125 cm bald mit normalen Führerschein möglich?

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  • Der LKW Schein ist nicht futsch.
    Ab 50 Jahren benötigt man die
    Tauglichkeit Untersuchung ist Pflicht.
    Macht man die nicht, darfst nur nicht fahren.
    Bekommt man zb. rappel mit 60 Jahren und will fahren, muss man die Untersuchung machen lassen und bestehen, dann darfste auch wieder fahren.
    Diese Untersuchung/Test hat 150€ gekostet.


  • Hm dann bin ich einer dieser Trottel. Wäre mal interessant, obs ne liste der ärzte gibt, die alle untersuchungen für privat mit nem Rutsch anbieten.
    Das mit dem Bus ist mir ebenfalls neu. Damals gabs doch auch noch diese Ausnahmeregelung, wenn Familie (wer gehört da alles zu, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad?) Personenbeförderung von mehr als 8 Personen erlaubt und wenn nur Mitarbeiter zum unentgeltlichen transport der Firma, durch die firma (wohl Inhaber des Busses) auch mehr als 8 Personen.



    Der LKW Schein ist nicht futsch.
    Ab 50 Jahren benötigt man die
    Tauglichkeit Untersuchung ist Pflicht.
    Macht man die nicht, darfst nur nicht fahren.
    Bekommt man zb. rappel mit 60 Jahren und will fahren, muss man die Untersuchung machen lassen und bestehen, dann darfste auch wieder fahren.
    Diese Untersuchung/Test hat 150€ gekostet.


    wie bitte will ich nachweisen, dass ich den großen LKW hatte, nachdem ich auf plastikkarte umgetauscht habe und nicht die notwendigen Untersuchungen nachgewiesen habe? der erscheint dann auf der karte nicht mehr. 7 jahre später geh ich hin und sage, ich hatte aber mal? ich glaub die zeigen mir nen vogel.


    Bin ich eigentlich Besitzer UND Eigentümer der Fahrerlaubnis? Oder ist das wie mit dem Perso, ich bin Besitzer, aber Eigentümer ist der Staat. Schön das ich dann einen haben muss und dafür och noch gebühren zahlen darf, für was, was nicht meins ist.


    Da Frage ich mich, ob ich den alten lappen dann behalten kann, zwecks des nachweises. beim perso gehen die ja untschiedlich vor, entweder wird der alte einbehalten, oder zerschnippelt, die schnipsel darf man ab und an gnädiger weise behalten.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    7 Mal editiert, zuletzt von Locke ()

  • gerade mal geschaut, hängt auch davon ab, wann mman den lkw gemacht hat. also busfahren kann weiterhin möglich sein.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Ich habe mich mit der Zulassungsstelle, dem ACE und der Fahrschule unterhalten....
    Die Zulassungsstelle ist da relativ schnell mit fertig und sagt ganz einfach, alle die den alten Schein haben (die Umstelling muss wohl um die 2000er sein), dürfen den Bus fahren (bis zu 8 Personen).
    Wenn jedoch jemand den alten Schein gegen einen neuen tauscht, muss bei der Fahrerlaubnisbehörde extra drauf hingewiesen werden, das der Bus (leer fahrt bis max. 8 Peronen), wieder mit eingetragen wird!
    Kennziffer im neuen Schein wären 171 und 172 (kleiner Bus und großer Bus)!


    Der gute Mann vom ACE sowohl auch die Fahrschule sagten, geh zur Fahrerlaubnisbehörde und Frage ob sie dir die 171 und 172 eintragen, keine Chance!
    Außer man ist eben NFZ Mechstroniker und man muss Probefahrten mit dem Bus machen, dann würde das VIELLEICHT noch gehen!

  • Und jetzt noch den ganzen Rentnern den Schein wegnehmen und dann ist das System fast perfekt.


    und alle Jungspunde bis28 Jahre mit ihren 200 PS Autos gesponsort von Papi oder dem Drogenboss vom Kiez, dazu verdonnern max 30 kmh fahren zu dürfen, um den Verkehr sicherer zu machen …. ruck zuck hätte die Autoindustrie ein neues Kapitalfeld zur Erwirtschaftung aus dieser Geldquelle, mal Fahrzeuge zu entwickeln die für solche Leute geeignet sind

    mfg Philos :whistling:


    Wir müssen unseren Teil der Verantwortung für das, was geschieht, und für das, was unterbleibt, aus der öffentlichen Hand in die eigenen Hände zurücknehmen.
    Erich Kästner


  • wie bitte will ich nachweisen, dass ich den großen LKW hatte, nachdem ich auf plastikkarte umgetauscht habe und nicht die notwendigen Untersuchungen nachgewiesen habe? der erscheint dann auf der karte nicht mehr. 7 jahre später geh ich hin und sage, ich hatte aber mal? ich glaub die zeigen mir nen vogel.


    Da Frage ich mich, ob ich den alten lappen dann behalten kann, zwecks des nachweises. b


    Den alten Lappen darfste behalten.
    Damit könntes du es nachweisen, was man nicht braucht. Die Führerscheinstelle hat alle Unterlagen, wann du welche Führerschein Klassen gemacht hast..

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