eu-föhrer-schein

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  • Schwabe, Du hast schon recht, dass das Abzocke ist. Aber wenn man sich mit diesem System der MPU etwas beschäftigt und das Fahren von irgendwelchen Drogen trennt kommt man nie in die Verlegenheit...


    Und mit Straftaten, die nichts mit dem Führerschein zu tun haben. Wenn jemand stets und ständig Straftaten begeht und diese anhäuft, sind einem die Konsequenzen seines Handels nicht ganz bewusst. Das
    könnte er wohl auch auf den Straßenverkehr übertragen, was wohl zu erwarten wäre.


    "Die "heile Welt" der Vorschriften und Gesetze ist eben in der Realität keine.


    In der Praxis ist es oft so, daß es vergleichsweise harmlose Leute voll
    trifft, während die üblen Fälle nie oder kaum aus dem Verkehr gezogen
    werden bzw. sie mit teuren Anwälten und "Beziehungen" sich immer wieder
    aus der Affaire ziehen."


    Glaube ich nicht, dass sich da Leute mit Geld und Beziehungen rauswinden können. Die Bearbeiter bekommen da ihre Akten und entscheiden.


    Ich glaube die Behörde macht schon eine ganz gute Arbeit und wenn die Leute so dämlich sind und sich mit Drogen ans Steuer setzen, sind sie selber schuld und werden hoffentlich zum
    Überlegen angeregt und das geht meistens nur über den Geldbeutel.

  • Ich kann da ein paar Sätze zu dem Thema mit der Fahrerlaubnis schreiben.


    Bringen tun einem die Spielchen mit dem MPU umgehen gar nichts, solange man nicht plant seinen festen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen. Das ist ja glaube ich hier nicht der Fall.
    Sobald die lokale Führerscheinstelle Wind davon bekommt, dass man eine Fahrerlaubnis im Ausland gemacht hat, bekommt man wieder einen netten Brief, mit dem man wieder aufgefordert wird, ein Fahreignungsgutachten zu machen.


    Der Führerschein ist damit auch hin, soweit ich das weiß.


    Das Einzige, was da wirklich hilft, ist die MPU wirklich zu machen oder die Frist zur Verjährung (10 Jahre + X) abzuwarten.


    Die Sache mit den Urteilen ist ja interessant. Aber wer glaubt, dass er damit billiger fährt täuscht sich. Die Kosten, die auf einen bei einem Rechtsstreit mit einer Behörde zukommen, werden wahrscheinlich nicht ohne sein.
    KEINE Rechtsschutzschutzversicherung übernimmt die Kosten für Streitigkeiten mit Behörden, da scheinbar davon ausgegangen wird, dass die Behörden sich an die bestehenden Gesetze halten müssen.


    Ein Gewinn ist das Angebot also wahrscheinlich auf keinen Fall. Wer zu viel Geld und zu viel Freizeit hat, kann sich das aber schon mal antun. ;)
    Im Zweifelsfall würde ich dann lieber die MPU vorziehen. Das geht u.U. schneller (bei richtiger Vorbereitung) und ist billiger als den Führerschein bei dubiosen Anbietern im Ausland zu machen, plus die Gefahr eines Rechtsstreits mit der Führerscheinbehörde.

  • Zitat

    Hönow

    In der Nacht zum Donnerstag gegen 02.00 Uhr kontrollierten Beamte in der Berliner Straße einen PKW Ford Mondeo. Der Fahrer pustete bei einem Atemalkoholtest mehr als 2,1 Promille, woraufhin ihm in der Wache eine Blutprobe von einer Ärztin entnommen wurde. Der Mann konnte nur einen polnischen Führerschein vorweisen, da eine amtliche Versagung für die Fahrerlaubnisklasse B in Deutschland hatte. Die Beamten stellten den polnischen Führerschein sicher. Nach der Anzeigenaufnahme wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde die Weiterfahrt untersagt und der Mann entlassen.


    http://www.internetwache.brand…ms/detail.php?id=10735475


    :D

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • KEINE Rechtsschutzschutzversicherung übernimmt die Kosten für Streitigkeiten mit Behörden, da scheinbar davon ausgegangen wird, dass die Behörden sich an die bestehenden Gesetze halten müssen.


    Kann ich so jetzt nicht stehen lassen. Meine abgeschlossenen Rechtschutzversicherungen beinhalten explizit auch Rechtstreite mit Behörden.


