Sicherstellung: Frage zu Abschleppkosten

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  • hi,


    bin seit diesem Jahr auch stolzer Besitzer einer S51 und habe gleich mal richtig Prombleme mit der Polizei bekommen. Ich ziiere mich mal selber aus dem Berliner Unterforum. (Ist natürlich viel Frust dabei)




    "Hi,




    bin seit ca. einem Monat auch Besitzer einer Simson S51.




    Oder besser gesagt war es. Heute bin ich nämlich in eine allgemeine
    Verkehrskontrolle geraten (Columbiadamm) und wurde als Simsonfahrer
    natürlich auch zielsicher rausgefischt....Nach Führerschein und
    Papierkontrolle wurde ich aufgefordert abzusteigen und der Polizist
    begutachtete Bremsen und wackelte am Lenker etc....(Zur Bremse muss ich
    sagen, dass ich vor kurzem vorne einen neuen Bowdenzug eingebaut habe
    und sie danach etwas lasch war, wollte das da unten an den Zahnrädern
    nochmal neu einstellen dieses Wochenede --> Murphys law)...Er meinte
    er wolle/müsse eine Probefahrt machen, war erstmal so perplex dass ich
    einwilligte (richtig dumm im nachhinein)...kam dann zurück und meinte
    die bremsen seien viel zu schwach (vorderbremse ok, war mein fehler, hab
    ich zu lasch eingestellt, aber hinterbremse?! die ist so stark, wenn er
    da voll rauftritt fliegt er doch auf die fresse?!) Außerdem meinte er
    dann beim weiteren herumgehen, der luftdruck der reifen ist zu schwach (
    die drücken sich nicht im geringsten ein, wenn ich draufsitze und der
    reifen lässt sich mit der hand auch nicht eindrücken!), das
    Lenkerkopflager sei lose ( Gut davon habe ich keine Ahnung muss ich
    gestehen), die Manschette der Lenkergabel hat rechts einen Riss (Ich
    dachte die hat nur dekorativen Zweck? Mein Kumpel hat gar nciht
    dran....): Seine Begründung war, dass dadrúrch Staub oder ähnliches
    reinkommen könnte (Stimmt das überhaupt?) außerdem sei die Vordergabel
    ohne Dämpfung (Die ist halt extrem weich, aber ich dachte dass kann man
    einstellen wie man will? Ich fand das ganz gut, dass die soviel abfedert
    bei Schlaglöchern etc...




    Die 5 Sachen hat er auf seinen Bogen gekritzelt. Am Anfang war ich echt
    freundlich, habe mich 100mal entschuldigt (warum eigtl?!) und gesagt,
    dass ich dass alles in Ordnung bringen wollte am Wochenende, das Moped
    hier abstellen würde, mein werkzeug holen würde und zumindest die
    Bremsen neujustiere (wohne 10 minuten entfernt). Da ich diesen Mangel
    zumindest an der Vorderbrmese ja noch verstehen kann...Oder falls die
    Werkzeug haben (war direkt an einer großen Polizeiwache) ich das glecih
    vor ort mache....Mir ahnte nämlich schon böses, denn der Beamte war
    ziemlich maligne gelaunt, obwohl ich die ganze Zeit megaarschfreundlich
    war (Er war nicht gerade die hellste Kerze auf der Torte und hatte einen
    ziemlichen Sprachfehler, wurde als Kind bestimmt ziemlich gemobbt)...


    Er meinte dann er stelle das Fahrzeug jetzt sicher und es müsste
    abgeschleppt werden und von einem Gutachter geprüft werden...Auf mein
    Flehen, dies wäre als armer student mein finanzieller ruin, meinte er
    nur besserwisserisch, das hätte ich mir vorher überlegen sollen, als ich
    zu faul war meine Bremsen einzustellen und Luft auf die Reifen zu
    geben...


    Da war mir dann klar, dass er wahrscheinlich unter seiner uniform die
    ganze zeit nen ständer hatte und betteln und flehen wohl nur zu einer
    vorzeitigen ejakulation geführt hätten....und andere optionen wurden in
    betracht gezogen, aber ihm vor allen kollegen mit dem helm eins
    überzuwischen wäre mindestens 10mal so teuer gewesen...seine kollegen
    haben sich auf meine anfragen, ob der geschätzte Kollege immer so
    maligne gelaunt sei, aber auch nur dämlich lächelnd weggedreht....




    Nachdem er seine Telefonate geführt hatte kam er dann nur gönnerhaft auf
    mich zu und meinte ich könne mir jetzt aussuchen ob er das fahrzeug
    sicherstellen oder beschlagnahmen solle: Ich natürlcih keine Ahnung: Was
    sei denn der Unterschied? "naja der Unterschied ist, wenn ich es
    sicherstellen lasse, können sie es selbst wieder abholen. Wenn ich es
    beschlagnahmen lasse entscheidet ein Richter darüber, ob sie es
    überhaupt wiederbekommen..




