Bild des Tages
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Die Schönen und Reichen in diesem unseren Land haben die Buden bis unter Dach voll mit sauteuren Oldtimern.
Da dürften sich die Grünen wohl die Zähne ausbeißen dran.
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Das ist genau so dämlich wie Supersportautos zu verteufeln die weniger als 1000km im Jahr fahren und nur in 3-stelligen Stückzahlen existieren.
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Mein Spitfire wird am 23. Juli 45 Jahre alt, meine Simmen werden 46 und 47 Jahre, die ETZe 34 und die Virago 25. Das empfinde ich als extrem nachhaltig und ich glaube, dass keine einzige E-Gurke oder ein neueres vollektronisiertes Auto jemals dieses Alter erreichen wird, nicht mal mehr mein 7 Jahre alter A3.
Mangels EDV-Auslesemöglichkeiten usw. gehen diese überzüchteten technisch ausgereizten Karren nichtmal nach Afrika..., sondern werden verschrottet und belasten wieder die Umwelt.
Ergo, der grüne Politiker hat keinen Plan von dem, was er gern hätte.
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Die Schönen und Reichen in diesem unseren Land haben die Buden bis unter Dach voll mit sauteuren Oldtimern.
Da dürften sich die Grünen wohl die Zähne ausbeißen dran.
Genau bei denen sehen die ja kein Problem. Nur bei denen, die denen "zu billig" sind und deren Leute keine genügend große Lobby haben, bzw. eher weniger auf der großen Parteispenderliste auftauchen.
Zitat aus dem Artikel:
Zitat
Dennoch fordert der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sebastian Schäfer, im Nachrichtenportal „The Pioneer“: „Wir müssen die Oldtimer-Besteuerung wieder auf historisch wertvolle Fahrzeuge beschränken.“ Ein VW-Passat von 1993 könne gerne weiter fahren. „Aber den müssen wir nicht noch steuerlich subventionieren“Das Treffen bei den Opelvillen wurde zumindest erfolgreich verboten. Da ging es genau um diese "Brot und Butter Autos". Wobei dazu anzumerken ist, dass es nicht die Partei der Grünen war, die dies verboten hat, sondern der Verein BUND e.V. geklagt hatte, nachdem das Treffen (im 23. Jahr in Folge) von der Stadt Rüsselsheim genehmigt wurde und ebenso von der Naturschutzbehörde in erster Instanz. Erst die obere Naturschutzbehörde, stimmte den Forderungen des BUND zu, nachdem sie die 23 Jahre im Vorfeld, keinerlei Bedenken sah.. immerhin funktionierte das vorherige Naturschutzprogramm(Ölpappen, Verhaltensregeln, Absände zum Wasser, Abfallentsorgung, etc) des Treffens ja gut. Es handelt sich bei dem Gelände übrigens um ein Landschaftsschutzgebiet, nicht um ein Naturschutzgebiet.
Mag schon sein, dass da bald was passiert. Die anderen Szenen sind da etwas skeptischer. Z.B. eine Erhöhung des Mindestalters und Zustands für das H-Kennzeichen, oder aber Umweltzonenverbote/Innenstadtverbote, wie es die Niederlande auch schon seit einigen Jahren machen.
Das wird man abwarten müssen.. aber besser wäre es, wenn organisierte, größere Clubs, z.B. auch der ADAC, sich im Vorfeld mehr für die Interessen der Oldtimerfahrer einsetzen, statt nur zu "kommentieren". Aus wissenschaftlicher Sicht ist alles ja zwei, drei Beiträge weiter oben gesagt.
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alles son Quatsch womit man das Sommerloch zuschütten kann. Könn se ja die KFZ-Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auch glei aufheben. Die dürfen auch in die Umweltzone ohne Plakette.
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alles son Quatsch womit man das Sommerloch zuschütten kann. Könn se ja die KFZ-Steuerbefreiung für Schwerbehinderte auch glei aufheben. Die dürfen auch in die Umweltzone ohne Plakette.
Erfahrungswert?
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Erfahrungswert?
wie meinen?
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Die dürfen auch in die Umweltzone ohne Plakette.
Woher hast Du das?
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Woher hast Du das?
https://www.adac.de/rund-ums-f…eichterungen-behinderung/
https://www.familienratgeber.d…ausgleiche/autofahren.php
Wer darf ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren?

In Deutschland gibt es 56 Umweltzonen. In diese Zonen dürfen nur Pkw und Lkw mit einer grünen Plakette fahren. Die Plakette klebt auf der Windschutzscheibe des Fahrzeugs.
Für Menschen mit Schwerbehinderung gibt es jedoch Ausnahmen. Sie dürfen auch ohne die Plakette in die Umweltzone fahren. Voraussetzung: In Ihrem Schwerbehindertenausweis steht eines der Merkzeichen:
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- H = hilflos
- Bl = blind
Das gilt auch, wenn Sie nicht selbst fahren, sondern mitgenommen werden. Als Nachweis genügt die Rückseite des Schwerbehindertenausweises oder der blaue EU-Parkausweis. Das Fahrzeug muss nicht auf die Person mit Schwerbehinderung zugelassen sein.
Den Schwerbehindertenausweis (Rückseite) oder den blauen EU-Parkausweis müssen Sie deutlich sichtbar auslegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie direkt bei Ihrer Stadt oder Kommune.
aber wir sind nu weit weg vom "Bild des Tages". vlt. wäre ein Grünquaker-Fred angebracht
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Danke. Art. 3 (1) + (3) GG hier nicht wirksam, wie so oft.
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