Einen Deibel werd ich tun, den schönen DDR-Schein umzutauschen. Denn bezahl ich eben alle Jubeljahre ma 15 Mak bei ne Kontrolle.
125 cm bald mit normalen Führerschein möglich?
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Vorallem wundert es mich, das davon noch nichts offiziell kam, woher soll der normale Bürger das überhaupt wissen?
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Natürlich is das offiziell, gestaffelt nach Datum
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mein lkw wird dann futsch sein, bei umstieg auf plastekarte. beruflich brauch ich den nicht (mehr) und aus eigener tasche die untersuchungen bezahlen, da sind einige hunnis weg. *kotz
versuch mal privat LKW über 7,5t zu fahren, das ist das nächste problem, da muss man sich wohl selbst ein kaufen, als privatfahrzeug. -
ebend, deswegen tu ich nix ändern lassen da. Könn se sich auf den Kopp stellen oder nich.
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dit blöde ist, selbst wenn im alten führerschein unbefristet drin steht, kommste inne kontrolle (bei mir dann beim lkw-fahren) zählt es als fahren ohne führerschein, da die gesetze von der neuen verordnung zählen und wenn du ein auf doof tust, ...unwissenheit schützt vor strafe nicht.
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ja, bezahlst eben 15 Mak, weiter nüscht, Fahrerlaubnis haste ja, nur eben kein Führerschein
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Hi,
ihr werft da einiges durcheinander. Das eine ist der Zwangsumtausch in die neue Plastikkarte, der ist gestaffelt nach Alter und Führerschein, siehe dem ADAC-Link, ist also nur im schlimmsten Fall eine Owi. Es wird nur die Plastikkarte immer wieder erneuert, sonst nix.
Das andere ist der Ablauf der Fahrerlaubnis ohne Gesundheitsprüfung bei den C und D Klassen. Da ist alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung erforderlich, sonst ist das wie Fahren ohne Fahrlaubnis, also eine Straftat.
Für Altinhaber der alten Klasse 3 (Rosa-Führerschein oder noch davor) ist die Klasse C1 und C1E ohne ärztliche Untersuchung Gültig. Auch wenn Zwangsumtausch erfolgt in die Plastikkarte, gibt es keine Gesundheitsprüfung.
Zu Nachlesen auf der Seite des BMVI:
https://www.bmvi.de/SharedDocs…uebergangsregelungen.htmlDie neue Regelung mit Schlüsselzahl 196 und B, ist nur eine nationale Regelung im Inland und eine Umsetzung der KANN Bestimmung aus der EU-Führerscheinrichtlinie. Das ganze sind eine bestimmte Zahl an Fahrstunden und Theoriestunden und das wars. Vorbesitz Klasse B 5 Jahre land ist auch erforderlich. Das ist KEIN offizieller EU-Führerschein. Darf aber auch dann nur im Inland benutzt werden.
MfG
Tobias
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15 öcken nur, wenn du nicht umgetauscht hast, aber deine fahrt nach umstellung mit dem richtigen fahrzeug in der übrig gebliebenen führerscheinklassen statt findet. PKW zB oder Motorrad. LKW kannste knicken.
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nee nee so is das nich janz
Da steht kurz und bündig
https://www.toptarif.de/kfz-ve…ahren-ohne-fuehrerschein/
Fahrerlaubnis und Führerschein sind 2 janz verschiedene Dinge -
und wie isset mit ungültigen führerscheinen?
laut umtauschfrist werden sie dann ja dazu.
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das selbe wie mit ohne
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