    Na gut dann habe ich es halt beschlagnahmen lassen (auch vllt dumm im nachhinein) und es wurde abgeschleppt :dash: :dash: :dash:




    Jetzt bekomme ich nächste woche bescheid, was der gutachter sagt ( bei
    ner alten noch nicht so flottgemachten simme, findet der wahrscheinlich
    sowieso noch tausend andere sachen...) summa sumarum bestmmt 500 euro
    dank diesem selbstverliebten ungefickten haufen....




    sorry dür die wortwahl, aber das macht einen soooo unglaublich sauer,
    wenn man so machtlos jemandem mit IQ auf Raumtemperatur ausgeliefert
    ist, und sich der dabei auch noch geil vorkommt...Ich hoffe für ihn er
    liegt später nie bei mir aufm OP-Tisch oder in der Notaufnahme...


    Dumm natürlich auch von mir, dass ich die Bremsen nicht gleich richtig
    eingestellt habe ( Dafür bin ich immer vorrausscahuend gefahren :D und hab die motorbremse mitbenutzt). von der Kohle hätte ich mir auch ne neue Simme kaufen können






    Musste ich nur mal loswerden, scheint ja laut meiner forenrecherche ja in Berlin häufig vorzukommen.... "



    Die Geschichte ging folgendermaßen weiter...


    nach ca. 2 Wochen konnte ich nach telefonischer Nachfrage mein Moped von der zuständigen Verwahrungsstelle abholen. Habe dann das Gutachten in die Hand gedrückt bekommen mit folgendem Ergebnis:1.) fehlende Wegreserve Vorderbremse links 2.) Mangelnde Bremsleistung vorn ( mMn durch die fehlende Wegreserve) 3.) erhöhtes Spiel Lenkkopflager 4.) Staubmanschette rechts gerissen


    Fazit: Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf udn darf im Straßenverkehr bis zur nächsten Werkstatt gefahren werden. Eine Mängelkarte vom Tüv oder etc. abzustempeln, habe ich mitbekommen.


    Vor Ort die Schraube an der Vorderbremse gedreht und die Wegreserve war wieder da und die Bremsleistung auch. Habe dann trotzdem vorsichtshalber neue Bremsbeläge eingebaut (subjektiv gleiche Leistung wie zuvor, die ausgebauten Beläge waren auch noch gut). Lenkopflager gewechselt (das war wirklich defekt, da fehlte ne Kugel) und neue Staubmanschette raufgemacht. Tüv Stempel geholt. ABE wiederbekommen.


    Nun kam die Rechnung: 385 Euro soll ich zahlen: Bußgeld: Seh ich ja noch ein; Aber Abschleppkosten und Gutachtergebuehren soll ich auch zahlen!


    Warum zur Hölle muss ich Abschleppgebuehren für mein ach so verkehrsunsicheres Moped zahlen, das auf keinen Fall am Straßenverkehr mehr teilnehmen darf, wenn ich dann damit gemuetlich nach Hause fahren darf, als ich es vom gutachter geholt habe?! Seh ich irgendwie nicht ein....


    Ist hier jemand zufällig Anwalt für Verkehrsrecht oder hatte schonmal eine ähnliche Situation? Scheue irgendwie aus kostengründen (armer Student) den Gang zu einem Anwalt.....


    Danke schon mal im voraus!

  • Mir stehen die Nackenhaare zu Berge... Die Schutzbalge sind doch gar nicht STVZO-relevant...
    Wenn alle Stränge reißen, würde ich - natürlich nach vorheriger Antragstellung - den Betrag
    schön in Raten bis max. 50€/mtl. zahlen. 8|

  • Ein Bekannter hier ausm Dorf ist Anwalt für Verkehrsrecht, hat aber viel zu tun und ich sehe ihn erst nächsten Dienstag wahrscheinlich wieder...Soll ich ihm die komplette Story ma zeigen und ihn nach seiner Meinung fragen?

