Gartenfund wird aufgebaut

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  • Hallo Leute,


    ich habe im Garten meines Vaters eine KR51/1 gefunden. Diese will ich jetzt neu aufbauen. Es wird eine Menge arbeit werden. Aber dazu ist mir meine Zeit nicht zu schade.


    Nur habe ich das ein oder andere Problem. Zum einem muss ich, wenn ich den Roller fahren will, denn auf 45 km/h drosseln. Und zum anderen könnte ich ein paar Tips gebrauchen, auf was ich achten muss, wenn ich die KR51 auseinanderbaue. Bisher habe ich nur erfahrungen mit Autos gemacht, Komplettumbau und sowas. Aber eine Schwalbe ist echtes Neuland.


    Reicht es aus, wenn ich bei dem Bing Vergaser eine kleinere Düse einsetze, oder muss ich doch was ganz anderes mache. Wie läuft das dann beim TÜV mit der Eintragung ab, dass ich sie dann auch fahren darf?.


    Es wäre wirklich schade, wenn ich den Roller nach dem Umbau verkaufen müsste. Es ist ein wirkliches Schätzchen. Bj. 1978


    Vielen Dank
    Gruss André

  • 1. Bist du sicher das es ein Bing Vergaser ist.Original wäre eher BVF Vergaser.


    2.Was für einen Führerschein hast du denn.Mit 50ziger Schein aufwärts darfst du Simson alter Bauart (es gibt da einen Stichtag bis wann sie produziert worden sind)fahren.Ohne Drosselung.Sonderregelung im Einigungsvertrag.

  • die schwalbe kann man nicht drosseln währe auch blödsinnig weil die 60km/h fahren dürfen weil die ja noch vor der wende zugelasssen ( gebaut) wurde die fällt ja nicht unter das neue gesetz für plastikroller du kanst die mit jedem auto bzw. mopedschein fahren nur nicht mit dem mofaschein
    das ist ja unser privileg das die schneller fahren dürfen darum werden die auch nicht so schnell aussterben und verschrottet da baut man sich die lieber wieder auf und zudem ist die technik so simpel das da jeder schrauben kann das war ja auch so in der ex ddr so gewollt weil ja überall mangel war so das man sich mit ein stück draht und einer zange selber helfen kann
    die simme braucht nicht zum tüv und zur au wenn du keine papiere mehr hast dann fülle einfach den bogen beim kba ( http://www.kba.de ) aus und schike den dahin dann hast du in 3-4 tagen eine neue abe und die simme brauchste auch dann nicht vorführen wie ein auto

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • ich habe den führerschein klasse b, m, l (auto). mit diesem schein darf ich roller nur bis 45 km/h fahren. und damit ist egal wie schnell eine schwalbe fahren kann, es geht mir um das dürfen, gemacht habe ich den erst vor 2 wochen. bin aber 26.


    ich bin mir sicher das es sich hier um ein bingvergaser handelt. und ich will den roller drosseln, damit ich den roller fahren darf, wenn er von dieser regelung nicht ausgenommen ist.
    eine plaszikroller ist nicht das was ich unter roller verstehe, sonder eher, sorry an alle die sowas haben, ein besserer eierschneider.


    die papiere zu dem roller habe ich, allerdings nur als kopie aus suhl. reichen die?


    wegen tüv und au. das war auf die frage der drosselung bezogen, da ja auch die papiere bei einer evtl drosselung geändert werden müssen.

  • ..........und das steht fest.
    Mit führerscheinklasse M darfst du deine schwalbe bis 60 km/h fahren!!!


    ist wirklich so...........da gab´s schon reichlich threats zu(SUCHE)
    Mfg:smokin:
    --
    [glow=#FF0000,3]Es gibt nur einen Gott:*BelaFarinRod*[/glow]
    Ärzte forever!!!
    Eric lässt grüßen.

  • genau weil nicht das datum deines führerscheins zählt sondern das datum von der erstzulassung der simson und 1978 ist 12jahre vor dem stichtag wo die simson nur noch 50km/h fahren darf also garkein prob.

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


  • hi,
    genau...du darfst sie mit der klasse M fahren!!
    Drosseln kannst du sie zwar aber eingetragen bekommst du sie nicht!!
    Mfg Nico
    --
    S51-B 1-4(1981);S51-B(1987); S50-B(1979); KR51/1 F(1978); KR51/2(1985); SR50(1989); Kr51/1(1971)

  • Du darfst sie 100000000%ig ungedrosselt mit deinem Führerschein fahren! Aber wenn dus nicht glaubst, dann frag doch ma bei deiner Fahrschule nach!;)

  • Ich habe mich mit dem Führerscheinthema ausgiebig beschäftigt, bevor ich mir meine erste Simme zugelegt habe. Bin vermutlich genauso ein Pessimist wie du aber es ist wirklich okay.
    Zur Führerscheinklasse M gelten nach FeV §76 Übergangsrecht Abs 8 §6 Abs. 1 zu Klasse M c. "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
    Du kannst dir gern den ganzen Paragraphendschungel selber anschauen unter http://www.verkehrsportal.de

  • Hallo garret...also im forum unter faq glaube ich findest du diesen Auszug vom KBA das die guten alten Simmis 60 fahren dürfen...so basta;D

  • @ vuen erstmal hat nicht garret daran gezweifelt sondern darky-kr51 und ausserdem hat er es wohl geschnallt also brauchste nicht extra ein uralten thraed wieder rauskramen
    --
    "Simson und IFA Freunde Berlin- Brandenburg"

    Die meisten Fehler im Leben machen wir, wenn wir zu viel fühlen, wo wir denken sollten und zu viel denken wo wir fühlen sollten!!!


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