Hallo! Baue grad mein Möff (ne S51) auf E-Zündung 12V um. EWR ist vorhanden (hab bei ebay ne Zündung ausm SR50 als komplett Set genommen), daher die Überlegung, ob ich nicht auf Halogen umrüsten möchte. Da die ganzen ba20d-Halogenlampen scheinbar nix taugen, würd ich gleich auf H4 oder HS1 umbauen wollen - H4 Scheinwerfer-Einsätze gibts ja günstig und wie Sand am Meer, während die HS1-Version rar gesät und teuer ist. Ich will dabei schließlich auch legal bleiben!
Daher tendiere ich zu H4-Einsatz + 35/35W Leuchtmittel - sind die Glühbirnen in der Wattklasse überhaupt zugelassen (also E-Prüfzeichen)? Finde da bei den diversen Verkäufern keine Angaben zu (was einen generell stutzig machen sollte!)...
Vorteil wär halt: Wenn ich iwann auf Vape umbau muss ich vor nur das Leuchtmittel tauschen und hab dann volle Lichtausbeute!
E-Zulassung H4 35/35w 12V
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Soweit ich weiß darfst du nur eine H1 mit H1 Einsatz fahren! Diese H4 dinger mit H4 birne sind nicht zugelassen und damit erlischt deine ABE. Ich zu meinem Teil fahre eine H4 90W mit Bilux einsatz und bis jetzt hat noch kein Polizist etwas zu mir gesagt. Ich blende damit auch niemanden wen man es richtig umbaut und einstellt.
-
Zitat
H4 90W mit Bilux einsatz
bei gericke oder louis gibts eine halogen mit 35W Bilux sockel, wo hast du deine denn her?
-
Also Einsätze gibts definitiv zugelassene als H4 (z.B. hier)... Ich kenn H4 halt nur traditionell mit 55/60W - daher die Frage obs die auch (zugelassen) mit 35/35W gibt!
Die Ba20d Halogenlampe von Hein-Gericke hab ich wohl auch schon gesehen - wär natürlich auch eine option - aber taugt die denn was? -
Soweit ich weiß darfst du nur eine H1 mit H1 Einsatz fahren! Diese H4 dinger mit H4 birne sind nicht zugelassen und damit erlischt deine ABE. Ich zu meinem Teil fahre eine H4 90W mit Bilux einsatz und bis jetzt hat noch kein Polizist etwas zu mir gesagt. Ich blende damit auch niemanden wen man es richtig umbaut und einstellt.
Auch wenn es wahrscheinlich keinen Polizisten interessiert aber in einem H4 Einsatz musst du auch eine H4 Birne verbauen.
Wenn du in ein Bilux Einsatz eine H4 Birne bastelst erlischt deinen ABE.
Der Einsatz und die Birne brauchen also ein E Prüfzeichen.
Das heißt aber Trotzdem nicht das man eine Geprüfte H4 Birne in einen Geprüften HS1 Einsatz machen darf.
-
Mal ganz hypothetisch: 1. wird das überhaupt bemerkt, dass man eine nicht e-konforme Birne drin hat
2. was passiert, wenns rauskommt - und da dann wieder:
2.1 Verkehrskontrolle
2.2 Unfall/Versicherungsfall
Habe nämlich die Überlegung mit dem Halogen schon mal durchgedacht und wollts da halt auf die günstigste Art (also Halogen-Birne für den normalen Bilux-Sockel Ba20d) lösen... Ende vom Lied war, dass ich bei Ebay irgendwelchen Schrott ohne Prüfzeichen geliefert bekommen hab - totaler Griff ins Klo! Schönes Detail ist hier, dass der Verkäufer ein Bild einer Halogenlampe mit Prüfzeichen eingestellt hat - geliefert wurde aber ungeprüfter no-name Scheiß! Ein wenig dreist... Also falls ihr mal in Verlegenheit kommen solltet: Nicht bei dem Ebay-Verkäufer bestellen! -
Habe jetzt Antwort von einem Ebay-Verkäufer bekommen - die von Ihm angebotene Lampe hat kein Prüfzeichen. Da alle anderen Verkäufer auch nicht noch mal gesondert auf vorhandenes E-Prüfzeichen hinweisen, ist wohl davon auszugehen, dass es keine geprüften H4 35/35W Lampen gibt
Also doch 35W Halogen-Lampe für den Bilux Sockel...
Wenn jemand noch was gegenteiliges herausfinden sollte, bitte unbedingt hier posten! Also sobald einem ne E-geprüfte H4 35/35w über den Weg laufen sollte, ihr wisst was zu tun ist -
...ist wohl davon auszugehen, dass es keine geprüften H4 35/35W Lampen gibt
Kann es auch nicht geben denn H4 hat grundsätzlich 60/55W. HS1 Lampen (35/35W) passen aber mit einer kleinen Änderung in einen H4 Sockel. Bis auf den Sockel gibt es da keine Unterschiede - Abmessungen sind identisch und auch das Abstrahlverhalten...
Gruß
Alex -
Alles klar! Das war die Info, die ich gesucht habe
Wenn man die HS1 Lampe "ein wenig abändert" siehts mit der E-Zulassung ja aber wahrscheinlich auch wieder schlecht aus... bzw. verliert man die dann dabei (auch wenn das Licht völlig identisch ist)... -
Wenn man die HS1 Lampe "ein wenig abändert" siehts mit der E-Zulassung ja aber wahrscheinlich auch wieder schlecht aus... bzw. verliert man die dann dabei (auch wenn das Licht völlig identisch ist)...
Prinzipiell ja, aber da muss einer schon sehr genau draufschauen, bzw. die Birne ausbauen um zu sehen ob es eine HS1 oder H4 ist. Und im Falle des Falles irgendwie beweisen dass es die Ursache für den Unfall gewesen ist.
Gruß
Alex
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!