    FC Bayern, Stern des Südens <3

  • Mit der Sache solltest du zu einem Anwalt gehen.
    Das Verhalten des Polizisten war vermutlich so nicht gerechtfertigt, zumdem hat er einige Sachen bemängelt die absolut ungerechtfertigt sind.
    Spezielle die Begründung mit dem ungenügenden Luftdruck ist lächerlich,
    das läßt sich mit einer Luftpumpe in wenigen Minuten erledigen und man muß wegen einer schlecht eingestellter Bremse nicht abschleppen wenn der Fahrzeughalter 10 Minten entfernt wohnt
    und sich bereit erklärt nicht mehr zu fahren und den Fehler sofort beheben möchte.
    Auch der bemängelte Faltenbalg ist eine Kleinigkeit.
    Hier hat ein Beamter eindeutig seine Befugnis überschritten um es Dir mal richtig zu zeigen.
    Gegen den Beamten würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
    Auch wenn die meisten im Sand versickern mag das kein Polizist denn wenn sich die häufen bekommt er doch Ärger auch wenn in den einzelnen Fällen nichts passiert.
    Die Menge machts dann aus denn jeder Vorfall wird trotzdem festgehalten.
    Der Anwalt weiß bestimmt was er dem Polizisten vorwerfen muß, für mich sieht das wie eine Schikane aus, er hat dir gegenüber ungerechtfertigt streng gehandelt.
    Du warst entgegenkommend und wolltest die Probleme sofort beheben aber er nutzte seine volle Möglichkeiten voll aus.

    Gruß
    dePälzer

    Einmal editiert, zuletzt von dePälzer ()

  • Soll ich ihm die komplette Story ma zeigen und ihn nach seiner Meinung fragen?


    Das würde mich aber dann auch mal Interessieren wie es weitergeht. Kann man garnicht glauben was man im ersten Beitrag liest.
    Muss mal meinen Schwiegervater fragen ob sowas möglich ist...

  • also ohne vernünftige bremsen zu fahren ist definitiv ein grund dich abzuschleppen.
    dass du nach dem gutachten nachhause fahren darfst liegt daran, dass es NACH dem gutachten ist.
    VORHER weis man ja nicht was sonst noch so mit der karrre ist.


    das du ohne bremsen gefahren bist ist deine schuld und du musst mit den konsequenzen leben, vorallem weil es ne sache von 5minuten ist die eben aus faulheit nicht gemacht wird.
    GENAU deswegen werden solche kontrollen gemacht und diese hat seine wirkung ja nicht verfehlt mehr abschreckende wirkung als dieser artuikel im forum geht ja fast nicht.
    was glaubst du wieviele karren mit mängelnder verkehrstauglichkeit unterwegs sind.
    ich habe für den ausgang völliges verständnis. zu dem bußgeld müssten noch punkte kommen oder?


    für den umgang und das unangemessene verhalten allerdings solltest du tatsächlich eine dienstaufsichtsbeschwerde vorbringen, wird wohl aber im sand verlaufen.
    das hätte definitiv auch anders laufen können.


    die vorgebrachten argumente des polizisten sind übrigens alle zutreffend (bis auf die defekte gabel, fehlende dämpfung war hier stand der technik) und auch korrekt gefunden worden.


    alles in allem regst du sich aber darüber auf das ein polizist seine arbeit korrekt erledigt hat? natürlich unnett, aber absolut zutreffend.
    das der ausgang dich aufregt kann ich absolut nachvollziehen.

  • Hey,


    die Story die du uns da erzählst kenn ich 1:1.
    Darf ich fragen wie der Beamte hieß? Sicherstellung war bestimmt in der Belziger Straße...


    Gib es auf, bei mir haben sie das gleiche abgezogen, ich hab versucht zu klagen und hab verloren. Eine Krähe pickt der anderen ja kein Auge aus.
    Das Gutachten hatte Fehler von vorne bis hinten. Dann wollten sie mir noch unterstellen, dass ich das Moped getuned hätte weil es laut Tacho(!!!!!) 10 km/h zu schnell lief.
    Glaub mir das hat keinen Sinn. Bei den Bußgeldbehörden in Berlin, werden sowieso alle Behindertenplanstellen besetzt :lookaround: , also versuch dein Glück da nicht. Wenn du vor Gericht ziehen solltest und verlierst, wovon ich ausgehe, darfst du den Gutachter gleich zweimal zahlen. Einmal fürs Gutachten, einmal fürs antanzen vor Gericht.
    Also schreib denen nen freundlichen Brief, das du Student bist und kein Einkommen hast und die Rechnung in Raten á 10 Zahlen kannst. Das funktioniert, ich mach es genauso.
    Auch mein Bulle hat sich so unpassend verhalten, glaub mir vor Gericht wird er was anderes erzählen. Denn ein Beamter lügt ja nicht! Das sind Gutmenschen in Persona!


