6V Halogen 35W Umbau

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  • hi,
    hat jemand schon erfahrung hiermit: http://www.dumcke.de/product_i…alogen-Klarglas-KR51.html
    das ganze sollte in ein bilux gehäuse einer s51 passen mit e-zündung. is das realisierbar? oder is das zu viel fummelarbeit un am ende is das ergebnis nich so wie mans wollte?
    andere alternative (hab ich im forum beim suchen des themas gefunden): http://www.rollerlicht.de/lampen-scooter.html
    die ham sogar semihalogen xenon... ob das was bringt ohne veränderung da der sockel ja gleich der bilux lampe ist.
    das ganze soll bei 6v volt bleiben;)
    vll hat jemand das verbaut oder erfahrung von anderen simmifahrern. falls ja bitte kommentar abgeben


    mfg

  • Interessantes Thema, sowas könnte ich mir auch noch vorstellen.

    Suche billiardgrünes Schutzblech und Beinschilde für KR50/2 in Originallack ...auch mit Macken/Patina.

  • Was Dumcke da verkauft, ist ein H4-Scheinwerfer mit einer 6V 35W HS1 Lampe drin. Das hat zwar alles schön Prüfzeichen, aber die Kombination ist trotzdem illegal.


    Wer in 6V Halogenlicht haben möchte, braucht einen HS1-Scheinwerfer, die E-Zündung, und einen Spannungsbegrenzer. Gut ist das dann immer noch nicht, denn die Spulenleistung ist etwas schwach.


    Zum Umbau auf 12V gibt's mehr Möglichkeiten, wenn entweder die E-Zündung oder die U-Zündung 8307.10 da ist. Mit älteren U-Zündungen geht gar nichts. Zu dem Thema hatten wir grade einen Thread.


    Zugelassene Halogenlampen für Bilux-Scheinwerfer gibt es, aber auch nur für 12V.

  • Was Dumcke da verkauft, ist ein H4-Scheinwerfer mit einer 6V 35W HS1 Lampe drin. Das hat zwar alles schön Prüfzeichen, aber die Kombination ist trotzdem illegal.


    Wie sicher ist denn die Aussage ? Schließlich steht in der Beschreibung nicht das es ein ehemaliger 12V Scheinwerfer ist ?

    Suche billiardgrünes Schutzblech und Beinschilde für KR50/2 in Originallack ...auch mit Macken/Patina.

  • Es kommt darauf an das die Streuscheibe und der Reflektor mit einem Leuchtmittel bestimmter Stärke, hier z.B. 35 Watt ausgerüstet und zugelassen ist.
    Ob die Leistung mit 12 Volt oder 6 Volt erreicht wird ist unwesentlich solange das Leuchtmittel ein zugelassenes ist.
    Ob der Scheinwerfer durch den Umbau der Halterung seine E-Zulassung verliert weiß ich nicht mit Sicherheit zu sagen.
    Da ich aber bei diversen Motorrädern (Honda XBR, Triumph Bonneville) Umbauten vornahm, auch Scheinwerfer, bzw. Scheinwerfereinsätze
    und der TüV nie nach der Befestigung im Scheinwerfer schaute geschweige denn sich dafür Interessierte denke ich das das echt wurscht ist.

    Gruß
    dePälzer

  • Ah ok. Also bezieht sich die ABE des Scheinwerfers nicht auf 6 oder 12V sondern auf die 35/35W. :kopfkratz:
    Ich hatte gehofft, daß es sich auf 6V bezieht und ich da 15/15W reinpflanzen könnte.

    Suche billiardgrünes Schutzblech und Beinschilde für KR50/2 in Originallack ...auch mit Macken/Patina.


  • Wie sicher ist denn die Aussage ? Schließlich steht in der Beschreibung nicht das es ein ehemaliger 12V Scheinwerfer ist ?


    Die Zulassung des Scheinwerfers bezieht sich immer auf EINEN Lampentyp - und der gezeigte ist definitiv ein H4. Nun sieht die Norm für H4-Glühlampen nur 12 und 24 Volt vor, nicht aber 6V.


    Lampen anderer Normungen dort reinzustecken macht die Kombination illegal. (Übrigens steht die Norm auch auf dem Glas, und beim Klarglasscheinwerfer kann man direkt von vorne auch ablesen, was auf dem Sockelring der Glühlampe so draufsteht.)

  • Ah ok. Also bezieht sich die ABE des Scheinwerfers nicht auf 6 oder 12V sondern auf die 35/35W. :kopfkratz:
    Ich hatte gehofft, daß es sich auf 6V bezieht und ich da 15/15W reinpflanzen könnte.


    15 Watt geht schon überhaupt nicht mehr, außer eben im originalen Scheinwerfereinsatz. Die "kleinste" heutige Normung ist S1/S2, mit 25 oder 35 Watt, 6 oder 12 Volt. Das ist das, was in den "großen" Vögeln und neueren Simsons drin war.


    Hierfür gibt's eine Halogenlampe nach Norm S2 mit 35W - aber nur für 12V.

  • Gute dann müssen wir wohl in den illegalen bereich eintauchen um unser Licht für die Verkehrsicherheit zu verbessern.


    Nein, ganz im Gegenteil. An untauglichen Lichtmaschinen "mehr Licht" zu rufen nutzt ja nicht wirklich etwas. Selbst die beste 6V-Anlage mit ihrer 35-Watt-Spule ist immer noch zu schwach für jede Art von Halogenlicht - gefordert ist eine Lichtmaschine mit Leistungsreserve, eingeregelt durch eine präzise Spannungsbegrenzung.


    Wer E-Zündung oder U-Zündung 8307.10 hat, braucht "nur" die jeweils passende 12V 42W Halogenspule, einen EWR, und entweder einen ganzen Scheinwerfer HS1 oder besagte Halogenlampe S2 im vorhandenen Scheinwerfer.


    Wer's gescheit und optimal fahrsicher haben will, der verbaut eine VAPE-Lichtmaschine und einen H4-Klarglasscheinwerfer.


    Wir sehen: Alles geht - alles zu seinem Preis.

  • Geht auch ohne vape mit EWR mit 42watt Spule und xenon Lampen bringt optimales licht

  • Geht auch ohne vape mit EWR mit 42watt Spule und xenon Lampen bringt optimales licht


    Elender Bastelkram, Xenon am Motorrad ist schon insgesamt nicht erlaubt, und diese Pseudo-Xenon-Lösungen für normale Motorradscheinwerfer sind natürlich erst recht Schrott.


    Aber wie in jedem Thread kommt halt ganz am Schluss nach feiner Ausarbeitung nochmal einer, der nichts gelesen und noch weniger verstanden hat. :a_zzblirre:

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