Zulassungsfragen/Versicherungsempfehlungen anhand meiner S51

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  • Von 40€ bin ich noch weit entfernt, meine Aprilia kostet mich 300€ Saisonkennzeichen 04/10... :D


    Meine MZ macht bisschen weniger als 120 im kompletten Jahr :D

  • Ja, aber das ist mit Sicherheit nicht das erste Jahr deines Versicherungsvertrages. Und auch nicht SF0.
    Bei Diebstahl haftet nicht jede Versicherung, da muss man sich genau erkundigen


    bei teilkasko sollte schon jede versicherung bei diebstahl haften. wenn man zb. vorher auto gefahren ist,kann man die sf-klasse mitnehmen. ja,ich fahr nicht sf0. Manche versicherungen bieten bis sf3 an, andere bis 6 oder 7 und wieder andere bis 21 für ne simson mit 50ccm.


    Locke, dein hammerhartes Brett will doch keiner klauen....;-)


    legn en paar kg zu, dann ist die garnemme so hart. :dance:

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Das klingt Interessant, im Stadtverkehr wirste mit kleinem Kennzeichen hart angegangen wenn man auf der linken Spur fährt.
    Da ich das Moped über den Winter einmotte, die Frage dazu: muss das Fahrzeug vorgeführt werden, oder reichen die Papiere, da es ja nur um die Umschreibung geht?

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Das klingt Interessant, im Stadtverkehr wirste mit kleinem Kennzeichen hart angegangen wenn man auf der linken Spur fährt.


    Neben der Möglichkeit Versicherung zu sparen & Schadensfreiheitsklassen zu sammeln, wäre dies u.a. ein Punkt der mich dabei sehr anspricht. Passive Sicherheit im Straßenverkehr, da man diese unsägliche unterbewusste Assoziation "Versicherungskennzeichen = lahm = muss unbedingt dran vorbei!" wegbekommt. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer kann ahnen dass eine Simson vor einem fährt und die doch fix unterwegs sein kann.


    Man sollte Prägungen und Assoziationen echt nicht unterschätzen, gerade Verhalten über welches man nicht aktiv nachdenkt, wird oft davon gesteuert.

    Einmal editiert, zuletzt von Jackalized ()

  • Ich zahle wie eingangs erwähnt knapp 100 Euro. Das finde ich bei SF0 (neuer Vertrag) schon sehr gut.
    Mein Vertrag geht bis SF3 (wären dann nach drei Jahren knapp 30 Euro). Im Hintergrund läuft dieser natürlich weiter!!! Wenn man es dann auf einen Pkw ummünzt, fängt man nach 7 Jahren dementsprechend dann mit SF7 an.
    Also keine Angst. Bis SF3 bedeutet nicht, dass alles drüber sinnlos ist für einen späteren Pkw. Wichtig zu verstehen :) Aber vorsicht: Das variiert je nach Versicherungsgesellschaft.


    Das klingt Interessant, im Stadtverkehr wirste mit kleinem Kennzeichen hart angegangen wenn man auf der linken Spur fährt.
    Da ich das Moped über den Winter einmotte, die Frage dazu: muss das Fahrzeug vorgeführt werden, oder reichen die Papiere, da es ja nur um die Umschreibung geht?


    Nein, die Erfahrung habe ich absolut nicht gemacht. Ganz im Gegenteil. Lediglich die Frage nach dem TÜV muss man häufig über sich ergehen lassen. Aber hierfür habe ich explizit in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerken lassen (Feld 22 = sonstige Anmerkungen), dass die HU-Pflicht entfällt. Das muss auch unbedingt gestempelt und unterschrieben werden. Sonst zicken die da gerne rum. Bei mir aber wie gesagt absolut gar kein Problem.


    Zur Vorführung: Locke hat es ja bereits vorweggenommen. Grundsätzlich ist eine Vorführung bei einer technischen Prüfstelle nicht notwendig. Es gibt aber Außnahmen. Grundlage ist erstmal, dass die in der ABE aufgeführte Fahrgestellnummer mit der auf dem Rahmen übereinstimmt. Und ja, das prüfen die Angestellten bei der Zulassungsstelle selbstständig.
    Die einzige Ausnahme, die eine Fahrzeugvorführung unumgänglich macht, ist die, dass am Rahmen kein Typenschild angebracht wurde. Denn dann ist auch das Baujahr so ohne Weiteres nicht zu erkennen. Dieses müsste dann bei einer technischen Prüfstelle anhand der Fahrgestellnummer ausgelesen und offiziell bestätigt werden. (Es reicht nicht: Schreiben von MZA, dass deine Fahrgestellnummer aus dem Baujahr X stammt.) Das wollen die schon vom TÜV/Dekra erledigt wissen.



