Der Thread rund ums Auto.

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  • Nutzlast 603kg.


    im moment steht er bei 400, mit 100km/h Zulassung und ich glaube 1,5 jahre Tüff hatter auch noch...




    da haste keine Probleme und keine Rennereien. ;)



  • nuja imho gibts da nur entweder oder, es sei denn man baut ihn so um das die Schienen gegen eine ebene Ladefläche auswechselbar ist.

  • nuja imho gibts da nur entweder oder, es sei denn man baut ihn so um das die Schienen gegen eine ebene Ladefläche auswechselbar ist.

    In etwa so sieht mein Plan auch aus ;)


    Die Vordere Bordwand soll klappbar werden und dann afuf die Ladefläche die Schienen aufgeschraubt und ab gehts.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • nuja, ich würde mir da eher den kastenwagen vorziehen wenn ich öfters was zu transportieren hätte.

  • Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • ach karl


    das maximal zulässige gesamtgewicht des anhängers und die maximale anhängelast des PKW inbressierte vor der führerscheinreform anfang des jahres nur die leute mit normalen B - also die, die keine BE hatten
    da durfte die maximale last des anhängers nicht größer sein, als das was das auto ziehen darf
    bei BE wars egal - hauptsache das gesamtgewicht des ganzen zuges wurde eingehalten


    aber darüber muss sich ja mitlerweile keiner mehr ne platte machen (bis 3,5T gesamtgewicht des zuges)








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • genau. Für den Führerschein gilt die Summe aus zulässigem Gesamtgewicht. Also Vito mit 2,5t zzG und anhänger von 2t zzG macht über 3,5t. Also BE.


    Aber fürs Auto zählt das angehängte Gewicht. Ich hatte am Golf mit 1000kg gebremst schon einen 1700kg zzG Anhänger. Dieser darf dann nur 1000kg wiegen (Eigengewicht+Ladung-Stützlast). Für meine 100kg Schneefräse war das völlig im Rahmen.


    Natürlich gilt für den Führerschein zulässiges Gesamtgewicht Auto + zulässiges Gesamtgewicht Anhänger < 3500kg sonst BE.


    Mir alles relativ, ich hab C1E bzw. CE79.


    MfG


    Tobias

  • Wie ich sehe, sind jetzt alle Klarheiten beseitigt :lol:


    Wenn diese ganze Führerscheinregelung nicht von der EU kommen würde, würde ich behaupten, es ist Deutsche Bürokratie. Immerhin gibts ja doch nur wenige Leute, die da zu 100 % Bescheid wissen und sehr viele Halbwahrheiten und Gerüchte kursieren... :S

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
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    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

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