So kenn ich das aber auch schon seit Jaaaahren. 50'er müssen keine Blinker haben, ob Yamaha, Yin Cheng oder Simson. Das Gesetz ist alt und soweit ich weis noch aktuell. Anders sieht es aus wenn welche verbaut sind und diese nicht funktionieren. Hängt aber vom Ordnungshüter ab..... Stvzo besagt zumindest was dran ist muß auch funktionieren.
jap, da nützt weder runterdrehen der blinker, noch die ausrede "meine batterie hängt grad am ladegerät" was. was verbaut ist, muss auch funktionieren. ich schätz mal, ein polizist älteren semesters wird da eher ein auge zudrücken als ein übermotivierter "jungbulle" ;), mit einem verwarngeld und mängelschein muss man aber immer rechnen.
beim anhänger ist das doch so, dass die beleuchtungseinrichtungen, die am zugfahrzeug verbaut sind, am anhänger wiederholt werden müssen, außer man hat ochsenaugenblinker, da diese nicht durch anhänger oder ladung verdeckt werden können... whatever 