Welcher Vergaser ist besser? Bing oder Bvf ?

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  • Hallo meine frage steht oben :)


    Aber ich erkleäre nochmal genau was ich meine :
    Also ich hatte vor meiner Simme eine prima 5 mit einem Bing Vergaser. Und im Vergleich finde ich die Bing vergaser Besser (also von der Wartung und er läuftnichtüber) als die BVF-Vergaser und im Internett habe ich gelesen das es auch Bingvergaser mit ABE für Simson´s gibt. Und deshalb hatte ich mir überlegt mir einen Bingvergaser anzuschaffen :) aber hatt der Bingvergaser (die Genau bezeichnung weiß ich nicht) irgendwelche Nachteile? Und passen die Züge vom Bvf auch in den Bing?

  • Glaubensfrage. BVF richtig eingestellt und du hast keine Probleme. Wobei der 16N3 bevorzugt werden sollte. Die "zu fette" Einstellung des 16N1 sind ja bekannt.
    Nein die Züge passen nicht und müssen angepasst werden.


    Eine ABE gibt es für Bing nicht, eher eine Art Teilegutachten. Also eingetragen muss er trotzdem noch werden. Zudem beschränkt sich das nur auf Nachwendefahrzeuge, also muss es z.B. auf S51 oder KR51/2 mit einzelabnahme abgenommen werden.
    Gerne auch nachlesen http://www.bingpower.de/downlo…blaetter/type15161718.pdf
    Seite 5

  • Hi,


    der Bing macht weniger Arbeit bei der Wartung. Er ist leichter einzustellen und verbogene Schwimmer und ähnliche Späße, die bei den BVF-Vergasern doch schon mal vorkommen können, gibt es beim Bing nur sehr selten.
    Außerdem geht er etwas sparsamer mit dem Sprit um als ein 16N1-11.


    Der Bing 17/15/1103 gilt seit 1990 offiziell als Ersatzteil für die Simson S 51/1.
    Es wird aber trotzdem empfohlen, ihn bei TÜV oder DEKRA eintragen zu lassen. Dazu bedarf es aber keiner teuren Einzelabnahme, sonderun nur eine Eintragung nach $ 19 StVZO.
    Normalerweise gibt es anscheinend keinen Ärger, wenn man ihn nicht eingetragen hat. Schließlich wird damit nichts verändert, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde. Theoretisch könnten aber kontrollierende Polizeibeamte darauf bestehen, dass der Vergaser eingetragen wird.
    Ich habe immer eine Kopie der Bescheinigung dabei, die besagt, dass der Bing für die S51 zugelassen ist und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Ob das bei einer Kontrolle ausreichend ist, muss sich erst noch zeigen.


    Es wird gesagt, dass der 16N1-11 gegenüber dem Bing ganz leichte Vorteile bei der Höchstgeschwindigkeit hat, aber ob das wirklich stimmt, kann ich nicht sagen. Das kann evtl. auch von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich sein.


    An meiner S51 ist auch ein Bing Vergaser verbaut und ich bin damit sehr zufrieden. Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit sind jedenfalls für einen nicht bearbeiteten Motor völlig in Ordnung. Einen direkten Vergleich, wie mein Moped mit einem 16N1-11 laufen würde, habe ich aber nicht.


    Viele Grüße
    Peter

  • Hi,


    die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf ebener Strecke nach Tacho ca. 65 km/h, bei Rückenwind etwas mehr und bei starkem Gegenwind bleibt die Nadel auch mal unter 60 hängen. Wie genau der Tacho geht, weiß ich allerdings nicht. Ich hatte aber schon zwei verschiedene verbaut und beide haben ungefähr das gleiche angezeigt.
    Ich bin aber nicht gerade ein Leichtgewicht. Mit einem Fahrer mit geringerem Kampfgewicht und geringerer Körpergröße schafft die S51 vielleicht auch etwas mehr.


    Schon einer der Vorbesitzer hatte bei meiner S51 den Bing eingebaut, ebenso die passenden Bowdenzüge. Bisher musste ich weder Gaszug noch den Bowdenzug für den Startvergaser neu kaufen.