    Also machs beste draus. Wennde Fragen hast frage, ich hab das Procedere durch. ;)

    Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt wenn man es teilt. Albert Schweitzer

  • Inner Lausitz liegen solche Beamte 8 Wochen im Gipskorsett auf Station


    Schade, sowas gibt es hier in Berlin viel zu wenig. :ironie:
    Wobei da unten Columbiadamm eigentlich die Ecke Neukölln ist, dass sich da die Bullen sowas trauen....mutig. :lookaround:


    Edit: Was werfen sie dir vor? Wahrscheinlich Inbetriebnahme eines nicht verkehrssicheren Fahrzeuges ohne Gefährdung. Dafür sind laut dem BKat aber eigentlich "nur" 250€ Bußgeld vorgesehen. Mir wollten sie auch 300€ aufdrücken, das konnte ich vor Gericht wenigstens noch abwenden. :lookaround:

    Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt wenn man es teilt. Albert Schweitzer

    Einmal editiert, zuletzt von TheKingLouis ()

  • Ich reg mich auf, weil man das a) als Polizist sicherlich hätte anders regeln können. b) weil ich von oben herab behandelt wurde, ohne Grund C) weil mir nicht einleuchtet, dass ich NACH einem Gutachten, was ergibt, dass ich mit meinem Moped im Strassenverkehr zur nächsten Werkstatt fahren darf. Abschleppkosten bezahlen darf. Das Gutachten dient zur Überprüfung der Einschätzung Polizisten. Wenn der ach so sachverständige Herr Beamte meint, das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher, darf auf keinen Fall mehr am Straßenverkehr teilnehmen und muss auf der Stelle abgeschleppt werden, dann kann er das von mir aus veranlassen. Wenn dann das Gutachten ergibt, dass ich zwar Mängel habe, aber zur nächsten Werkstatt fahren darf und eine Mängelkarte bekomme, sehe ich nicht ein, die Abschleppkosten (und auch die Gutachterkosten) zu bezahlen. Nicht umsonst gibt es auf der Gutachterkarte dias Feld: verkehrsunsicher und darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen! Denn offensichtlich lag er mit seiner Einschätzung ja wohl nicht ganz richtig....Er hätte mir ja auch eine Mängelkarte austellen können und mich zur nächsten Werkstatt fahren lassen.


    Theoretisch könnten die Beamten, dann ja jedesmal sagen, das kontrollierte Fahrzeug ist verkehrsunsicher und muss abgeschleppt werden....Gutachten sagt dann zwar was anderes, aber gezahlt werden muss trotzdem....


    Dass ich ein Bußgeld bezahlen soll und auch Punkte (3) bekomme, sehe ich ja ein....Man ist halt an den falschen geraten und hätte vorher sein Fahrzeug checken sollen/können...




    Zitat

    Was werfen sie dir vor? Wahrscheinlich Inbetriebnahme eines nicht
    verkehrssicheren Fahrzeuges ohne Gefährdung. Dafür sind laut dem BKat
    aber eigentlich "nur" 250€ Bußgeld vorgesehen. Mir wollten sie auch 300€
    aufdrücken, das konnte ich vor Gericht wenigstens noch abwenden.

    Führen eines Fahrzeugs obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtung/Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde. Bußgeld sind 125 Euro


    Ja Sicherstellung war in der Belziger Straße (wo im übrigen ciele Schwalben und Simsons rumlungerten). Der Nachname des Beamten fing mit H. an...

  • Ich versuche es mal zu erklären. Dabei lasse ich das Verhalten des Beamten außer Acht, denn die Schilderung vom TE ist subjektiv. Die Gegendarstellung fehlt.


    Nun aber zum Sachverhalt. Vor Ort hat der Beamte den Verdacht von technischen Mängeln am Fahrzeug geäußert. Anhand seiner Sachkenntnis kann er das auch begründen. Die Sache mit den Faltenbälgen und der geringe Luftdruck wurde nicht geahndet, sondern nur festgestellt. Das ist bei "Bastelbuden" gängige Praxis. Zur Anzeige gebracht wird dann nur der größte Verstoß.


    Um aber eine Ordnungswidrigkeit vor dem Richter beweisen zu können, bedarf es vor allem bei technischen Sachen einen Gutachter.


    Bei einem solchen Gutachten ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dass heißt, dass das Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Geeignet ist das Gutachten mit dem Abschleppen auf jeden Fall. Erforderlich auch, da mir kein geringeres Mittel einfällt, welches das Ziel der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nicht behindert. Angemessen ist es auch, da es nicht außer Verhältnis steht.


    Da es sich um Verfahrenskosten handelt und sich der Verdacht bestätigt hat, sind die Kosten vom Verursacher zu tragen. Ist wie mit den Kosten für den Arzt bei einer Blutprobenentnahme.


    Dass der Mangel durch ein Nachjustieren der Bremse gemindert werden konnte und eine Fahrt bis zur Werkstatt machbar war, hat nichts mit dem Grund des Abschleppens zu tun. Es sollte ja die zur Tatzeit vorliegende Bremswirkung festgestellt werden und nicht dein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden.

  • Mir fällt gerade was ganz anderes ein...
    Wenn der Polizist alleine war, so wie du es schreibst, darf er dir meines Wissens überhaupt gar nichts, allenfalls eine kostenlose Belehrung erteilen.
    Wenn ich falsch liege, bitte berichtigen, aber das ist mein letzter Standpunkt.

    FC Bayern, Stern des Südens <3

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