Sers Leutz
Ich wollte euch mal an meiner Erfahrung mit dem Thema "Gebrauchtrahmen" teilhaben lassen.
Eins Vorweg: Kauft euch nie einen Nachwende-Rahmen ohne Papiere!
So, zur Vorgeschichte:
Ich hatte mir bei Ebay Kleinanzeigen einen kompletten Rahmen für eine S83 OR gekauft, mit Papieren für eine Drosselung auf 50ccm/60 km/h. Den Rahmen wollte ich eigentlich als Ersatzrahmen für meine S83 OR, deren Rahmen ich für etwas krumm hielt. Der Rahmen kam mit der untenstehenden Betriebserlaubnis:
Hat mich gewundert, dass die Dekra im Osten für den 98er Rahmen mit 50ccm immerhin eine 60er Zulassung rausgehauen hat, zumal BJ nach 1992. Aber gut, hab mich gefreut und wollte zunächst meine S83 auf den Rahmen umbauen, um fürderhin dem TÜV zu entgehen (was natürlich auch nicht so ganz legal gewesen wäre, ohne Drosselung...). S83er OR Rahmen gibts ja nicht wie Sand am Meer, daher freute ich mich über den (vermeintlichen) Schnapper. Nach viel gutem zureden seitens meiner örtlichen Simsonfreunde entschloss ich mich aber letztlich, lieber doch einen neuen Blanko-Rahmen zu kaufen und den hier wieder zu verkloppen. Dabei musste ich allerdings feststellen, dass die Papiere nicht zum Rahmen passten. Baujahr und Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) stimmten nicht . Hier sieht man, der Rahmen ist BJ 1994.
So nahm das Drama seinen Lauf. Ich hatte nämlich schon Teile vom Rahmen (Schwinge, Fußrastenträger, etc) pulvern lassen und an meiner Moppe verbaut . Zurückgeben also eher schlecht.
Zum Glück hatte ich einen Kaufvertrag und der Verkäufer war ein Händler. Also, der Herr wusste noch, woher der Rahmen stammte und sagte mir zu, nach den Papieren zu forschen. Nach den richtigen, diesmal. Zwei Wochen gingen ins Land und dann meldete er sich: Der Vorbesitzer sei den Rahmen immer mit den Papieren gefahren, müsste ein Fehler von der Dekra sein. Tja, 1) Glück gehabt dachte ich und 2) unwahrscheinlich (hier fragte ich mich mal wieder, was die Leute immer mit ihren Fahrzeugpapieren machen...). Aber gut. Er meinte, er würde die Kosten für neue Papiere übernehmen. Kurzer Anruf bei der Rennleitung ergab, dass mein Rahmen "sauber" war. Immerhin.
Nun ist das mit einer neuen ABE für einen 50er Rahmen aus Vorwende-Jahren ja wirklich ein Kinderspiel: Die schöne Seite vom KBA , wo man alles eingibt und dann postwendend für wenige Euro einen Abdruck der ABE erhält kennt wohl jeder. Ich habe das für meine alle meine drei S51er erfolgreich absolviert. Jetzt weiß ich erst, wie dankbar man für dieses äußerst unkomplizierte, praxistaugliche Verfahren sein muss.
Also mir war klar, dass ich da nicht nach einer ABE für eine S83 fragen muss. Aber vielleicht für eine S53... Hätte ja eine sein können. Typenschilder gibts bekanntlich Blanko und auf dem Rahmen steht ja nicht der Typ. Allerdings hatte der Rahmen schon so eine dämliche neue WSU2XXXXXX 150stellige Nummer. Irgendwie wusste ich, dass die das nicht machen, aber probieren kann mans ja.
Antwort vom KBA:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
leider kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Ihnen keinen
Abdruck (Ersatz-ABE) ausstellen. Dies ist nur dem Hersteller oder Importeur
gestattet. Eine Ausnahme bilden nur die Mofas und Mopeds aus der ehemaligen
DDR, für die lt. Einigungsvertrag von hier Ersatzpapiere erstellt werden können
(vgl. Verkehrsblatt 1991 S. 736). Da Ihr Fahrzeug 1994 erstmalig in den Verkehr
gekommen ist, kann Ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt keine Allgemeine
Betriebserlaubnis ausstellen.
Die Firma Simson Motorrad GmbH & Co. KG in Suhl
existiert leider nicht mehr.
In Ihrer Angelegenheit kann daher nur der amtlich
anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr (TÜV/DEKRA) ein
Gutachten erstellen, auf dem dann die Zulassungsstelle den Vermerk
"Betriebserlaubnis erteilt" anbringt (§ 18 Abs. 5 StVZO).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich
gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Aha. Zulassungsstelle. Na Super. Also angerufen: "Nee, da sind sie bei uns falsch, das Fahrzeug ist ja zulassungsfrei. Das können wir nicht machen"
Gut gut, also gehen wir mal zur Dekra. Die haben es ja angeblich vermasselt. Vielleicht können die ja was machen....
Antwort: "Nee, da müsse se zum Tüff, mir mache das im Osten aber hier (Middelhesse) müsse se zum Tüff"
Der TÜV. Oh Gott. Die meide ich seit Jahren. Alte Wernercomics erscheinen vorm geistigen Auge.
