Dann hätte er laut seinem Prüfer eine Scheibenbremse verbauen müssen.
Aber vielen Dank für die Beschreibung deiner Prozedur. Ich denke dieses werde ich auch machen um vollkommen legal etwas schneller unterwegs zu sein.
Meine Garage Teil3 - vom Haufen zum SR80
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Scheibenbremse?
wo steht das
-
Er sagt halt, er trägt nur die Geschwindigkeit ein, die es offiziell, nachweisbar auch in dem Rahmen mit der Bremsanlage gab.
und mit Trommelbremse konnte ich nur 75 nachweisen.
-
ja,75 läuft ja ein sr80

das 5 gang hat er eingetragen?
haste dafür einen nachweis vom MS50 bringen müssen?
-
Es gibt doch aber keinen SR der eine andere Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80Km/h hat, oder? Wie sollte es dann möglich sein eine höhere Endgeschwindigkeit eingetragen zu bekommen?
-
unserem Prüfer haben die Reparaturhandbücher als Nachweis gereicht.
Mit einer Scheibenbremse vorn hätter er auch eine Höherer Geschwindigkeit eingetragen, aber nicht mit der Trommel.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!