    Bei der S53 wurde der Bing Vergaser serienmäßig verbaut. Deshalb müssten die Bowdenzüge der S53 eigentlich auch bei der S51 mit Bing Vergaser passen. Es gibt zwei verschiedene Längen, für normalen Lenker oder Enduro (längere Züge). Mehrere Händler bieten Gaszüge für den Bing-Vergaser an, die für alle Modelle, also S50, S51, S53, S70 und S83, gleichermaßen passen sollen.
    Aber, wie gesagt, ich habe bisher noch keinen Bowdenzug ersetzen müssen.
    Vielleicht kann deshalb noch jemand anderes schreiben, ob die S53-Züge auch bei der S51 passen und ob man da evtl. auf unterschiedliche Versionen der S53-Armaturen (Magura?) achten muss.


    Viele Grüße
    Peter

  • Hi,


    Der Bing 17/15/1103 gilt seit 1990 offiziell als Ersatzteil für die Simson S 51/1.
    Es wird aber trotzdem empfohlen, ihn bei TÜV oder DEKRA eintragen zu lassen. Dazu bedarf es aber keiner teuren Einzelabnahme, sonderun nur eine Eintragung nach $ 19 StVZO.
    Normalerweise gibt es anscheinend keinen Ärger, wenn man ihn nicht eingetragen hat. Schließlich wird damit nichts verändert, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde.


    Das sehe ich anders und wurde auch schon diskutiert. Mit dem Bing ist die Betriebserlaubnis erloschen, da eine Bauartbedingte Änderung vollzogen wird.
    Eben an Nachwendefahrzeugen kein Problem.

  • Das sehe ich anders und wurde auch schon diskutiert. Mit dem Bing ist die Betriebserlaubnis erloschen, da eine Bauartbedingte Änderung vollzogen wird.
    Eben an Nachwendefahrzeugen kein Problem.


    In der StVZO, § 19 ist klar geregelt, wann eine Betriebserlaubnis erlischt:

    Zitat

    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird


    Keine dieser drei Bedingungen ist durch die Verwendung des für die S51 zugelassenen Bing Vergasers erfüllt.

  • ok wie wäre der Fall wenn man den bing auf eine KR51/2 steckt? die ja so nicht auf der Liste steht und kein offizielles Ersatzteil wäre.

  • Die Vergaser 17/15/110x und 18/15/110x hat die Firma Bing nur für die Modelle S 51/1, SR 50/1, sowie S 70/1 und SR 80/1 prüfen lassen und nur für diese sind sie deshalb auch zugelassen.
    Für die KR 51/2 gibt es meines Wissens diese Zulassung nicht, da der Vergaser an diesem Modell nicht geprüft wurde.
    Daraus ergibt sich, dass zwar höchstwahrscheinlich auch keine der o.g. drei Bedingungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis erfüllt ist, aber du ggf. verpflichtet sein kannst, den Nachweis zu erbringen, dass z.B. das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht durch den Vergaser verschlechtert wird.
    Theoretisch wäre es ja möglich, dass der Vergaser an der S51 keine negativen Auswirkungen auf das Abgasverhalten hat, aber bei der Kr51/2 durch den anderen Ansaugtrakt sich doch negativ auswirkt.
    Dies nachzuweisen ist zwar machbar (Messung beim TÜV), kostet aber natürlich ordentlich Geld, besonders wenn das Fahrzeug von der Polizei eingezogen wurde und dann von einem Sachverständigen überprüft wird.
    Bei positivem Prüfergebnis würde meiner Meinung nach auch bei einem Bing an der Schwalbe die Betriebseralubnis nicht erlöschen, aber das kann evtl. mit relativ hohen Kosten verbunden sein.
    Ich würde den Bing aus o.g. Gründen nicht in einer Schwalbe verwenden.


    P.S.: fle: Ich habe gerade nochmal wegen der Bowdenzüge gegoogelt, weil ich ja evtl. auch demnächst mal welche brauche. Anscheinend kann man sogar die ganz normalen Bowdenzüge der S51 auch für den Bing verwenden.
    Siehe Diskussion hier: http://www.ddrmoped.de/forum/index.php?showtopic=7990
    Aber keine Ahnung, ob's stimmt...

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