Hey,
mein Onkel hat mich darauf hingewiesen, dass meine linke Blinkerseite bei der Fahrt sehr viel schwächer ist, als meine Rechte. Daher hab ichs eben mal getestet und in der Tat: Dreh ich im Stand auf ca 5k Umdrehungen und betätige den Blinker, so ist die ganze Seite schwächer als die Rechte bei gleichem Szenario.
Könnt das meine Blinktonne sein? Hab vor ein paar Wochen auf meine 30Jahre alte DDR Tonne zurückgewechselt als ich beim Spielen entdeckt hab, dass diese weitaus flotter reagiert als der MZA Nachbau..
Zur Intressensfrage:
Ich habe mich bezüglich dem Blinkerproblem auch mal ein wenig im großen Netz der Lügen rumgetrieben und bin da auf folgendes gestoßen:
ZitatAlles anzeigenJa. §17 Abs. 2a der StVO sagt, dass Krafträder auch bei Tag mit Abblendlicht fahren müssen.
Weiterhin noch mal ein Zeitungsausschnitt aus der DDR von 1987:
Viel Energie wird von der Ladeanlage gefordert
Leser äußerten sich in Briefen zum Thema Fahren mit Abblendlicht
bei motorisierten Zweirädern auch am Tage, wie es die „fünfte
Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (STVO)“ vorschreibt.
Diese Regel dient eindeutig der Erhöhung der Sicherheit auf unseren
Straßen. Nun ergeben sich für Besitzer von Kleinkrafträdern älterer
Bauart einige Probleme mit der Lichtquelle.
Die neue Baureihe „Simson-Roller“ SR50/80 ist davon ausgenommen.
Sie bietet alle technischen Vorraussetzungen zum ständigen Fahren mit
Licht mittels ihrer „modernen elektrischen Anlage“ bei konsequenter
Nutzung von „MIKROELEKTRONIK“ zum Laden der Fahrzeugbatterie in Form der
Baugruppe „Elektronische Lade- und Blinkanlage“. Aber alle anderen
Fahrzeugtypen aus dem VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Suhl „Ernst
Thälmann“ waren dafür nicht ausgelegt, also die Baureihen S50, S51, SR4
(Vogelserie) und KR51, wobei die Varianten ohne Blinkanlage ausgenommen
sind. Worin besteht nun das Problem einer ständigen Nutzung der
Lichtanlage? Dazu erhielten wir vom IFA-Kombinat für Zweiradfahrzeuge
die Auskunft, daß bei eingeschaltetem Licht der Batterieladestrom
reduziert und damit die Funktionstüchtigkeit der Gleichstromverbraucher,
Signalhorn und Blinkleuchten eingeschränkt ist. Die Ursache ist, das
die Batterieladespule gleichzeitig Schlußlicht und Tachobeleuchtung
einschließlich Bremsleuchte versorgt. Durch eine einfache
Schaltungsänderung ist das Problem aber relativ einfach zu lösen. Dafür
gibt es eine Ausnahmegenehmigung NR.: 397/87 vom Ministerium des
Inneren.
Was ist zu tun? Der Schalter für den Scheinwerfer wird
überbrückt, so daß dieser auch in der Stellung 1 des Zündlichtschalters
in Betrieb ist, ohne das Rücklicht in Betrieb zu haben. Diese Schaltung
läßt sich wie folgt an einzelnen Kleinkrafträdern realisieren:
S51 und S50: das Kabel rot/weiß vom Zünder wird am
Zündlichtschalter von der Klemme 59 abgezogen und auf den freien
Doppelanschluß der Klemme 56 gesteckt.
KR 51/2: Das Kabel braun vom Leitungsverbinder wird vom
Zündschalter von der Klemme 59 abgezogen. Das Kabel weiß/schwarz vom
Kombischalter wird am Zündschalter von der Klemme 56 abgezogen. Diese
beiden Kabel werden nun mit einem herkömmlichen Doppelflachanschlußstück
verbunden und mit Isolierschlauch sicher isoliert.
KR 51/1 und SR 4: Das Kabel rot/weiß vom Zünder wird am
Zündlichtschalter von der Klemme 59 abgezogen. Das Kabel schwarz/weiß
vom Abblendschalter wird am Zündlichtschalter von Klemme 56 abgezogen.
Wie bei KR51/2 werden beide Kabel mittels Doppelflachanschlußstück
verbunden.
Nach diesen Veränderungen kann bei Tagesfahrten so in der
Stellung 1 des Zündlichtschalters problemlos gefahren werden. Das
Hauptlicht brennt bei laufendem Motor und der Kraftfahrer hat lediglich
darauf zu achten, daß vorschriftsmäßig das Abblendlicht eingeschaltet
ist.
Schlußlicht und Tachobeleuchtung sind bei dieser Schaltung außer
Betrieb, weil sie ja am Tage nicht erforderlich sind. Die dadurch
ersparte Energie wird zum Aufladen der Batterie verwendet. Ist schlechte
Sicht oder Nacht, wird das Schlußlicht durch Einschalten der
Schalterstellung 2 zugeschaltet. Hier obliegt dem Fahrer eine besondere
Aufmerksamkeit, da das Hauptlicht ständig brennt. Die Kontrolle ist
dabei durch die gleichzeitig zugeschaltete Tachobeleuchtung
gewährleistet.
Alle Simson Vertragswerkstätten führen diese Schaltungsänderung
durch. Für Neufahrzeuge des Typs S51 wird diese seit dem 20.Juli 1987,
ab der Fahrgestellnummer 5915000, bereits ab Werk aus durchgängig
realisiert.
Generell ist darauf zu achten, daß die Ladeanlage auf „viel
Ladung“ eingestellt ist, Kabel rot/grün an Feinsicherung angeschlossen
und der Batteriepflege die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Wird die Schaltungsänderung nicht berücksichtigt und bleiben die übrigen
Hinweise unbedacht, wird durch ständiges Fahren mit Licht die
Fahrzeugbatterie nicht mehr genügend nachgeladen. Damit wird die
Funktionstüchtigkeit der Gleichstromverbraucher Blinkleuchten und
Signalhorn gemindert. Ein Ausfallen ist nach häufigen Betrieb im
Großstadtverkehr nicht ausgeschlossen. / Heiner Hein, DDR 1987
Da geht es um die Ladeanlage und die verminderte Ladeleistung wenn man, so wie ich immer auf Stellung 2 fährt wegen Licht.
Wenn ich das recht verstehe stecke ich hier ein Kabel um, verleg damit mein Frontlicht auf Stellung 1 & 2 und hab simpel gesagt in der 1 vorn Licht, aber mehr Ladeleistung, dafür kein Rücklicht und auf 2 vorn Licht, hinten Licht aber dafür weniger Ladeleistung?
lg