Rahmen als Ersatzteil - Meine Odyssee

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  • Sers Leutz


    Ich wollte euch mal an meiner Erfahrung mit dem Thema "Gebrauchtrahmen" teilhaben lassen.
    Eins Vorweg: Kauft euch nie einen Nachwende-Rahmen ohne Papiere! :cursing:
    So, zur Vorgeschichte:
    Ich hatte mir bei Ebay Kleinanzeigen einen kompletten Rahmen für eine S83 OR gekauft, mit Papieren für eine Drosselung auf 50ccm/60 km/h. Den Rahmen wollte ich eigentlich als Ersatzrahmen für meine S83 OR, deren Rahmen ich für etwas krumm hielt. Der Rahmen kam mit der untenstehenden Betriebserlaubnis:


    Hat mich gewundert, dass die Dekra im Osten für den 98er Rahmen mit 50ccm immerhin eine 60er Zulassung rausgehauen hat, zumal BJ nach 1992. Aber gut, hab mich gefreut und wollte zunächst meine S83 auf den Rahmen umbauen, um fürderhin dem TÜV zu entgehen (was natürlich auch nicht so ganz legal gewesen wäre, ohne Drosselung...). S83er OR Rahmen gibts ja nicht wie Sand am Meer, daher freute ich mich über den (vermeintlichen) Schnapper. Nach viel gutem zureden seitens meiner örtlichen Simsonfreunde entschloss ich mich aber letztlich, lieber doch einen neuen Blanko-Rahmen zu kaufen und den hier wieder zu verkloppen. Dabei musste ich allerdings feststellen, dass die Papiere nicht zum Rahmen passten. Baujahr und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) stimmten nicht ?( . Hier sieht man, der Rahmen ist BJ 1994.



    So nahm das Drama seinen Lauf. Ich hatte nämlich schon Teile vom Rahmen (Schwinge, Fußrastenträger, etc) pulvern lassen und an meiner Moppe verbaut :dash: . Zurückgeben also eher schlecht.
    Zum Glück hatte ich einen Kaufvertrag und der Verkäufer war ein Händler. Also, der Herr wusste noch, woher der Rahmen stammte und sagte mir zu, nach den Papieren zu forschen. Nach den richtigen, diesmal. Zwei Wochen gingen ins Land und dann meldete er sich: Der Vorbesitzer sei den Rahmen immer mit den Papieren gefahren, müsste ein Fehler von der Dekra sein. Tja, 1) Glück gehabt dachte ich und 2) unwahrscheinlich (hier fragte ich mich mal wieder, was die Leute immer mit ihren Fahrzeugpapieren machen...). Aber gut. Er meinte, er würde die Kosten für neue Papiere übernehmen. Kurzer Anruf bei der Rennleitung ergab, dass mein Rahmen "sauber" war. :) Immerhin.
    Nun ist das mit einer neuen ABE für einen 50er Rahmen aus Vorwende-Jahren ja wirklich ein Kinderspiel: Die schöne Seite vom KBA , wo man alles eingibt und dann postwendend für wenige Euro einen Abdruck der ABE erhält kennt wohl jeder. Ich habe das für meine alle meine drei S51er erfolgreich absolviert. Jetzt weiß ich erst, wie dankbar man für dieses äußerst unkomplizierte, praxistaugliche Verfahren sein muss. :thumbup:
    Also mir war klar, dass ich da nicht nach einer ABE für eine S83 fragen muss. Aber vielleicht für eine S53... Hätte ja eine sein können. Typenschilder gibts bekanntlich Blanko und auf dem Rahmen steht ja nicht der Typ. Allerdings hatte der Rahmen schon so eine dämliche neue WSU2XXXXXX 150stellige Nummer. Irgendwie wusste ich, dass die das nicht machen, aber probieren kann mans ja. ;)


    Antwort vom KBA:


    Sehr geehrter Herr XXXXX,

    leider kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ihnen keinen
    Abdruck (Ersatz-ABE) ausstellen. Dies ist nur dem Hersteller oder Importeur
    gestattet. Eine Ausnahme bilden nur die Mofas und Mopeds aus der ehemaligen
    DDR, für die lt. Einigungsvertrag von hier Ersatzpapiere erstellt werden können
    (vgl. Verkehrsblatt 1991 S. 736). Da Ihr Fahrzeug 1994 erstmalig in den Verkehr
    gekommen ist, kann Ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt keine Allgemeine
    Betriebserlaubnis ausstellen.

    Die Firma Simson Motorrad GmbH & Co. KG in Suhl
    existiert leider nicht mehr.

    In Ihrer Angelegenheit kann daher nur der amtlich
    anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV/DEKRA) ein
    Gutachten erstellen, auf dem dann die Zulassungsstelle den Vermerk
    "Betriebserlaubnis erteilt" anbringt (§ 18 Abs. 5 StVZO).

