Ich glaube kaum, dass es eine Regelung zu dem ollen Riemen gibt (an dem ich mich nie festhalten würde). Das hat doch wieder nur irgendjemand vermutet und alle glauben es gleich. Zeigt mir ein Gesetz, in dem steht, dass an Mopeds ein Halteriemen vorhanden sein muss
Ich habe bis jetzt auch noch nie gehört, dass deswegen jemand hochgenommen wurde.
Neuaufbau einer S51N
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Der Schriftzug ist auch nicht da, ich habe aber schon nen originalen da, und werde ihn bald einbauen.
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Ich glaube kaum, dass es eine Regelung zu dem ollen Riemen gibt (an dem ich mich nie festhalten würde). Das hat doch wieder nur irgendjemand vermutet und alle glauben es gleich. Zeigt mir ein Gesetz, in dem steht, dass an Mopeds ein Halteriemen vorhanden sein muss
Ich habe bis jetzt auch noch nie gehört, dass deswegen jemand hochgenommen wurde.§35a Sitze und Rückhaltesysteme
Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz, einem Handgriff oder einem Halteriemen sowie beiderseits mit Fußstützen für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für ein Kind unter 7 Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wiksame Einrichtungen gewährleistet ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten.
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Und wer sagt, dass der Aufbockgriff der Schwalbe, bzw. der Gepäckträger vom S51 nicht auch ein Handgriff ist?^^
Noch nie gehört, dass deswegen jemand Aärger bekommen hat
mfg
p.s. Meine Schwalbe fährt ganz ohne Soziusfußrasten rum, und ich bin trotzdem durch alle Kontrollen gekommen

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steht ja auch griff oder riemen

wollte ja nur mal zeigen das es dafür auch eine vorschrift in der stvo gibt -
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Und wer sagt, dass der Aufbockgriff der Schwalbe, bzw. der Gepäckträger vom S51 nicht auch ein Handgriff ist?^^
Noch nie gehört, dass deswegen jemand Aärger bekommen hat
mfg
p.s. Meine Schwalbe fährt ganz ohne Soziusfußrasten rum, und ich bin trotzdem durch alle Kontrollen gekommen

sehe ich genau so meine damaliege mbx (wo die simmen noch hinter der mauer standen)hatte auch keinen riemen
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Gesetzlich ist der Halteriemen vorgeschrieben, ob der bei einer Kontrolle beachtet wird ist eine andere Frage.
Also die Amaturen sind nicht wirklich die originalen, du hast die von der S50N verbaut. -
Dein Zylinderkopf ist falschrum drauf...
Einmal um 180 Grad drehen dann passt´s

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Gesetzlich ist der Halteriemen vorgeschrieben, ob der bei einer Kontrolle beachtet wird ist eine andere Frage.
Also die Amaturen sind nicht wirklich die originalen, du hast die von der S50N verbaut.Motor war von der S50, Lampe S50, Strebenschutzblech... eher ne S50N?
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Du hättest mal erst fragen / zeigen sollen und dann Geld rein stecken. Aber grundsätzlich ein schönes Moped! Es gefällt mir sehr gut. Die Seitendeckel sind echt schade, zumal das pulvern ja ziemlich kostspielig ist. Ich würde auf jeden Fall noch Kopf und Gabe zurecht rücken und über das hintere Schutzi nachdenken. Und mach vorn bitte noch den Schmutzlappen drauf.

Ich bitte eu ch, nicht schon wieder den Thread zu zerreden wegen des Haltgriffes. Er ist vorgeschrieben, weil ohne ihn die ABE quasi erlischt. Wenn ihr andere Griffe benutzen wollt, lasst sie euch vom TüV eintragen und gut.

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ist es nun eine S50 oder S51 gewesen?
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