Ich würde das nur von einem anschweißen lassen der das auch darf .
Dann bist auf der sicheren Seite bei der ganzen Sache .
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Ich würde das nur von einem anschweißen lassen der das auch darf .
Dann bist auf der sicheren Seite bei der ganzen Sache .Na das sowieso.
Also es sollte schon Originalähnlich gemacht werden -
Giebt da eh zwei Versionen der Öse .
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nimmts mir nicht über, aber wenn man nicht gerade den letzten Grobschmied mit der Nagelelektode da ranlässt kann mans auch übertreiben....
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Also wenn dann lass ich es vom Fachmann machen denn wenn es angeschweißt wird hat es eine Verstärkende Wirkung somit sollte es schon FEST sein
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ohne 81er zulassung ist mir der spaß zu teuer....
Dann warte ´mal bis nach dem 19. Januar; denn dann wird das mit 81 km/h ohnehin obsolet (ist nur bis dahin noch interessant, weil bis dahin Jugendliche von 16 bis 18 Jahren nicht mehr als 80 km/h fahren dürfen; wer nach dem 19. Januar seinen Führerschein macht, darf bis 125 ccm wieder unbegrenzte Geschwindkeit fahren, d.h. die Versicherungen werden sich etwas einfallen lassen müssen; 80/81 ist dann jedenfalls passé).
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Was zahlt ihr denn so für ne S70 an Versicherung im Jahr? Das man das mal weis
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Ich hab nen Nachbar der Arbeitet bei der Dekra( Tüv im Westen).
Der hat gesagt das ist kein Problem mit der Öse das wird zugelassen.
Die Öse is ja nun nich einen großes Tragendes Teil .
Das wäre also kein Problem.
Ich hab es ja auch vor.MfG
Wat ein Müll...
1. Dekra ist NICHT Tüv, Dekra hat in den alten Bundesländern nicht mehr zu sagen als die GTÜ -> fast nix
2. Natürlich ist die Öse ein tragendes Teil des Rahmens, seit wann gelten Verstrebungen nicht als stabilitätsrelevant? -
Um die 35- 50€ mehr nicht noch aber mit 81kmh
Wenn sich das ändert wird es sicher mehr
Ohne 81kmh 700€ bei devk
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Hatte von nem Rahmenschweißer anschweißen lassen. Hatte es vorher selbst aus nem Stück Metall gesägt und gefeilt. War auch beim TÜV, wollte S 70 draus machen. Wäre kein Thema gewesen. Habs aber nich durchgezogen. Er hätte es aber sogar ohne Streben mit 70 er und 81 kmh zugelassen.
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Ich bin natürlich kein Hellseher, was die Vorhaben der Versicherungen angeht, kann mir aber vorstellen, daß die das ab dem 19. Januar (wenn man es nicht mehr an der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit festmachen kann, weil die "Risikogruppe" ja dann auch wieder unbegrenzt schnell fahren darf) entweder am Lebensalter oder an der bisherigen Zeitdauer der Fahrerlaubnis festmachen (wäre zumindest logisch).
Wenn dem so kommen sollte, könnte eine normale S70 für jemanden, der über 18 ist oder schon so-und-so-lange seine Kleinkraftradfahrerlaubnis hat normal kleines Versicherungsgeld kosten, während die Jugendlichen oder Führerscheinneulinge richtig in die Tasche müssen.
Aber das wird sich nächstes Jahr dann zeigen.
Jedenfalls sollte ab dem 19. Januar niemand mehr bei einer Versicherung einen Horror-Tarif akzeptieren, nur weil in seinen Leichtkraftradpapieren weniger als 81 km/h als Höchstgeschwindigkeit stehen. Sollte ab dann so ein Spruch kommen, sofort gehen und zur nächsten Versicherung._______________________________________________________
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Dekra hat gesagt ja der hat auch ne Tüv Jacke der wirds schon wissen
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