Nein!
Sie müssen dich ziehen lassen, dich aber darauf hinweisen das dass Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist. Was du daraus machst, ist dein Bier. Sie wären jedoch dazu verpflichtet die Polizei zu Informieren, wenn es schwerwiegend ist und du das Fahrzeug dann doch im Straßenverkehr bewegst
Falsch.
Tut mir leid Nico aber das ist leider so nicht richtig.
Also die Werkstatt selber kann dein Auto nicht stilllegen.
Der aaSoP(amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer) auch Tüv Mensch genannt, kann dies sehr wohl. Ist das Fahrzeug nämlich Verkehrsunsicher(VU) entfernt der Prüfer die Plakette und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Wir unterscheiden zwischen 4 Stufen:
1) das Auto hat keine erkennbaren Mängel => Plakette wird erteilt, keine Wiedervorführung
2) das Auto hat geringe Mängel => Plakette KANN erteilt werden, aber der Ingenieur musß die Plakette nicht erteilen, er darf sie auch verweigern, wenn Du viele geringe Mängel hast oder es die selben sind, wie beim letzten Mal, Du also gezeigt hats, daß Du es eh nicht behebst. Geringe Mängel sind unnerhalb eines Monats zu beheben und man braucht nicht zur Widervorführung, wenn man eine Plakette bekommen hat. Reparieren muß man es aber trotzdem.
3) das Auto hat erhebliche Mängel => Plakette darf nicht zugeteilt werden, Du mußt die Mängel umgehend beheben und hast für die Wiedervorführung einen Monat Zeit, gerechnet vom Tag nach der HU an.
4) das Auto ist verkehrsunsicher => die Plakette wird entfernt und darf nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen (auch nicht für die Fahrt zur Werkstatt), die Zulassungsstelle wird benachrichtigt und Du mußt nach der Wiedervorführung das FAhrzeug neuzulassen.
Nur bei verkehrsunsicherem Zustand wird ein Auto durch den TÜV / DEKRA usw stillgelegt.
Bring den Wagen in eine Werkstatt deines geringsten Misstrauens und lass den Wagen für den Tüv checken, die sagen dir dann was Sache ist.