Reparaturschliff, Rechtsgrundlage?

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  • Interessant wäre jetzt noch das oben genannte Fahrerlaubnisrecht.

    Das ist relativ einfach zu beantworten. Da an dem Fahrzeug keine eintragungspflichtige Änderung im Sinne des § 19 StVZO vorgenommen wird, ist das Fahrerlaubnisrecht nicht betroffen - es bleibt also weiterhin eine Maschine "bis 50 ccm".


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

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