Hey.
Ich habe einen MKH/M1 Anhänger, also die Version mit Rück/Bremslicht aber ohne Blinker für meine Schwalbe. Da ich aber nun auch eine S51 habe, und dort auch gerne den Anhänger ranmachen möchte, wollte ich mal fragen, ob es legal ist, an den MKH/M1 Blinker ranzumontieren. Ansonsten ist der ja baugleich zum /M3 oder?
Wie verhält sich das mit der Rennleitung, wenn sie einen /M1 mit Blinkern rausziehen?!
Ich weiß, wenn sie erstmal dran sind, müssen sie auch funktionieren, deshalb hab ich an eine Vaariante gedacht, wo man die Blinker schnell wieder abschrauben kann, sodass ich ihn auch mit der Schwalbe wieder ziehen darf. Also eine Art schneller Wechsel vom /M1 Modell auf's /M3 Modell.
Wie sieht's rechtlich damit aus?
Lg,
Max