
Neuer simsontauglicher Rollenprüfstand der Polizei
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legal ist es in dem Moment wo man es auf abgesperrrten Gelände betreibt oder es von zuständigen Behörden abnehmen lässt.
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und was ist wen man polnische betibserlaubnis hat wo die höchstgeschwindigkeit nicht eingetragen ist so wie es bei mir der fall ist
Dann hast Du im Prinzip garkeine Betriebserlaubnis ... messen kann man die Höchstgeschwindigkeit ja trotzdem.
Was in dem Video nicht zu sehen ist: Der Prüfstand hat eine Datenbank, in der die Werte hinterlegt sind, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp abgezogen werden.
Gruss von Frank
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beim duo wird das aber schwierig
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Wie sieht das eig. bei dem Fall aus, wenn ich mit meiner Simme darauf komme, die Ihre 60 / 65 fährt,
aber die mir meinen Motor schrott machen, weil er keine Kühlung bekommt?Müssen die mir das ersetzen?
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Und was ist mit der Aussage das ein 50er Roller nur 50 fahren darf ,aber jeder normal eingefahrene 60 läuft wie soll der auf 50 gebracht werden ? Und je älter ein Moped wird desto besser läuft es bis zu einem bestimmten Punkt . Denn wenn der Frosch (Grüne auf dem Motorrad) erhrlich ist läuft sein Motorrad auch schneller als in den Papieren steht . Und damit erlischt auch seine Betriebserlaubnis . Hallo Stege wie ist das mit Deiner Kreidler ? Schneller als wie in den Papieren ? Die muß auf sture 80 Km/h gedrosselt werden . Das ist wie Auge um Auge , Zahn um Zahn . Was wir nicht dürfen , dürfen die blau grünen auch nicht . Außer : Vor dem Gesetz sind alle gleich , bis auf die Gleicheren .
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Hi,
soweit ich weiß, war bei Kreidler die Geschwindigkeit nach oben offen. Es gab nur die freiwillige Sebstbeschränkung der Industrie auf 6,25Ps und 85?km/h.
In der Messung sind schon genug Toleranzen drin ich hab was von 12% im Kopf. Das schaft jede normale Simson locker.
MfG
Tobias
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Hallo Stege wie ist das mit Deiner Kreidler ? Schneller als wie in den Papieren ? Die muß auf sture 80 Km/h gedrosselt werden .
Da meine Kreidler (wie auch das Polizeimotorrad) keine "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" hat, sondern nur eine Angabe zur Höchstgeschwindigkeit, und diese gesetzlich nicht begrenzt ist, ist es ziemlich wurscht, was bei der Kreidler gemessen würde ...
Gruss von Frank
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Da meine Kreidler (wie auch das Polizeimotorrad) keine "Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" hat, sondern nur eine Angabe zur Höchstgeschwindigkeit, und diese gesetzlich nicht begrenzt ist, ist es ziemlich wurscht, was bei der Kreidler gemessen würde ...
Gruss von Frank
Das dürfte doch beim Sperber auch so sein oder?
MfG
Tobias
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Das dürfte doch beim Sperber auch so sein oder?
für sperber brauchst ja auch a1, wenn du die hast kann es dir egal sein ob das ding 80 oder 90 fährt
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für sperber brauchst ja auch a1, wenn du die hast kann es dir egal sein ob das ding 80 oder 90 fährt
hat der Sperber nicht als bbH 75km/h?
@Stege:
hast du erfahrungen mit den Rollenprüfständen oder kennst die Dinger?
Wäre ja echt mal interessant zu wissen ob die wirklich funktionieren und die Richtige Geschwindigkeit anzeigen! -
Das ne ne Rolle mit Drehzahlmesser, weiter nichts. Den Rest errechnet der Computer aus der Datenbank.
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