S51/1E1-CS - wie am besten Papiere bekommen?

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  • Ich habe eine S51/1E1 Enduro, BJ 1990 gekauft.


    "Schönes Ding.



    Habe das CS hinter dem Typkürzel zwar gesehen, mir jedoch nichts dabei gedacht.



    Also auf die Seite vom KBA gegeangen, alles in das Formular eingegeben, abgeschickt.



    Heute Post bekommen, leider nicht per Einschreiben.



    ..."Reimportierte Fahrzeuge benötigen immer eine Einzelbetriebserlaubnis
    durch die örtlich zuständige Strassenverkehrsbehörde. Diese wird in der
    Regel ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S)
    vor der Erteilung der Betriebserlaubnis fordern. Für solche Fahrzeuge
    ist weder die ABE</acronym> der ehemaligen DDR</acronym> noch die ABE</acronym> der BRD gültig."...



    Reimportiert? Das ist eine ganz normale S51/1E1. Nur das das blöde CS dabei steht.



    Wie ich jetzt weiss: CS - Czechoslovakia



    Ob ich es einfach noch einmal probiere und das CS weglasse?



    Was trage ich denn dann genau ein?



    Hat jemand eine ABE für eine CS?


    Was kostet eine Einzelabnahme?



    Wie sähe denn eine nicht-export S51/1E1 aus? Hat sich das KBA jetzt die Nummer gemerkt?



    Hinweise? Ideen? Ich mag mich dem Amtsschimmel nicht einfach ergeben...


    Entschuldigt die vielen Fragen, ist meine erste Simme...

    Einmal editiert, zuletzt von Tobber ()

  • Ob die Rahmennummer deiner S51 nun beim KBA gespeichert ist, weiß ich auch nicht.


    Die Einzelabnahme beim TÜV ist jedenfalls wenig sinnvoll. Vermutlich bekommst du damit nur eine Zulassung für 45 km/h oder mit etwas Glück für die früher mal in Westdeutschland erlaubten 50 km/h. Damit verbunden wäre dann evtl. eine entsprechende Drosselung.
    Die Sonderregelung mit den 60 km/h gilt nämlich nur für die Simsons aus der DDR, nicht jedoch für jene, die z.B. nach Tschechien, Ungarn oder Westdeutschland exportiert wurden.


    Sollte die Rahmennummer nicht gespeichert sein, kannst du versuchen, erneut Papiere zu beantragen und dabei das CS weglassen.
    Dazu raten möchte ich aber nicht, denn das ist nicht ganz legal, da Reimporte eigentlich keine Betriebserlaubnis mit 60 km/h bekommen dürfen.
    Wie weit man sich dabei strafbar macht oder eine Ordnungswidrigkeit begeht, weiß ich aber auch nicht. Zumindest theoretisch könnte der Tatbestand des Fahrens ohne gültige Betriebserlaubnis vorliegen, obwohl man Papiere vom KBA hat.


    Legal wäre es, den Rahmen gegen den Rahmen eines DDR-Modells einer S51 zu tauschen und dafür Papiere mit 60 km/h zu beantragen.
    Das wäre allerdings relativ viel Bastelei und evtl. müssten auch noch einige andere Teile getauscht werden, falls es Unterschiede zwischen DDR- und Exportmodellen gab. In Ungarn gab es z.B. S51 mit Klingel statt mit Hupe und das müsste natürlich geändert werden.


    Ich finde es übrigens nicht in Ordnung, dass immer wieder Reimporte verkauft werden, ohne die Käufer auf die Nachteile dieser Fahrzeuge hinzuweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zweiradfan ()

  • Mein Sr50/1 B H40 hat anstandslos die SR50/1 B ABE bekommen. Der rechtliche Aspekt wird sich im Laufe des Betriebes zeigen.

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    Die schönsten Momente waren einmal als der selbst frisch gemachte Motor ansprang und durchzog,
    der andere als ich das Gefühl hatte ein verkehrssicheres, zuverlässiges Moped aufgebaut zu haben.
    Meine Kleine fährt wundervoll. :love:

  • Hallo Tobber,


    darf ich fragen wo Du die 1E1 her hast? Ich wollte mir kürzlich eine 1E1 Bj.90 bei Bautzen holen. Auf Nachfrage hieß es dann das es eine CS ist und das die Papiere nicht mit dabei sind. Könnte sein das es sich um das gleiche Moped handelt.


    Ich kenne eine 1E1-CS, da wurde das CS vom Typenschild entfernt und bei der KBA die Angaben ohne das CS gemacht. Daraufhin kam eine neue Betriebserlaubnis mit der Zulassung für 60km/h. Als Typ steht auf der BE eine S51/1E .


    Inwieweit das alles rechtlich i.O. ist kann ich nicht beurteilen.



    Eine Einzelabnahme würde bei unserem TÜV ca. 50,- bis 100,- EUR kosten. Soweit ich das richtig verstanden habe wären dann aber auch offiziell die 60km/h dabei gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von sv_t ()

  • Mir stellt sich die Frage, was du uns, abgesehen von der Geschichte eines Wende-Modells, damit sagen willst?
    Beantrage mit den Daten online beim KBA aktuelle Papiere und gut. Dann biste auf der sicheren Seite. Wie ditt funktioniert steht im FAQ. Oder, wenns dich nicht stört, fahr mit den alten weiter...


    Ne Zeit lang wurden "echte" Blanko-Papiere mit Händler-Stempel bei E-Bucht vertickt. Ist natürlich Urkundenfälschung. Ob deine solche sind, lässt sich aus der Ferne schlecht feststellen.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • herzlichen Dank für diese unfreundliche Antwort! :love:


    Was ich sagen wollte? Ich wollte sagen, erklären, dass es durchaus Fahrzeuge mit "CS" gibt, die letztendlich über (ost)deutsche Händler inländisch verkauft worden sind. Mit KTA-Papieren.
    Mehr nicht.
    Aber das ist ja scheinbar "Perlen vor die Säue werfen".


    Danke und TSCHÜSS !

  • 2171 gehört zur SR50B4 Reihe, sollte also passen.
    Aber genau vom 2171-3 existieren die Blanko-Papiere.


    Daher wäre Ein Foto der Papiere bzw. Verkaufsstempel und FIN interessant.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Hallo,
    stehe gerade vor dem selben Problem. Habe heute exakt das gleiche Schreiben bekommen. Hat jemand schon neue Informationen? Mir war im vorhinein auch nicht klar, dass es sich um ein Reimport handelt :dash:
    Und das nachprüfen durch den TÜV - wie sicher ist es, dass die 60km/h bleiben? Ist das abhängig vom Prüfer oder allgemein gültig?

  • wenns nen export also cs oder H modell ist.dann gibts auf legalem weg glaub keine möglichkeit ausser rahmen wechseln.
    finde dass auch scheiße dass die reimportiert werden und leute dann auf die schnauze fallen.

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