    Gruß
    jubifahrer

    "Sie haben sich mit dem Erwerb Ihres SIMSON-Kleinkraftrades in die Millionenschar der SIMSON-Freunde eingereiht.
    Wir freuen uns darüber und bitten Sie, sich stets rücksichtsvoll und diszipliniert im Straßenverkehr zu verhalten, damit Leid und materielle Schäden vermieden werden."
    Das Verkehrsicherheitsaktiv im VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk

  • Kann ich so jetzt nicht stehen lassen. Meine abgeschlossenen Rechtschutzversicherungen beinhalten explizit auch Rechtstreite mit Behörden.


    Gruß
    jubifahrer


    Kann ja sein... aber die außergerichtlichen Streitigkeiten mit der Behörde dürften normalerweise nicht gedeckt sein. Zumindest ist das bei mir und bei meinem Vater so. Ansonsten würde mich mal interessieren, was Du für einen RS hast und was der im Monat so kostet.

  • "Zu einem schadensträchtigen Verkehrsunfall kam es in der vergangenen
    Nacht in Karlshorst. Ein 52-jähriger Fahrer eines Geländewagens war nach
    bisherigen Erkenntnissen gegen 22 Uhr 15 auf der Ehrlichstraße in
    Richtung Treskowallee unterwegs, als er plötzlich auf einen an der
    Kreuzung wartenden „VW“ auffuhr. Dessen beiden Insassen, eine 48-jährige
    Frau und ein 52-jähriger Mann wurden leicht verletzt. Durch den
    Aufprall wurde der „VW“ auf einen vor ihm stehenden „BMW“ geschoben und
    dieser wiederum prallte gegen die vor ihm stehende Straßenbahn der Linie
    21. Der „Jeep“-Fahrer legte den Rückwärtsgang ein und fuhr in Richtung
    Blockdammweg, dabei prallte er gegen zwei am rechten Fahrbahnrand
    geparkte „Opel“. Anschließend wendete der 52-Jährige sein Auto und fuhr
    jetzt vorwärts in Richtung Blockdammweg. Nach Zeugenaussagen war der
    „Jeep“ mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. An der Einmündung
    Blockdammweg/Ehrlichstraße fuhr der „Jeep“ in den Haltestellenbereich
    der Straßenbahn, beschädigte dabei ein Fußgängergitter, kam von der
    Fahrbahn ab, streifte einen geparkten „Peugeot“ sowie eine Steinmauer
    und kam an einer Laterne zum Stehen. Der Autofahrer stieg aus dem
    Fahrzeug und lief nach Zeugenaussagen schwankend davon.


    Ermittlungen führten die Beamten gegen 23 Uhr 30 zu dem offensichtlich
    alkoholisierten Unfallverursacher. Nach einer Blutentnahme wurde der
    52-Jährige wieder entlassen, sein Führerschein wurde beschlagnahmt.


    Während der Unfallaufnahme und den Aufräumarbeiten, dabei musste auch
    der Lichtmast von der Feuerwehr abgesägt werden, kam es zwischen 22 Uhr
    20 und 23 Uhr 40 zu Verkehrsbehinderungen. Der Straßenbahnverkehr der
    Linie 21 war von 22 Uhr 20 bis 23 Uhr 40 unterbrochen."


    Vor genau solchen Leuten versucht die Behörde einen zu schützen und den erwartet das volle Programm, der Jeep ist als Tatwerkzeug erstmal weg, Klage wegen Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, neuer Führerschein nur über MPU... Solches Klientel versucht dann im osteuropäischen Ausland einen neuen Führerschein zu erwerben. Gut das, dass dann nicht so einfach funktioniert...

    Einmal editiert, zuletzt von murmel ()

  • ick kenn die jejend, da bin ick groß jeworden... :D


    und nu nochmal für alle zum mitmeißeln:


    1. ick habe meinen deutschen führerschein.
    2. wollt ick nich wissen wie ihr darüber denkt, sondern wie die rechtliche lage ist.(<-punkt)

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • murmel, wie ich ja schon schrieb (was Du bezweifelst), ist es durchaus möglich, daß dieser besoffene Verkehrsgefährder mithilfe eines teuren Anwalts und entsprechender Reue-Schauspielerei die Sache vergleichsweise glimpflich hinter sich bekommt und die MPU (dank spezieller Schulungen) besteht, seine Pappe also in absehbarer Zeit wieder hat - und damit erneut gefährden kann.


    Erst nach dem zweiten oder gar dritten Mal wird ihm ein teurer Anwalt nicht mehr helfen können, und Richter und MPU-Psychologen werden ihm den Führerschein auf Dauer versagen.


    Aber wie ich ebenfalls schon schrieb, ist das keine Garantie gegen weitere Gefährdung; denn er kann sich auch ohne Führerschein (braucht also keine polnischen dafür!) besoffen ans Steuer setzen ...


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