Ich würd mal sagen klaro.
Kann mir ins Auto auch so viele DZM einbauen wie ich lustig bin.
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Joa im Auto muss man Ladedruck, Öltemp. anzeigen ja auch nciht eintragen.
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So Mondeo ist jetzt bei mir

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Na, wer sieht das Kind?

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Ein Digitacho muss eingetragen werden, sobald er als alleiniges Geschwindigkeitsanzeigen-Gerät installiert ist. Ist der Digitacho nur als Zusatzgerät und als Ergänzung zum bereits installierten originalen Tacho vorhanden muss er nicht eingetragen werden.
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Ein Digitacho muss eingetragen werden, sobald er als alleiniges Geschwindigkeitsanzeigen-Gerät installiert ist. Ist der Digitacho nur als Zusatzgerät und als Ergänzung zum bereits installierten originalen Tacho vorhanden muss er nicht eingetragen werden.
Es geht um den Drehzahlmesser, beim Tacho ists klar, der ist ja auch wichtig damit die Geschwindigkeit eingehalten werden kann, aber DZM juckt ja niemand

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Bei Simson war ja DZM ne "Zusatzausstattung" - kann ich mir einen "Zubehördrehzahlmesser" dranbauen ohne dass der abgenommen sein muss?
Den Kosotacho den ich habe hat kein Datenblatt, kann man den einfach dranbauen - ist ja meine Sache ob ich nen Drehzahlmesser dran hab oder nicht der funktioniert,
hauptsache der Tacho ist "richtig". Interessiert ja auch niemand wenn ich zusätzlich zum norm. Tacho nen Fahrradtacho dran hab.S70 hatte aber ab werk DZM
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Das ist doch ein Instrument bei den KOSO's oder? Wenn du da den Tacho einträgst ist der DZM ja gleich drin.
Und DZM brauchst du nicht eintragen lassen... -
S70 hatte aber ab werk DZM
Das ist... schlecht.. naja.. muss ja der Polizist nicht wissen..
Ein DZM ist doch nicht vorgeschrieben? Ist doch in meinem Ermessen, könnte den originalen ja auch einfach weglassen oder nich?Das ist doch ein Instrument bei den KOSO's oder? Wenn du da den Tacho einträgst ist der DZM ja gleich drin.
Und DZM brauchst du nicht eintragen lassen...Es gibt die Kosotachos ja auch einzeln - hab vorhin bei Koso mal angerufen und der sagt mir dass es nur zu den neuen ein Gutachten oder ABE gäbe, die vorherigen hätten nichts dazu - ergo könnten sie ja auch nicht eingetragen werden..?
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Brauchst ja auch kein Drehzahlmesser

Nur Tacho muss dran sein mehr nicht

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Das ist... schlecht.. naja.. muss ja der Polizist nicht wissen..
Ein DZM ist doch nicht vorgeschrieben? Ist doch in meinem Ermessen, könnte den originalen ja auch einfach weglassen oder nich?Es gibt die Kosotachos ja auch einzeln - hab vorhin bei Koso mal angerufen und der sagt mir dass es nur zu den neuen ein Gutachten oder ABE gäbe, die vorherigen hätten nichts dazu - ergo könnten sie ja auch nicht eingetragen werden..?
Können schon, kommt auf den TÜV'er an. Wenn der es will kann er dir alles eintragen.
Und wenns nen 130er BB ist.^^ -
Ja, das hab ich jetzt och gecheckt
Und der vollständigkeit halber: S70 hatten nicht serienmäßig nen DZM, nur die Comfort so wie ich das grad von Intertscheptooor aus nem Thema gelesen hab..
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