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich
    gewesen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen



    Aha. Zulassungsstelle. Na Super. Also angerufen: "Nee, da sind sie bei uns falsch, das Fahrzeug ist ja zulassungsfrei. Das können wir nicht machen"
    Gut gut, also gehen wir mal zur Dekra. Die haben es ja angeblich vermasselt. Vielleicht können die ja was machen....
    Antwort: "Nee, da müsse se zum Tüff, mir mache das im Osten aber hier (Middelhesse) müsse se zum Tüff"
    Der TÜV. Oh Gott. Die meide ich seit Jahren. Alte Wernercomics erscheinen vorm geistigen Auge.



    Erstmal Anrufen: Nach diversen Versuchen und einigen Kompetenzschiebereien dann endlich einen drangehabt, der meinte was zu wissen: "Das macht die Zulassungsstelle, die muss ihnen eine Betriebserlaubnis ausstellen". Nein, machen die nicht... da war ich schon.
    Jaul! Was ist das doch mit den Vorwendemodellen so herrlich einfach.
    "Dann müssen sie mit dem Fahrzeug mal hier vorbeikommen..." Ja, schön, ist aber kein Fahrzeug, sondern nur ein Rahmen :"Nee, das muss schon ein Fahrzeug sein, sonst können wir ja gar nicht kontrollieren, ob das den Vorgaben...bla..bla..bla " :puke:
    Schlimm. Schlimmer als ich gedacht hatte! Bin ich froh, dass ich normalerweise zur Dekra kann.



    Ok, Plan B. Lesen wir Gesetze. Das ist in Deutschland immer sinnvoll. Und siehe da: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), §59 Abs. 2 steht geschrieben:
    [...] Wird nach dem
    Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute
    Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

    • die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug- Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,

    • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des
      Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der
      durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

    • die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde
      zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden,
      an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
      [...]

    Ok, wenn mir keiner Papiere für eine Nachwende-Simme ausstellen will, dann wird eben eine Vorwende-Simme draus.


    Also flugs eine "saubere" Rahmennummer mit Plakette von einem Vorwendefahrzeug (S51B2) besorgt und geplant, meinen Rahmen als "Ersatzteil" mit einer neuen Nummer von einem alten (nicht mehr existenten) Moped zu versehen. Wie das zu machen ist, steht ja im Gesetz. Aber wer macht das? Wieder der TÜV? :monster:


    "Nee, wir schlagen keine Zahlen ein. Das muss ein in der Handwerker-Rolle eingetragenes KFZ-Unternehmen machen. Mit dem Rahmen un dem Nachweis kommen sie dann zu uns"
    Nach einigem Hickhack mit den örtlichen Autohäusern kam die Erkenntnis, dass wohl hierzulande keiner mehr so etwas primitives wie Schlagzahlen hat. Ich habe eine kleine Werkstatt gefunden, die bereit war, mir das Einschlagen zu bestätigen, wenn ich:

    • Das Einschlagen selbst mache
    • Einen Nachweis mitbringe, dass nix geklaut ist.

    Ein kleines Problem war das nicht mehr vorhandene Alt-Teil vom "Nummernspender", das vor Jahren entsorgt wurde (von mir selbst, in Unkenntnis der Gesetzeslage). Aber im Endeffekt haben sie es dann doch gemacht, nachdem ich eine Kopie vom Perso und eine eidesstattliche Versicherung dagelassen hatte. Ich werde wohl meine nächste Inspektion da machen lassen müssen. 8o


    Nun war noch die Frage offen, ob es in Ordnung wäre, mit einem Rahmen herumzufahren, an dem sich eine eingeschlagene FIN und eine durchkreuzte befinden, oder ob man bei einem Moped auch so etwas machen muss wie in Punkt 3 des §59 StVZO Abs. 2 genannt ist. Es gibt ja keinen "Brief", und eine neue ABE braucht man auch nicht, wenn das Fahrzeug dem Typ in der ABE entspricht.
    Wie besprochen als wieder zum TÜV mit:


    • Rahmen mit neuer FIN und alter durchkreuzter FIN
    • Nachweis über das Einschlagen von Fachwerkstatt
    • Nachweis das nix geklaut ist von Pullizei

    Kommentar bei Betreten der Einrichtung: "Mit emm Rahme´ brauche sie hier übberhaubt net ankomme, da müssese schon mit em komplette Fahrzeuch...." AAAAH! Das gibts doch nicht! Diese Heinis!!! :furious:


