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  • @boilienangler:
    ich habe doch oben schon alles geschrieben


    PerryR:
    Die Aussage deiner Quelle besagt, dass du mit 17er Führerschein auch M und T fahren darfst; dies ist soweit auch korrekt.
    Die Gültigkeit des 17er Führerschein erlangt der Kraftfahrer erst mit dem vollendeten 17. Lebensjahr. Dies schlieest alle unterstellten Klassen mit ein.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • okay, lesen scheint schwer zu sein.
    Ich habe ja damit gerechnet das kaum einer die verlinkte Seite aufruft, aber das man sich nicht mal die hier gepostete Prüfbescheinigung anschaut, ist schwach.
    Nochmal ein Auszug:


    Und nun: Einfach auf die Führerscheinstelle gehen und probieren.




    das gilt aber erst wenn man 17 ist :dash::dash:
    oder hast du schonma nen 16 jährigen auf nem 250 iger quad gesehen ??????

  • Zusammenfassend:


    bis du 17 Jahre bist, darfst du kein Fahrzeug der Klassen B,M,S und L bewegen. Danach darfst du Fahrzeuge der Klasse M ohne Mutti fahren.


    @Offroadfreak


    Dein Kumpel verstößt gegen die Auflagen des BF17, wenn er alleine ein großes (>50ccm,45km/h) Quad fährt. Ist einem PKW gleichzusetzen. Kost 50€3P (ohne Gewähr, müsste nachsehen).



  • hatte aber keiner der 3 polenten ihm angerechnet ( einmal war ich sogar dabei als sie ihn angehalten haben , )

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