Hallo Simsonfreunde,
ich möchte einen selbst konstruierten Mopedanhänger für die Schwalbe vom TÜV abnehmen lassen. Weiß jemand, ob ich da zwangsläufig die originale Kupplung verbauen muss oder ob ich auch den MZA-Nachbau an den Hänger montieren kann und der TÜV die dann sowieso in einem "mit abnimmt" ?
Ich habe zwar einen MKH/M1 mit Originalkupplung, aber die brauch ich halt für den M1 und originale aus der DDR sind teuer. Davon abgesehen ist nichtmal auf meiner "die Welle" oder eine KTA-Nummer drauf, also wie sieht das damit aus ? Dass es vom MKH/RB eine Bauartgenehmigung (in PDF-Form) gibt, weiß ich, aber wäre dass auch bei der des M1 Pflicht ?
Motzt der TÜV bei einer Nachbaukupplung hängerseitig und winkt er die originale so durch, oder prüft er die so oder so ?
Danke schonmal und viele Grüße,
Jason