Simson S51 auf 25km/h drosseln?

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  • Genau lesen ;)


    Zitat

    - LEISTUNGSREDUZIERUNG VON 50/45 km/h auf 25 km/h


    sollte also nur auf Nachwendemodelle mit 50er Zulassung abzielen


    Teilegutachten heißt das der Tüvmensch weniger ringsrum laufen muss es also günstiger wird ;)


    Sie muss in jedem Fall zum TÜV!

  • sollte also nur auf Nachwendemodelle mit 50er Zulassung abzielen


    Teilegutachten heißt das der Tüvmensch weniger ringsrum laufen muss es also günstiger wird ;)


    Sie muss in jedem Fall zum TÜV!


    und das heißt man muß trotzdem zahlen und andere evtl. div.Mängel abstellen.
    Eine Simson drosselt man nicht. Da bist Du ja mit dem Fahrrad schneller,das ist dann lächerlich :dma_smile2: .Lass sie die Zeit noch so wie sie ist,auch wenn das Verlangen da ist,was man verstehen kann :thumbup: .
    LG aus LE
    Thomas

  • Eine Drosselung auf 25km/h kann von jedem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation abgenommen werden (natürlich nur wenn ein Teilegutachten nach§19(3) StVZO vorliegt), d.h. nicht nur TÜV, sondern auch DEKRA, KÜS, GTÜ usw...


    Im konkreten Fall bezieht sich die Drosselung auf die Fahrzeug-ABE G215a. Und das ist nunmal ausschließlich die Nachwende-S53. Somit wird´s mit S51 und Co. schonmal garnix.


    Interessant ist übrigens auch, dass es die Firma Motorradland Herscheid seit 2004 nicht mehr gibt. Stellt sich also die Frage, woher der Verkäufer die Teilegutachten bzw. die zugehörigen Teile nimmt.

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