Brauche dringend Hilfe

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo,
    ich hab vor kurzem die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung BF17 (also Autoführerschein mit 17) bestanden, jetzt bin ich aber noch keine 17 Jahre alt und muss noch bis zu meinem geburtstag warten bis ich ihn ausstellen lassen kann.


    Jetzt die Frage: Kann ich jetzt schon einen führerschein klasse M ausstellen lassen oder eine Bescheinigung (vom landratsamt?), dass ich jetzt schon simson fahren darf?


    weil der autoführerschein ja auch die klasse M beinhaltet und 16 jahre bin ich auch schon.


    Ist wirklich dringend!


    Danke schon mal im Voraus.

  • Hallo,
    soweit ich weiß (hat mir mein Fahrlehrer vor 3,5 Jahren erzählt) geht das leider nicht, obwohl es natürlich Sinn machen würde. Aber ruf doch einfach beim Amt oder bei einer Fahrschule an, die haben da die aktuellen Infos.


  • da du die prüfung sowieso erst 1monat bevor du 17 wirst machen darfst, warte doch noch 1nen Monat !

  • Ich antworte mit Fakten und nicht mit Ansichten.
    Lies es selbst hier nach:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Begleitetes_Fahren


    Es ist möglich, und sogar auf der Prüfbescheinigung zu ersehen:

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • Kurze und klare Antwort: Nein darfst du nicht.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • ich finde sowas lustig , die einen meinen ja die anderen nein ,


    ich bin mir auch sicher das man es nicht darf , da es bei der ganzen sache eine gesetzeslücke gibt ;)
    man darf mit dem ros zettel den man mit 17 bekommt nähmlich auch schon große quads ohne begleitung fahren , ( das macht ein kumpel von mir und der wurde auch schon 3 ma ohne probleme von der rennleitung angehalten)


    und dazu bist du mit 16 nicht befugt ;)
    und ein sonderdokument stellt auch keiner fürs moped aus
    die wollen ja ihre mopedfleppen auch einzeln verkaufen und nich das du auto machst und trotzdem moped fahren kannst mit 16 ;)

  • nein darfst du nicht !


    @ offroadfreak was meinst du mit große quad 250 ccm ?? soweit ich weiß darf er die nicht fahren aber belehr mich wahrscheinlich bin ich mit meiner meinung nicht richtig!

  • okay, lesen scheint schwer zu sein.
    Ich habe ja damit gerechnet das kaum einer die verlinkte Seite aufruft, aber das man sich nicht mal die hier gepostete Prüfbescheinigung anschaut, ist schwach.
    Nochmal ein Auszug:

    Zitat

    Da die Führerscheinklasse B auch die Klassen M (Kleinkrafträder), S (Quads) und L (Traktoren) enthält und diese Klassen bereits mit 16 Jahren erworben werden können, gilt die Prüfungsbescheinigung auch als Führerschein der Klassen M, S und L. Die Auflage der Begleitperson gilt nur für Fahrzeuge der Klassen B und BE, daher dürfen Fahrzeuge der Klassen M, S und L von Anfang an ohne Begleitperson gefahren werden. Dies jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Auf Antrag kann aber zusätzlich ein regulärer Kartenführerschein für die Klassen M, S und L ausgestellt werden, mit welchem auch international gefahren werden darf.


    Und nun: Einfach auf die Führerscheinstelle gehen und probieren.

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • nein ist es nicht da bekommst du keine genehmigung dafür da müsstest du schon ein großer sonderfall sein! erst mit 17 jahren hast du das recht das du m,s und l fahren darfst!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!