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  • also nochmal,
    das leichkraftrad "s70" muss zur dekra und eine abnahme via § 21 erfolgreich bestehen.


    dann darfst du zur zulassungstelle und eidesstattlich erklären, dass das leichtkraftrad weder "gestohlen" noch "gefunden" wurde, also dein besitz entspricht!


    dann werden dir neue papiere (fahrzeugbrief teil 1 und 2) neu ausgestellt.


    gutachten der dekra ca. 62€ + zulassungstelle bearbeitung ca.30€



  • Dem ist nichts mehr hinzuzufügen,genau so ist es!

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