Gereitz he?
Du musst es doch nicht glauben,aber es ist halt so.....
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Gereitz he?
Du musst es doch nicht glauben,aber es ist halt so.....
Ich muss es nicht glauben, mach ich auch nicht, da ICH ja weis das es nicht gestattet ist. Beleg doch deine Aussage mit Fakten dann würd ich es dir evtl. auch glauben, aber wenn du das nur so hinschreibst, jann doch jeder behaupten. Mit gereitzt hat das nichts zu tun.
MfG 813
überzeug mich mit Fakten.....
Schau bitte in den Vordruck von der Betreibserlaubnis.
Und was soll ich da sehen?
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darf ich mal so ganz dumm fragen was eine "Vape" ist???????
:))
--
Wer nicht Simson fährt ist selber Schuld!
Wieso stehen alle auf Böse Onkelz?
AC/DC rulez!!!!
User erzählt hirnlosen Schwachsinn, Blinker sind keine Pflicht !
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
[...]
(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1.einachsigen Zugmaschinen,
2.einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.offenen Krankenfahrstühlen,
4.Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.folgenden Arten von Anhängern:
a. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b. angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c. einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d. Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b).
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften entsprechen.
(Quelle: http://www.verkehrsportal.de)
Die Gesetzeslage ist also eindeutig. An Kleinkrafträdern (z.B. 50er Mokicks wie Simson) sind nach §54 Absatz 5 Punkt 4 StVZO KEINE Blinker vorgeschrieben. Wenn sie aber verbaut werden, dann gilt Absatz (6), der vorschreibt, dass sie dann den Regeln (Absätze 1 bis 3) entsprechen müßen.
und wenn die blinker defekt sind muss man sie so kennzeichen... sprich in richtung boden drehen oder abbauen... das hab ich mitteoch inner fahrschule gelernt und freitag wurd uns das von ner bullette inner schule erzählt...
Zitat
Original von Crash8688:
darf ich mal so ganz dumm fragen was eine "Vape" ist???????
Das ist eine komplett andere Zündung für Simsonmotoren. Also komplett andere Grundplatte, Schwungmasse usw. Vape Zündungen werden bei Tuningmotoren verwendet, weil sie auch in hohen Drehzahlen gut und richtig zünden.
--
SiMsOn-EaSy-RiDeRs
s51(s70/4)Fahrer
ebenfalls kr51/1Fahrer
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