Fahrgestellnr am rahmen nicht mit Typenschild identisch!

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  • so leute, gibt teilweise Entwarnung. Weder zu der Nummer auf dem Rahmen noch zur Nummer auf dem Typenschild liegt bei der Polizei was vor, beide sauber.
    Also könnte ich nun beim KBA neue Papiere für die Nummer im Rahmen bestellen. Bleibt aber noch das Problem, was ich nun eigentlich für ein Baujahr besitze. Mein Problem:
    Nummer auf dem Rahmen: 52xxxx, also Bj. 1971
    Nummer auf dem Schild: 981xxx, also Bj. 1979, wie es auch in den Papieren steht


    Ich bin mal auf die Suche gegangen nach Hinweisen zum Baujahr, auf verschiedenen Teilen, und kam zu dem Schluss, dass ein Baujahr 1971 nicht sein kann.
    Da wäre 1) Der Lampeneinsatz: Gefertigt 1978 in Karl Marx Stadt. Das Polrad: 1976.


    Gibt es noch andere Teile in denen das Produktionsdatum zu sehen ist? Oder hat das KBA vllt eine Möglichkeit, anhand der Motornummer irgendwas festzustellen? Oder kann man einfach angeben, dass die Maschine ursprünglich die Nummer 981xxx hatte, und dann einen Austauschrahmen 52xxxx bekommen aht? vermutlich ja nicht...

  • von wan der rest ist is egal , das bauhjahr des rahmens muss in den papieren stimmen



    mfg

  • OK. Dann noch eine letzte Frage: Sieht diese Nummer original aus, also von den Zeichen her? Auch diese Umrandung habe ich so ncoh nicht gesehen...



    Edit: Verkauft hier im Forum jemand Typenschilder?

    Einmal editiert, zuletzt von dave91 ()

  • hab gerade ma geguckt , weder meine kr 51/1 bj 77 hat das noch meine kr 51/2 bj 82



    mfg

  • Kurz zur rechtlichen Einordnung:
    Wenn der Rahmen geklaut gewesen wäre und du den gelauft hättest, könnte man dir den wegnehmen. Egal ob bezahlt oder nicht, weil der "Dieb" keine rechtliche Verfügungsgewalt hatte. Der Rahmen war rechtlich nie sein eigentum, was er auch nicht verkaufen kann deswegen. Ob der Käufer nen Kaufvertrag odert sonstiges hat ist da eigentlich egal. Aber man wird selbst nicht bestraft. Man muss nur gucken, dass man über den zivilrechtlichen Weg seine Kohle wiederbekommt.

  • Kurz zur rechtlichen Einordnung:
    Wenn der Rahmen geklaut gewesen wäre und du den gelauft hättest, könnte man dir den wegnehmen. Egal ob bezahlt oder nicht, weil der "Dieb" keine rechtliche Verfügungsgewalt hatte. Der Rahmen war rechtlich nie sein eigentum, was er auch nicht verkaufen kann deswegen. Ob der Käufer nen Kaufvertrag odert sonstiges hat ist da eigentlich egal. Aber man wird selbst nicht bestraft. Man muss nur gucken, dass man über den zivilrechtlichen Weg seine Kohle wiederbekommt.


    Von wegen man wird selbst nicht belangt!
    Wenns dumm läuft machst du dich der Hehlerei schuld, wenn erkennabr ist daß der Preis zu gering ist! (z.Bsp)

    Freiheit, Recht und Gerechtigkeit


    Bla Bla Blub, auf den Scheiß können wir auch noch ka..en

  • es gibt ja immernoch das sprichtwort: zu schön um wahr zu sein


    das träfe in diesem fall zu. Mit der Hehlerei das stimmt natürlich. Da war mein Post nicht ganz vollständig.

  • Kurz zur rechtlichen Einordnung:
    Wenn der Rahmen geklaut gewesen wäre und du den gelauft hättest, könnte man dir den wegnehmen. Egal ob bezahlt oder nicht, weil der "Dieb" keine rechtliche Verfügungsgewalt hatte. Der Rahmen war rechtlich nie sein eigentum, was er auch nicht verkaufen kann deswegen. Ob der Käufer nen Kaufvertrag odert sonstiges hat ist da eigentlich egal. Aber man wird selbst nicht bestraft. Man muss nur gucken, dass man über den zivilrechtlichen Weg seine Kohle wiederbekommt.

    Falsch. Man kann an gestohlener Ware Eigentum erwerben. Nennt sich irgendwas mit gutwilliger Zueignungsabsicht (Zivilrecht, nicht mein Bereich ;) ). Sollte beim Kauf nicht offensichtlich erkennbar gewesen sein, dass der Rahmen/das Moped entwendet wurde, da z.B. der Preis stimmig war, erwirbt der Käufer Eigentum an der gestohlenen Ware. Sollte das ganze aufgeklärt werden, müsste der Dieb Schadenersatz an den ursprünglichen Eigentümer zahlen. Eine Enteignung ist nicht zulässig.


    Das ganze ändert aber nichts daran, dass das Moped zur Sicherung privater Rechte ersteinmal sichergestellt wird.

  • so Leute, jetzt kanns mit dem Aufbau weitergehen. Heute kamen die Papiere aus Flensburg, alles in Ordnung. Also neues Typenschild ran und fertig is das Ding :)
    Dann ist meine Schwalbe zwar 8 jahre älter als gedacht... aber bleibt ja eine 51/1 also wayne.


    Edit:
    Wieso steht in allen Shops, dass das anbringen eines Typenschilds verboten sei?

    Einmal editiert, zuletzt von dave91 ()

  • So, kleine Korrektur. Ich habe vom Schwiegerpapa, der Anwalt ist jetzt die Information erhalten, dass an gestohlenen Sachen in keinster Weise Eigentum erworben werden kann. Klingt auch gerechter, als das, was ich vorher geschrieben hatte.
    So stand es aber mit einer tollen Geschichte mal in einem "Rechtsirrtümer-Buch" und als Rennleitung braucht einen das nicht zu interessieren. Tolle Scheiße :D



    Fazit: gestohlene Simson gekauft -> Diebstahl wird aufgeklärt -> Beschlagnahme der Simson -> Schaden beim Verkäufer/Dieb (muss nicht immer der selbe sein) einklagen .... ja, und das der keine Kohle hat, dürfte klar sein :|

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