    EDIT: Wenn du mit Vorführung meinst, dass du deine Simson bei der Zulassungsstelle dabei haben musst, dann würde ich dir empfehlen Ja.
    Warum? Das ganze macht es einfach leichter.
    1) Identifikation des Baujahres (Dieses steht bei nachträglich durch das KBA ausgefertigen ABEs nicht in der ABE. Dort wird auf das Typenschild verwiesen) erfolgt vor Ort bei der Zulassungsstelle. Das heißt: Der Prüfer geht mit raus und begutachtet das Typenschild. Dann sparst du dir den TÜV/Dekra, der dir das bestätigt :)
    2) Zuteilung des Kennzeichens. Vermutlich wirst du, genauso wenig wie ich, kein großes Kraftradkennzeichen haben wollen. Dieses ist einfach riesig und unförmig. Es passt aus meiner Sicht nicht besonders gut ans vergleichweise kleine Moped.
    Da passt das sog. "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen" (Ja, das heißt tatsächlich so) deutlich besser hin. Das bekommen grundsätzlich aber nur Leichtkrafträder oder Fahrzeuge aus der Land- und Forstwirtschaft. Da deine Simson aber weiterhin ein Kleinkraftrad bleibt (es ist also weder großes Kraftrad noch Leichtkraftrad), ist nicht eindeutig geklärt, welches Kennzeichen du nun bekommst. Ich rate daher, dem Angestellten bei der Zulassungsstelle zu erklären, dass nur das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen aus baulichen Gründen an das Moped passt. Ich habe das bei mir mal ausgemessen und dabei festgestellt, dass das große Kraftradkennzeichen da nicht hinpasst. Das ist im Übrigen auch rechtlich so fundiert. Müsste in der Anlage 4, Abschnitt 1 Nr. 4 zur FZV aufgeführt sein.
    Das hat die Angestellte bei der Zulassungsstelle auch so gesehen und mir das gewünschte (für mich schönere) Kennzeichen erteilt. Also: Es geht ja nur um die Optik :)

    Einmal editiert, zuletzt von Kradfahrer ()

  • So, hier ein kurzes Update bezüglich der Mitteilung von der obersten Verkehrsbehörde.


    Ich habe heute Antwort per Mail vom Leiter des entsprechenden Sachgebietes beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren (oberste Verkehrsbehörde) erhalten.
    Hierin wird, wie eingangs erwähnt, bestätigt, dass alle ursprünglich zulassungsfreien Kfz (KKR, etc.) auch nach freiwilliger Zulassung nicht Hauptuntersuchungspflichtig sind. Kurzum: Kein TÜV.


    Die StVZO (Hier ist unter anderem die HU geregelt) und die FZV gelten bundesweit, sodass diese Rechtsmeinung auch auf Bundesebene Gültigkeit haben müsste. Aber: Die Durchführung dieser Vorschriften wird durch die jeweiligen Länder (bei mir Bayern) geregelt.
    Für jene unter euch, die aus Bayern kommen, müsste sich zumindest diese Problematik nun geklärt haben.
    Der Leiter des Sachgebietes war so freundlich und hat den Sachverhalt und die geltende Rechtsmeinung an die techischen Prüfstellen weitergeleitet. Demnach müssten diese das für die Zukunft auch wissen.
    Sollte es bei der Zulassungsstelle dennoch Probleme geben: Weist den entsprechenden Angestellten auf die nächstgelegene technische Prüfstelle hin. Dort kann schließlich nachgefragt werden. Sollte es auch dort zu Unstimmigkeiten kommen, wendet euch an das Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr.


    Für alle anderen gilt das analog, nur mit der jeweiligen obersten Straßenverkehrsbehörde, die für das Bundesland zuständig ist, in dem ihr euer Moped zulassen wollt.



    Ich bitte um Verständis dafür, dass ich die Email als solche nicht veröffentlichen kann, da diese zwar eine offizielle und gültige Rechtsmeinung enthält, nicht aber allgemein öffentlich verfasst wurde. Lg

    2 Mal editiert, zuletzt von Kradfahrer ()

  • Danke. Auf jeden Fall wird das vielen helfen wenn das beim Tüv vorliegt.


    Je nach Winterwetterlage werde ich mein Moped dann mal rauskramen und dann zur Zulassungsstelle fahren um sie zuzulassen.

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