Lieber keine Spiegel statt Lenkerspiegel?

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  • Alle ab Baujahr 2000 brauchen ein Spiegel mit Prüfzeichen.
    Bis 2000 brauchten die Spiegel keine Typengenehmigung/Prüfzeichen.
    Mit EG Zulassung brauche alle über 45km/h zwei und ab Juni 2003 brauchen Grundsätzlich alle über 45km/h zwei Spiegel.
    Das dürfte nur noch auf die Modelle TS050 und SC050 zu treffen.


    Da es sich um die "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" handelt, gehört das Simson Mokick dazu, solange sie mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen. Das wird gerne falsch verstanden. Die Simson mit 60km/h hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45km/h als Grundlage, nach der alles geregelt ist.


    Das ein Rückspiegel auch den Blick nach hinten gewährleisten muss, sollte der gesunde Menschenverstand einem schon selbst erklären. Sonst könnte man die auch unter der Sitzbank befestigen. Nach dem Motto "2 Spiegel muss ich haben, sind ja drann".


  • Da es sich um die "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" handelt, gehört das Simson Mokick dazu, solange sie mit einem Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen. Das wird gerne falsch verstanden. Die Simson mit 60km/h hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45km/h als Grundlage, nach der alles geregelt ist.


    Nee nee
    Ab Baujahr 2000 brauch der Spiegel ein Prüfzeichen.
    Mit EG Zulassung ist das dann relevant ob zweiter Spiegel und die mit EG Zulassung dürfen eh nur 45km/h als Kleinkraftrad.
    Und ab Juni Baujahr 2003 bauchen alle über 45km/h, egal ob EG Zulassung oder mit Einzelbetriebserlaubnis.
    Meine Aussage in Bezug auf zweiten Spiegel "Das dürfte nur noch auf die Modelle TS050 und SC050 zu treffen" da wird mir gerade bewusst, das die TS050 und SC050 ja nur eine 45km/h Zulassung haben, also auch kein zweiten brauchen.
    Die Kleinrafträder die 50km/h durften, so wie im "Westen" und die im "Osten" 60km/h ist eine nationale Regelung und Zulassung, keine EG.
    Deswegen kann man bei einer fahrt über die Grenze damit, ganz schnell da wegen fahren ohne gültigen Führerschein dran sein. Die müssen ja die nationale Regelung von Deutschland nicht anerkennen.

    [
    Das ein Rückspiegel auch den Blick nach hinten gewährleisten muss, sollte der gesunde Menschenverstand einem schon selbst erklären. Sonst könnte man die auch unter der Sitzbank befestigen. Nach dem Motto "2 Spiegel muss ich haben, sind ja drann".


    Du sagst es aber oft sieht es anders aus, sorry siehe TE. Sogar werden Spiegel als unnötig empfunden.
    Ist ja ähnlich wie mit den Blinkern, nur weil der Gesetzgeber laut FZV/StVZO keine beim Kleinkraftrad zwingend vorschreibt, gibt es das ewige hin und her.

    6 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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