    Mir dämmerte langsam, dass ich womöglich überhaupt nichts weiter benötige! Ok, es klingt unwahrscheinlich, aber könnte für so ein Moped wirklich das was ich da hatte ausreichend sein? Nach vielen, vielen ergebnislosen Telefonaten mit den genannten Kandidaten, bin ich letztlich wieder beim KBA gelandet. Wenn die es nicht wissen, dann keiner! Zunächst hatte ich die netten Damen am Hörer, die unsereinem immer die ABE´s ausstellen und dann deren Chef, ein Herr Schuh. Und siehe da: Man darf tatsächlich so herumfahren! Unglaublich. Man darf einen Rahmen gleicher Bauart mit durchkreuzter Nummer tatsächlich "einfach so" an einem Moped als Ersatzteil verwenden, wie ich das vor habe, sollte nur den Nachweis über das Ändern der Rahmennummer mitführen.
    Nix TÜV, nix Zulassungsstelle.
    So, da ich nun einen "Vorwenderahmen" hatte, war das mit den neuen Papieren auch ein Kinderspiel... halt nur eben für eine S51B2.


    Ok, mein Fazit:

    • Nachwenderahmen ohne Papiere sind, im Gegensatz zu Vorwenderahmen eine hoffnungslose Angelegenheit, wenn man dafür neue Papiere haben möchte.
    • Einen Nachwenderahmen als Ersatzteil zu verwenden, wenn man eine Rahmennummer hat, ist eine relaiv simple Angelegenheit
    • Mit solchen Fragen kennt sich keiner aus
    • Geh nie zum TÜV

    Viele Grüße
    Nasenkolben

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

    Einmal editiert, zuletzt von Nasenkolben ()

  • Hehe, als Azubi wollte ich den alten Motorrad fahrenden Kollegen auch nie glauben.
    Jung, fahr nich zum Tüv , fahr lieber zur Dekra/Gtü...(gefolgt von persönlicher Leidensgeschichte z.B. der Honda CX und ihrer SItzbank). Und was soll ich sagen, je älter man wird und je öfter man es doch mal da versucht hat, desto mehr erkennt man dass sie alle Recht hatten :D

    Bild von Abload.de nicht mehr verügbar? Kurze PN und ich binde es neu ein, ist alles noch vorhanden!

  • Ich muss sagen, es hat mir Spaß gemacht diesen Text zu lesen, fast wie eine tolle lustige Geschichte - besonders der Hesseakzent war toll :D (Zwecks "Geschichte": Ich zweifle nicht an der Wahrheit)


    Also falls jemand auch mal sowas vor hat, wird er hoffentlich auf dieses Thema stoßen! :)

  • Danke, das Lob für die "lustige Geschichte" nehme ich gerne zur Kenntnis :D
    Alles in Allem hat es so etwa 4 Monate gedauert... Und wenn ich nicht so beharrlich wäre, wenn ich weiss, dass mir etwas zusteht und es eine Lösung geben muss... Ich hätte ihn zersägt und in den Bach geworfen. Aber nun weiss man wieder etwas mehr.
    Tja, das Leben schreibt eben die besten "Geschichten". Allerdings muss ich sagen, dass sowohl die Leute vom KBA, als auch der nette Polizist und sogar die Chefin von der Zulassung hier alle sehr nett und an einer Lösung interessiert waren. Der POK, den mir meinen Zettel mit den FINs beglaubigt hatte, hat sogar noch ein Pläuschchen über Simson im speziellen und Mopedfahren im Allgemeinen mit mir gehalten.
    Nur die Wurstbrote vom TÜV, die konnte man echt "in der Peif raaache". Wie man sie sich eben so vorstellt: Eingebildet, voreingenommen, rechthaberisch und unbeirrbar. Dagegen ist sogar unsere Stadtverwaltung bürgerfreundlich...

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • was spricht dagegen zwecks der rahmengeschichte über die innerdeutsche grenze zu hüppen?
    hast ja schließlich freie wahl wo du es machen lässt

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Das mit der innerdeutschen Grenze wäre Plan C gewesen... wobei man nicht gewusst hätte, ob die Dekra nicht auch ein Fahrzeug hätte sehen wollen. Davon ab wären das wieder mindestens 20 Ocken für Sprit gewesen. Ein neuer Rahmen kostet ja nur 137 Euro...da wird das Brimborium irgendwann unrentabel

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Ich hatte einen Unfall, weil mir eine Altenpflegerin auf selten dumme Art die Vorfahrt genommen hatte.
    Effekt: Lenkkkopf am Rahmen gerissen, Telegabel im Eimer, 1 Woche Krankenhaus...


