also nochmal,
das leichkraftrad "s70" muss zur dekra und eine abnahme via § 21 erfolgreich bestehen.
dann darfst du zur zulassungstelle und eidesstattlich erklären, dass das leichtkraftrad weder "gestohlen" noch "gefunden" wurde, also dein besitz entspricht!
dann werden dir neue papiere (fahrzeugbrief teil 1 und 2) neu ausgestellt.
gutachten der dekra ca. 62€ + zulassungstelle bearbeitung ca.30€