Silvester-Stammtisch

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  • Hab heute auch nen Bewerb.Gespräch... DD-Maxstraße -.-

    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

  • "Welche Personengruppen sind noch ausgenommen?
    Anders als bei unseren europäischen Nachbarn, wo prozentuale Abstufungen für einen Jugendmindestlohn gelten, sind Minderjährige in Deutschland komplett vom Mindestlohn ausgenommen.

    Auch für Auszubildende, junge Leute in Einstiegsqualifizierungen (egal, ob öffentlich gefördert oder tariflich vereinbart) oder Pflichtpraktikanten im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums gilt der Mindestlohn nicht, da es sich hierbei um ein Bildungs- und kein Arbeitsverhältnis handelt. Azubis erhalten tariflich ausgehandelte Ausbildungsvergütungen. Auch wenn ein Auszubildender über 18 Jahre alt sein sollte, besteht im Ausbildungsverhältnis kein Anspruch auf Mindestlohn, wohl aber für einen Nebenjob.

    Menschen, die ein freiwilliges Orientierungs-Praktikum machen (vor Ausbildung oder Studium) haben erst nach einer Dauer von drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn. Für alle Praktika gilt aber, dass die Vertragsinhalte vom Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt werden müssen, insbesondere die Lern- und Ausbildungsziele.

    Langzeitarbeitslose, die seit mindestens einem Jahr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind, haben erst sechs Monate nach Wiederaufnahme einer Tätigkeit das Recht auf einen Mindestlohn. Auch diese Regelung hat der DGB von Anfang an kritisiert, weil Drehtüreffekte zu befürchten sind: Nach dem Motto von Heuern und Feuern könnten Arbeitgeber alle sechs Monate einen neuen Langzeitarbeitslosen einstellen, um so die Zahlung des Mindestlohns zu vermeiden."


    https://www.mindestlohn.de/hintergrund/faq/

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • hire&fire richtig, aber wäre trotzdem positiv.
    langzeitarbeitsloser ist dann keiner mehr.
    irgendwann sind die auch aufgebraucht
    und die arbeitslosenstatstik wird besser ;)


    übrigens: prinzipiell halte ich die trennung von bildungs- und arbeitsverhältnis für richtig.
    denn eigentlich läuft es so dass man bei ersterem knowhow der firma abschöpft und bei letzterem ersten sein knowhow einbringt und zweitens sehr selbstständig arbeitet.
    leider gibt es einige bei denen zwischen beiden arten kein unterschied herrscht.

  • ne Volle anstellung isses leider noch nicht, aber eine auf geringfügiger basis. Vermittelt durch eine Leiharbeitsfirma. Arbeitsvertrag unterschrieben ;):thumbup: endlich wieder ne arbeit :thumbup::thumbup:

    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

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