Ich glaube die angeschriebenen Stellen verstehen das Problem nicht. ![]()
In welchem Land mit der Simson s51 mit m schein fahren
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Hallo,
hier kann man übrigens einen Auszug aus der Entscheidung der Europäischen Kommission zu Führerscheinen innerhalb der EU nachlesen:
http://www.adac.de/_mmm/pdf/%C…3%84quivalenzen_36380.pdfIch bin kein Jurist, aber so wie Punkt 2 formuliert wurde, sollte dies doch eigentlich auch das Fahren von 60 km/h Mopeds beinhalten:
Zitat(2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.
Viele Grüße
Peter -
Ich glaube die angeschriebenen Stellen verstehen das Problem nicht.

Sie sollten aber eigtl. Das sind die Verkehrsministerien der jeweiligen Länder
Zweiradfan: Das ist mal ne super Information. Damit sollte es tatsächlich möglich sein.
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Auch Ich wurde soeben weitergeleitet und hab auch gleich die nächste Behörde angeschrieben, mal sehn was so kommt.
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Ich weiss, Du suchst die rechtlich kristallklare Lösung. Die kann auch ich nicht liefern. Aber wir waren in den letzten 20 Monaten mit unseren drei S51 in 11 unterschiedlichen EU- und nicht EU-Ländern unterwegs und deshalb kann ich Dir sagen, wie das "echte Leben" ist. Erstes hast Du in Ausland immer Gepäck dabei. Das ist Gewicht und Windwiderstand, und so wirst Du ausser Bergab immer kaum über 50 fahren. Zweitens wird jeder Polizist oder Grenzer ein fettes Grinsen im Gesicht haben, wenn er Dich im Ausland mit Gepäck auf einer Simme sieht. Das ist Sympathie pur. Ich vergesse nie das Gesicht der Grenzer zwischen Polen und Russland. Die müssen ja von Berufswegen böse und ernst gucken. Ist ihnen bei uns nicht gelungen... Die interessiert nur, ob Du 50 ccm hast und Deine Papiere stimmen. Alles andere ist denen egal. Tip von mir: Fahr einfach los.
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Seh ich ganz genau so wie du. Einfach draufsetzten und losfahren. Ich fänd nur die antworten interessant. Selbst wenn eine negative zurückkommt, würde ich trotzdem fahren. Denn wie du schon sagst: in der Realität interessiert das keinen, man wird sogar sehr gerne (auch von der Polizei) angequatscht. Nur weil man so was "exotisches" fährt.
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Sie sollten aber eigtl. Das sind die Verkehrsministerien der jeweiligen Länder
Zweiradfan: Das ist mal ne super Information. Damit sollte es tatsächlich möglich sein.
Nein, sinngemäß steht bloß formuliert, dass die Führerscheinklassen nicht in irgendeiner Weise beschränkt werden. Vielleicht schaffen ein paar Beispiele Klarheit (frei erfunden und ohne Anspruch auf Realitätsnähe)
Italiener Giovanni hat die Klasse M, welche in seinem Land nur auf die Kubikzahl begrenzt ist. Also kann er in Polen einen Roller fahren, welcher nicht gedrosselt ist, während es dem Polen Andrej nicht erlaubt ist, da er nur bis maximal 45 km/h fahren darf. Diesen Fall schützt diese Vereinbarung. Ähnlich ist es mit den Teenagern, welche in den USA ihren Führerschein erwerben.
Anders sieht es bei folgendem Sachverhalt aus:
Russe Iwan hat Klasse B gemacht und darf nur Fahrzeuge bis 3,5t zGG fahren. In Russland gibt es aber kleine LKWs, welche 4,9t wiegen und zu Sowjetzeiten als PKW galten (dolle gepanzert
). Da das heutige Russland auch den Bestandschutz kennt, legt es fest, dass dieser spezielle Fahrzeugtyp auch mit der Klasse B gefahren werden darf.
Iwan denkt sich nichts dabei und macht eine Europatour. In Deutschland wird er angehalten und schwupp, hagelt es eine Strafe, da der LKW nur im Geltungsbereich Russlands mit der Klasse B gefahren werden darf. In Deutschland bräuchte er die Klasse C1. Anders wäre es, wenn Russland mit der Klasse B schon von Grund auf 7,5t als zGG festgelegt hätteDas letzte Beispiel ist identisch mit dem der Simsons, nur aus anderer Sicht gesehen.
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Mittlerweile das zweite Mal weitergeleitet wurden.
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrter Herr M.***,anlässlich Ihrer Email teile ich Ihnen folgendes mit.
Leider ist es beim RDW *(Verkehrsamt Holland)* nicht bekannt ob Sie, als Tourist, mit die Mokicks im Holland fahren durfen.
Für Auskünfte in Bezug auf das fahren mit einem ausländischem Kennzeichen in Holland wenden Sie sich bitte an das Zollamt. Die Telefonnummer ist: ****.
Die Internetadresse ist: http://www.belastingdienst.nl
Ich hoffe, dass ich Sie hiermit nach Wunsch informiert habe.
Mit freundlichem Gruss,
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Die anderen Länder, die ich noch angeschrieben habe, haben auch alle negative Antworten zurückgeschickt, bzw. ein "Dazu wissen wir auch nichts". Belgien und Spanien meinten sogar, dass wenn ich meinen deutschen Füherschein gegen einen belgischen/spanischen tausche, dann darf ich Simson mit dem normalen Lappen fahren.
Ansonsten meinten die anderen, dass in ihrem Land für die Simson der A Schein benötigt wird... -
anderes beispiel: giovani darf in italien mit dem normalen autoführerschein auch motorroller bis 125 ccm fahre. so hat uns das giovani zumindest erklärt. deswegen fahren da auch alle mit solchen teilen rum. setzt giovani sich nu in milano auf seinen roller und fährt nach münchen und wird angehalten, hat er keinen motorradführerschein!
macht das sinn in europa
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macht so einiges keinen Sinn,
aber europaweites Recht ist noch lang nicht in sicht

eigentlich müsste es rechtens sein mit klasse M in gnaz europa zu fahren. wie das mit der ausnahmeregelung für unsere Mopeten aussieht, hmmmmm
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anderes beispiel: giovani darf in italien mit dem normalen autoführerschein auch motorroller bis 125 ccm fahre. so hat uns das giovani zumindest erklärt. deswegen fahren da auch alle mit solchen teilen rum. setzt giovani sich nu in milano auf seinen roller und fährt nach münchen und wird angehalten, hat er keinen motorradführerschein!
macht das sinn in europa
?Jopp, da er eine nationale Schlüsselzahl haben wird. A1 sozusagen nur im Inland.
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