Hi!
Gibt es i.-wo blanko typenschilder von den MWH Hängern zu kaufen?!??
Wenn ja wo... hab mich schon blöde gegoogelt und die sufu sagt auch nix ![]()
MFG Pato ![]()
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Hi!
Gibt es i.-wo blanko typenschilder von den MWH Hängern zu kaufen?!??
Wenn ja wo... hab mich schon blöde gegoogelt und die sufu sagt auch nix ![]()
MFG Pato ![]()
Alles anzeigenHi!
Gibt es i.-wo blanko typenschilder von den MWH Hängern zu kaufen?!??
Wenn ja wo... hab mich schon blöde gegoogelt und die sufu sagt auch nix
MFG Pato
Einfache Antwort....
Nein.
MfG
Tobias
nu gut... danke trozdem ![]()
MFG Pato ![]()
das mit den hängern ist sowieso so ne sache ,
es weis keiner wo du die so richtig anhängen darfst , wie das original alles aussehen muss etc
deswegen kannst du dem poliueimann da meist auch viel zeug erzählen, selbst die die früher damit zutuhen hatten wissen da rechtlich nich so richtig bescheid
ich hab nen moped-fahradhänger den ich anhänge is ja am ende der selbe , hatt bis jetz noch keinen interessiert
typenschild und papiere hab ich auch nicht
mfg
es weis keiner wo du die so richtig anhängen darfst
Das wäre mir neu. Ist alles in der ABE geregelt. Und diese besagt auch, dass du den MWH/F nicht an nen Moped hängen darfst.
Das wäre mir neu. Ist alles in der ABE geregelt. Und diese besagt auch, dass du den MWH/F nicht an nen Moped hängen darfst.
in den neuen kba papieren steht nix mehr vom anhängerbetrieb ![]()
woher weis den der polizist wen ich ne s 53 auf s 51 umbaue und da nen anhänger anhänge das es eigentlich nicht für das fahrzeug ist ??
in den neuen kba papieren steht nix mehr vom anhängerbetrieb
woher weis den der polizist wen ich ne s 53 auf s 51 umbaue und da nen anhänger anhänge das es eigentlich nicht für das fahrzeug ist ??
Es geht nicht um die ABE der Mopeds, abgesehen davon, dass "die neuen KBA-Papiere" nur ein "Auszug aus der allgemeinen Betriebserlaubnis" sind. Es geht um die ABE der MWH-Hänger. Bei Bedarf kann ich dir gern mal den Auszug scannen, in dem geschrieben steht, dass der MWH/F nur an Fahrräder anzuhängen ist.
mag ja richtig sein ,
deswegen wissen doch aber dennoch viele der leute nicht das es da einzelne papiere gibt , ein paar der polizisten werden sicher bescheid wissen, aber wem fällt das den auf ob du nun nenfahradhänger hast oder nen moped hänger , auf was du hinauswillst ist mir völlig klar
mfg
Im Gegenzug kann ich genauso fragen, wem es auffällt, dass "ich" nen 70er Ziegel drauf habe!?
Wenn dir Allerdings mit deinem ach so geliebtren Fahrradanhänger am Moped ein Zwischenfall passiert, bei dem es zB Personenschäden gibt, wirst du Probleme haben, da du ohne gültige Versicherung - weil keine gültige ABE - gefahren bist.
Also ich habe da auch mal nachgefragt, ist schon Problematisch mit den MHM/F
Fakt ist : hast du einen Polizisten der " keine Ahnung " hat wird dieser sich in der Regel sie Papiere vom Anhänger zeigen lassen ( wenn das bisher nicht der Fall wahr - einfach viiiel Glück gehabt )
Klar Polizisten Wissen nicht alles - Wissen aber das du für deinen Anhänger Papiere braucht. Das ist bei einem / F Hänger nicht der Fall..... und dann wird unangenehm. ( Gerade bei den alten DDR Anhängern ist sowas gefährlich da die unbeladen auf schlechten Strassen schon bei 30Km/h gerne wie willt springen..
eventuelle kannst du noch versuchen deinen /F beim Tüv anbnehmen zu lassen ( teuer ) dann würde er eigene Papiere bekommen - ich werde das die Woche mal versuchen mit meinem /F ![]()
ansonsten gilt das der Hänger die gleiche beleuchtung haben muss wie das Zugfahrzeug - dh Licht - Blinker und Bremslicht
das ist mein Stand ... von einfach drannhängen und auf " Unerfahrene Polizisten " hoffen rate ich auf jedenfall ab.
nein, die blinker müssen nur die neuen hänger haben ![]()
mit unbeladenem hänger darf man nur 30 fahren , mit beldaung nur 40 laut heutiger regel
anhängen hab ich mir ma sagen lassen darfste sogar alles da die versicherung über das moped läuft
aber das is alles nur zeug was ich gehört habe , das mit dem anhängen will ich nich ganz so glauben , aber ich habs ma geschrieben ![]()
mir wollte sogar mal einer einreden das man nen fahradhänger anhängen dürfe in wieweit das nun wieder stimmt bezweifle ich auch mal wieder ![]()
mfg
Ich hab vorletzte Woche auch einen Anhänger geschossen (den 2er) und hab mich etwas damit befasst:
Blinker:
Nur wenn deine Simmi 4 Blinkleuchten hat, muss der Anhänger auch Blinker haben. Ist der Hänger angeschlossen, dürfen die Hinteren Blinker des Zugfahrzeuges nicht mehr Blinken. Gleiches Gilt für Rücklicht und Bremslicht.
Also Schwalben und S51N (als Beispiel) brauchen keine Blinker.
Am Anhänger muss hinten eine dicke fette runde 40 Kleben, damit sich die nachfolgenden Autofahrer über dich aufregen dürfen.
Außerdem brauch der H#nger hinten zwei rote Dreiecksreflecktoren (spitzee nach oben).
Das Typenschild hängt bei mir (immer in Fahrtrichtung gesehen) an der rechten Seite, ganz oben rechts. An der Strebe darunter (die so schräg ist), ist die Fahrgestellnummer eingestanzt.
Die ABE lässt sich mit dem Online-Formular beim KBA beantragen (welches man auch für die alten DDR-Schüsseln nimmt) - irgendwo muss bloß die Info rein, dass es sich um einen DDR-Anhänger handelt ![]()
@Offroadfreak:
Das gilt nur für DDR-Anhänger. Neue Anhänger sind nur dann erlaubt, wenn sie eine Zulassung (TüV etc.) haben - in Verbindung mit dem Zugfahrzeug. Da bist du mit ner Simmi aufgeschmissen. ![]()
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