Erstmal Anrufen: Nach diversen Versuchen und einigen Kompetenzschiebereien dann endlich einen drangehabt, der meinte was zu wissen: "Das macht die Zulassungsstelle, die muss ihnen eine Betriebserlaubnis ausstellen". Nein, machen die nicht... da war ich schon.
Jaul! Was ist das doch mit den Vorwendemodellen so herrlich einfach.
"Dann müssen sie mit dem Fahrzeug mal hier vorbeikommen..." Ja, schön, ist aber kein Fahrzeug, sondern nur ein Rahmen :"Nee, das muss schon ein Fahrzeug sein, sonst können wir ja gar nicht kontrollieren, ob das den Vorgaben...bla..bla..bla "
Schlimm. Schlimmer als ich gedacht hatte! Bin ich froh, dass ich normalerweise zur Dekra kann.
Ok, Plan B. Lesen wir Gesetze. Das ist in Deutschland immer sinnvoll. Und siehe da: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), §59 Abs. 2 steht geschrieben:
[...] Wird nach dem
Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute
Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug- Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des
Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der
durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen unddie durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde
zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden,
an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird. [...]
Ok, wenn mir keiner Papiere für eine Nachwende-Simme ausstellen will, dann wird eben eine Vorwende-Simme draus.
Also flugs eine "saubere" Rahmennummer mit Plakette von einem Vorwendefahrzeug (S51B2) besorgt und geplant, meinen Rahmen als "Ersatzteil" mit einer neuen Nummer von einem alten (nicht mehr existenten) Moped zu versehen. Wie das zu machen ist, steht ja im Gesetz. Aber wer macht das? Wieder der TÜV?
"Nee, wir schlagen keine Zahlen ein. Das muss ein in der Handwerker-Rolle eingetragenes KFZ-Unternehmen machen. Mit dem Rahmen un dem Nachweis kommen sie dann zu uns"
Nach einigem Hickhack mit den örtlichen Autohäusern kam die Erkenntnis, dass wohl hierzulande keiner mehr so etwas primitives wie Schlagzahlen hat. Ich habe eine kleine Werkstatt gefunden, die bereit war, mir das Einschlagen zu bestätigen, wenn ich:
- Das Einschlagen selbst mache
- Einen Nachweis mitbringe, dass nix geklaut ist.
Ein kleines Problem war das nicht mehr vorhandene Alt-Teil vom "Nummernspender", das vor Jahren entsorgt wurde (von mir selbst, in Unkenntnis der Gesetzeslage). Aber im Endeffekt haben sie es dann doch gemacht, nachdem ich eine Kopie vom Perso und eine eidesstattliche Versicherung dagelassen hatte. Ich werde wohl meine nächste Inspektion da machen lassen müssen.
Nun war noch die Frage offen, ob es in Ordnung wäre, mit einem Rahmen herumzufahren, an dem sich eine eingeschlagene FIN und eine durchkreuzte befinden, oder ob man bei einem Moped auch so etwas machen muss wie in Punkt 3 des §59 StVZO Abs. 2 genannt ist. Es gibt ja keinen "Brief", und eine neue ABE braucht man auch nicht, wenn das Fahrzeug dem Typ in der ABE entspricht.
Wie besprochen als wieder zum TÜV mit:
- Rahmen mit neuer FIN und alter durchkreuzter FIN
- Nachweis über das Einschlagen von Fachwerkstatt
- Nachweis das nix geklaut ist von Pullizei
Kommentar bei Betreten der Einrichtung: "Mit emm Rahme´ brauche sie hier übberhaubt net ankomme, da müssese schon mit em komplette Fahrzeuch...." AAAAH! Das gibts doch nicht! Diese Heinis!!!
Mir dämmerte langsam, dass ich womöglich überhaupt nichts weiter benötige! Ok, es klingt unwahrscheinlich, aber könnte für so ein Moped wirklich das was ich da hatte ausreichend sein? Nach vielen, vielen ergebnislosen Telefonaten mit den genannten Kandidaten, bin ich letztlich wieder beim KBA gelandet. Wenn die es nicht wissen, dann keiner! Zunächst hatte ich die netten Damen am Hörer, die unsereinem immer die ABE´s ausstellen und dann deren Chef, ein Herr Schuh. Und siehe da: Man darf tatsächlich so herumfahren! Unglaublich. Man darf einen Rahmen gleicher Bauart mit durchkreuzter Nummer tatsächlich "einfach so" an einem Moped als Ersatzteil verwenden, wie ich das vor habe, sollte nur den Nachweis über das Ändern der Rahmennummer mitführen.
Nix TÜV, nix Zulassungsstelle.
So, da ich nun einen "Vorwenderahmen" hatte, war das mit den neuen Papieren auch ein Kinderspiel... halt nur eben für eine S51B2.
Ok, mein Fazit:
- Nachwenderahmen ohne Papiere sind, im Gegensatz zu Vorwenderahmen eine hoffnungslose Angelegenheit, wenn man dafür neue Papiere haben möchte.
- Einen Nachwenderahmen als Ersatzteil zu verwenden, wenn man eine Rahmennummer hat, ist eine relaiv simple Angelegenheit
- Mit solchen Fragen kennt sich keiner aus
- Geh nie zum TÜV
Viele Grüße
Nasenkolben