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  • Hallo jemand hat mal gesagt das das nachschleifen auf bis zu 58 ccm legal sei! 1. stimmt das? wenn ja was schleift man da nach den Kolben oder die Laufbuchse oder was??( bin noch neuling)
    wenn man dann 58ccm hat heißt das dann dass man auch ne höhere endgeschwindigkeit hat oder zumindest meht leistung??
    Wenn man sich gleich n 60ccm Zylinder kauft was haben die dan daran verändert?, und ist des dan auch legal wei der von dem ich des hab hat gesagt die 58ccm gelten nur bei originalzylinder!
    Wenn man nun die Laufbuchse aufbohrt benötigt man doch auch gleichzeitig einen breiteren Kolben(mehr durchmesser)oder,?


    Es wäre nett wenn mich mal jemand komplett aufklären würde um das ganze thema(achja was bedeutet 4-Kanal)?
    Vielen dank Lukas--- ich fänds echt ultra nett wenn mir mal jmd. nachhilfe gibt---!

  • Hi,


    Also es steht zwar schon alles hier im Forum (Suche benutzen!), aber ich will mal nicht so sein:


    Allgemein wird gesagt das das Ausschleifen der Laufbuchse bis 58 ccm erlaubt sei, allerdings gibt es dafür keine offizielle Bestätigung (zumindest keine die ich kenne).


    Wenn Du den Zylinder aufbohrst benötigst Du natürlich auch einen neuen Kolben mit dem entsprechenden Maß.


    Du bekommst dadurch hauptsächlich einen besseren Anzug und ein wenig mehr Endgeschwindigkeit.


    MFG
    --
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  • also explizit verboten ist es nicht, da es so vorgeshen war den als Reparaturschliff bis 60 ccm aufzubohren ist es mehr oder weniger legal, es sieht eh keiner undich kenn auch keinen der damit je Probleme hatte.

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