Vape Zündung einbauen oder einbauen lassen?

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  • Also wenn ich es einbauen lasse und es kaputt gehen muss, wer ersetzt mir es dann in die 2 Jahren?


    die Vape ksotet 170€ und ist verklebt und vergossen und 10000% Neu.

    2 Jahre? Alles über 6 Monate ist für den Kunden fast unmöglich über Gewährleistung zu regeln. Maximal Kulanz.


    MfG


    Tobias

  • Hi,
    hängt stark vom Händler/ Hersteller ab. Je grösser desto weniger Probleme hast du innerhalb der 2 Jahre was ersetzt zu bekommen. Problematisch wirds oft, wie bereits erwähnt wenn die Sachen falsch montiert werden, MZA es dir vprhält und du das Gegenteil fast nicht wirst beweisen können.

  • Hi,
    hängt stark vom Händler/ Hersteller ab. Je grösser desto weniger Probleme hast du innerhalb der 2 Jahre was ersetzt zu bekommen. Problematisch wirds oft, wie bereits erwähnt wenn die Sachen falsch montiert werden, MZA es dir vprhält und du das Gegenteil fast nicht wirst beweisen können.

    Selbst das ist noch egal im Rahmen der Gewährleistung. Gewährleistung regelt NUR den Gefahrübergang von Händler zum Endkunden. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweislast beim Händler, das das Teil bei Übergabe in Ordnung war.
    In dem Zeitraum geht man davon aus, dass es schon schon vom Werk kaputt war. Dabei ist es egal, wers montiert hat. Teil kaputt, Händler kann nicht belegen, dass es beim Kauf heile war, Händler Arschkarte. Bei größeren Sachen gibt es dann irgendwann Gutachter.


    Nach den 6 Monaten bis 2 Jahre dreht sich die Beweislastumkehr um. Dann muss der KUNDE dem Händler beweisen, dass das Teil bei Gefahrübergang in Ordnung war. Kann er das nicht, tja....


    Gewährleistung hat nix damit zu tun, dass das Teil auch die 2 Jahre halten muss, das regelt nur den Moment wo man es dir in die Hand drückt.


    Ich hätte als Werkstatt niemals Lust mich mit von Kunden angelieferten Teilen rumzuärgern. Ich weiss nicht woher die kommen, ob die Ordnung sind und wenn kaputt, wers zahlt.


    Besorgt die Werkstatt Teile und die sind kaputt, geht es an den Grosshandel zurück und man muss sich nicht mit dem (nöligen) Kunden rumschlagen, der noch behauptet die Werkstatt hätte das kaputt gemacht, das war vorher heile.


    Bei Kleinteilen mag das noch gehen, aber bei so einen Vaperegler hat sich die Werkstatt schneller die Finger verbrannt als ihr lieb ist.


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Privat-verkäufer, also Händler bekommt Ware von MZA

    Watt denn nu? Privat oder vom Händler?


    Gewerblich bei MZA einkaufen und dann privat weiterverkaufen ist nicht. Über sowas freut sich das Finanzamt.


    Aber Geil, privat gekauft, keine Gewährleistung drauf. Schwarz gekauft quasi und das soll eine Werkstatt auf Rechnung einbauen?


    Da wirst du um den Selbsteinbau nicht rumkommen, so wild ist das auch nicht.


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • die Vape ksotet 170€ und ist verklebt und vergossen und 10000% Neu.


    dann aber ohne glühobst, batterie etc.
    du hast nur das basisset rausgesucht mit dem du alleine recht wenig anfangen kannst
    was möchte denn dein händler für nen komplettset (mit und ohne einbau) sehen?







    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Glühobst habe ich alles da Kabelbaum auch neu, will halt nur auf Vape ändern.


    Er kauft von MZA ein, dachte das ist auch ein Privathändler...

  • Glühobst habe ich alles da Kabelbaum auch neu, will halt nur auf Vape ändern.


    Er kauft von MZA ein, dachte das ist auch ein Privathändler...

    Privathändler? gibbet nicht, für MZA brauch man ein Gewerbe und damit ist das Zeug gewerblich verkauft....


    Und für 170€ hast du nur die Vape, keine Anbauteile. Das ist Mist. Die fehlen die Befestigungsbleche, der Blinkgeber und Co.


    Sollte das doch dabei sein, is das unter Mindespreis.


    MfG


    Tobias

  • Hi,
    wenn man es nicht übertreibt kann man doch als Händler an "gute Bekannte" die Vape ohne Gewinn verkaufen, vielleicht ist das in dem Fall hier so.

  • Hi,
    wenn man es nicht übertreibt kann man doch als Händler an "gute Bekannte" die Vape ohne Gewinn verkaufen, vielleicht ist das in dem Fall hier so.

    Nein geht offiziell nicht. MZA hat Mindestabgabepreise für was man das Zeug an die Endkunden abgeben muss. Machst du das nicht und einer scheisst dich an (das passiert bei der Masse an Händlern schnell!) gibt es eins aufm Deckel von MZA, das kan bis zum Rauswurf ausm Händlernetz gehen. Das ist rechtlich sehr bedenklich, aber MZA kann sich ja aussuchen, wenn es beliefern will und wen nicht.


    Was meinst du warum z.B. die Vape überall annähernd das gleiche kostet und warum Tacharo fragte....


    MfG


    Tobias

  • Hi,
    ich verstehe schon was du meinst. Wo kein Kläger da kein Richter, und an die große Glocke hängen sollte man es natürlich auch nicht. Aber grundsätzlich problemlos möglich und dann geht es noch billiger als 170 Euro für das KOMPLETTSET.

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