Neue Papiere, Austauschmotor

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  • also am sinnvollsten wäre es ja die neue elektrik auf die vorhande E-Zündung anzupassen.
    d.h. ich würde eine Elba kaufen.
    Batterie ist nicht vorhanden und Scheinwerfer ist 25W Bilux, passt also sowieso nicht zür Zündung.
    bedeutet ich muss erstmal messen wieviel spannung die beiden spulen liefern, dann kanns erst ans Bestellen gehen.


    bleibt nur noch der Brückengleichrichter. da weiß ich nich genau: fehlt er oder brauch ich ihn nicht?


    EDIT:
    also bei Moser gibts nen Schaltplan von ner S51 elektronik mit analoger Ladeanlage ohne ELBA

    ...auf der Suche nach den Gummis für die Federbein-Augen

    Einmal editiert, zuletzt von malT ()

  • Die ABE erlischt, weil sich die Werte für Leistung, Abgas, Geräusch etc ändern (§ 19 StVZO). Der S 50 Motor ist eben nicht mit dem S 51 Motor identisch. Eine neue Zündanlage ist dagegen relativ unproblematisch, solange sie nicht zu einer Drehzahlerhöhung führt (z.B. aufgrund einer anderen Zündverstellkurve)


    "Werksseitig Zulässig" heisst noch lange nicht, daß diese Dinge nicht begutachtet und eingetragen werden müssen, das ist nicht nur heute so (nochmal § 19 StVZO) sondern war schon zu DDR Zeiten so (Vorführung beim Sachverständigen der Volkspolizei)


    Du findest übrigens zulässige Umbauten und was Du zu veranlassen hast im "Beispielkatalog zu § 19 StVZO"


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • die papiere kamen grad an.
    das ging ja echt flott.
    es handelt sich um eine B2-4

    ...auf der Suche nach den Gummis für die Federbein-Augen

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