    Das hab ich gemacht:
    Moped in die Motorradwerkstatt, die auch die Motorräder meines MC macht.
    Kostenvoranschlag kriegen
    Den KV zur gegnerischen Versicherung (Schuldfrage war von Polizei eindeutig geklärt)
    Versicherung sagt ja zur Reparatur (890 € für Rahmenwechsel, neue Gabel, alles durch checken)
    Blanko-Rahmen von MZA einbauen lassen (ohne Nr.)
    Typenschild an neuen Rahmen montieren lassen
    Mit Moped-Papieren, Personalausweis, Führerschein, Versicherungsnachweis, Werkstattrechnung, Ufallprotokoll der Polizei, Moped und altem Rahmen auf dem Sozius ab zur Zulassungsstelle
    Die erteilen Schlagauftrag für Einschlagen der alten Rahmennummer in den neuen Rahmen
    Mit allem rüber zur Dekra
    Die schlagen die Nummer und begrenzen die Nummer mit "TP"-Stempel
    Dazu gibt`s ein Gutachten (Ja, ich habe eine S51 mit Dekra-Abnahme!!!, die muss man aber nie wieder machen)
    Mit allem wieder zurück zur Zulassungstelle
    Die machen ihren Stempel und unterschreiben den grünen Schein von der DERKA, der dann die gleichzeitig die neuen Papiere darstellt
    (nachdem ich noch mal heftig diskutieren mjusste, weil sie die Maschine dann doch gerne auf 45kmh zugelassen hätten).
    Eigentumsnachweis bleibt der alte Schein vom KBA oder aus DDR-Zeit. Der wird aber ungültig gemacht (Ecke abschneiden und durchstreichen).
    Ich hab also quasi einen Fahrzeugbrief.
    Das ganze kostet gute 180 € und dauert etwa einen halben Tag. Die gegnerische VErsicherung zahlt das ja.
    Danach noch bei der Verischeung die Änderung Mitteilen und ggf. 5€ Bearbeitungsgebühr bezahlen.
    Danach konnte ich weiter fahren. Der alte Rahmen hängt für alle Fälle an meiner Kellerdecke.


    MfG

    Wer krass beschleunigen kann, muss noch krasser bremsen können.



    Wer im Raum Berlin Hilfe beim Schrauben braucht, kann mir gern eine PN schicken (auch Motor spalten!).

  • Hallo Zusammen,


    so ganz verstehe ich weder die Diskussion noch den Thread. Wie im Falle eines Rahmentausches zu verfahren ist, regelt eindeutig § 59 StVZO (Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer) und zwar sowohl für die Verwendung eines gebrauchten als auch eines neuen Rahmens:


    Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer ...
    "muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist


    1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer
    dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
    2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der
    Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten
    Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
    3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf
    dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der
    Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.


    Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt."


    Einschlagen darf die FIN z.B. ein KFZ-Meisterbetrieb, der auch die entsprechende Bescheinigung für die Zulassungsstelle ausstellt (das war früher für die bei den weggerosteten KFZ-FIN´s z.B. bei Opel und Ford Tagesgeschäft). TÜV und Dekra können das vielleicht auch, aber das ist nicht deren Kerngeschäft. Dafür können sie TP-Nummern (das sind Fahrgestellnummern von der "Technischen Prüfstelle") vergeben. Das betrifft Neufahrzeuge und diesen Fall hier:


    "(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend."


    Die Zulassungsstelle muß immer mit ins Boot genommen werden, denn sie muß die Tatsache, daß die FIN neu eingeschlagen wurde und ein neuer/gebrauchter Rahmen verwendet wurde, selbstverständlich in die Fahrzeugpapiere eintragen. Gibt es diesen Eintrag nicht, bekommt man bei der nächsten Polizei- oder Zollkontrolle mit großer Wahrscheinlichkeit ein echtes Problem.


    Das TÜV, Dekra etc. nur ganze Fahrzeuge begutachten dürfen, ist - denke ich - ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Denn wie will der Prüfer anhand des Rahmens die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges feststellen oder gar eine Probefahrt machen ???


    Gruss von Frank


    PS: um mal auf den Werner zurückzukommen (das war Prüfstelle Kiel Gaarden ~ Mitte der 80er Jahre), der eine Prüfer war mein ehemaliger Ausbilder.


    PS2: das oben abgebildete Dekra-Gutachten ist doch garnicht schlecht. Der Prüfer bestätigt nach Motorumbau 50 ccm und 60 km/h, die Fahrzeugart ist "Leichtkraftrad" und damit braucht das Mopedle weiterhin ein amtliches Kennzeichen und Hauptuntersuchung. Also nix mit DDR - Ausnahmeregelung. Als Baujahr hat er wahrscheinlich die Erstzulassung aus den ursprünglichen Fahrzeugpapieren übernommen, die S 83 war ja teilweise ein Ladenhüter, kann also durchaus sein, das sie 4 Jahre in der Ecke stand.


    PS3: Nachwenderahmen sind völlig unproblematisch, solange sie nicht geklaut sind und man das "ganze Fahrzeug" zur Begutachtung bei der TP vorführen kann.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

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