Hallo
Kann mir jmd die Zündschloßstellungen erklären
Warum kann ich nicht einfach immer mit Licht fahren
Warum auf Tagesfahrtlicht umbauen wenn ich auch einfach Licht normal anlassen kann
Wäre dankbar um Aufklärung
Gruß Laurenz
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Hallo
Kann mir jmd die Zündschloßstellungen erklären
Warum kann ich nicht einfach immer mit Licht fahren
Warum auf Tagesfahrtlicht umbauen wenn ich auch einfach Licht normal anlassen kann
Wäre dankbar um Aufklärung
Gruß Laurenz
Die "nur Zündung einschalten" Stellung hat Simson deswegen, weil es zu DDR Zeiten nicht Pflicht war am Tage mit Licht zu fahren. Heutzutage musst du mit Licht fahren, allerdings darf das Rücklicht am Tage aus sein. Bei der Tagfahrschaltung hast du den Scheinwerfer an, das Rücklicht aber aus. Dadurch schonst du die Batterie.
mfg
Welche anderen Stellungen gibt es ?
Ja und nein und eigentlich...
Früher (bis 1988 ) wars in der DDR folgendermaßen: Das Licht musste nur bei Dämmerung/Nacht/schlechter Sicht an sein, den Rest der Zeit konnte es aus bleiben. 1987/1988 hat man sich zusammengesetzt u der damals absehbaren EU (es hiess zwar noch EG, war aber praktisch fast das selbe wie heute die EU) Genüge getan, indem man festgelegt hat, dass auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren is, woraufhin auch Simson gezwungenermaßen umstellen musste.
Die 6V-Anlage wurde beim nächstbesten Werkstattbesuch nach Werksanweisung umgesteckt, indem Klemme 59 u 56 direkt verbunden wurden, bei den 12V-Modellen kam eine gänzlich geänderte Elektrik zum Einsatz, wo ein Umstecken sinnlos ist (42W-Spule, an der Frontschienwerfer, Rücklicht u Tachobleuchtung hängen). Bei den 6V-Modellen mit atiquierter Ladeanlage bleibt bei eingeschaltetem Rücklicht kaum noch Strom für die Batterieladung übrig, daher entschied man sich fürs Umstecken, sodass der Frontscheinwerfer ab ner bestimmten Drehzahl (wo eben genug Spannung anliegt; etwa 1.200...1.400 U/min) eben ständig an war, aber das Rücklicht, welches weiterhin über Stellung II des Zündschlosses mitsamt der Tachobeleuchtung zugeschaltet werden kann, auf Stellung I nicht an war, um eben jene 5W einzusparen u der Batterie in Form von Ladestrom zukommen zu lassen.
Wenn du keine Batterie hast u dein Licht immer brav einschaltest, seh ich keinen Grund zum Umbau auf Tagfahrschaltung. Sobald du aber das erste Mal 5 oder 10 € abdrücken durftest, weil das Licht nicht an war, wirst du´s dir überlegen, ob es nich sinnvoller is, den Kabelschuh von der 59 abzuziehen u auf das Doppelfähnchen an der 56 draufzustecken... Solltest du auf Tagfahrschaltung (eben ohne Rücklicht) umstecken, merk dir den § 17 (2a) StVO gut, denn dort steht geschrieben
Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Vom Rücklicht steht da nix, also kann es tagsüber aus sein u bleiben. Hatte das Problem auch schon. Ich zitierte den Paragraphen, die Cops sahen in der StVO nach u liessen mich dann von dannen ziehn ![]()
Kleine Übersicht (S-Baureihe)
6V-Modelle (Serie)
0 - alles AUS
I - Zündung an
II - Zündung an, Licht an (vorn u hinten)
III - Zündung AUS, Standlicht (vorn u hinten)
6V-Modelle (Tagfahrlicht)
0 - alles AUS
I - Zündung an
II - Zündung an, Licht an (vorn u hinten)
III - Zündung AUS, Standlicht (vorn u hinten)
12V-Modelle
0 - alles AUS
I - Zündung an, Licht an (vorn u hinten), bei Halogenscheinwerfer über EWR auf 12,2V geregelt (Licht wird nur zum Gesehenwerden benötigt, daher nur 12,2V, um Lebensdauer der Leuchtmittel optimal zu verlängern)
II - Zündung an, Licht an (vorn u hinten), über EWR auf 14,4V geregelt (bessere Lichtausbeute)
III - Zündung AUS, Standlicht (vorn u hinten)
Gruss
Mutschy
Also bei uns drückt die Polizei immer ein Auge zu ![]()
Das is verdammt schön für dich, aber nich jeder Cop is immer gut drauf u drückt ein Auge zu ![]()
Gruss
Mutschy
Ok also nur Batterieschonung
Schaftt eine Vape immer Licht
???
Immer Licht hast Du,wenn Du am Zündschloß umsteckst,Soll heißen,das Lichtkabel von der Zündung (rot/weiß) direkt an das Kabel vom Scheinwerfer (weiß/schwarz) klemmst. Da sind sogar zwei Steckplätze für vorgesehen.
Also einfach rot/weiß bei 59 ab und bei 56 mit ran.
Dann hast Du immer Licht,wenn du fährst
Vom Rücklicht steht da nix, also kann es tagsüber aus sein u bleiben. Hatte das Problem auch schon. Ich zitierte den Paragraphen, die Cops sahen in der StVO nach u liessen mich dann von dannen ziehn
Das ist aber falsch argumentiert. "Abblendlicht" beinhaltet das Rücklicht, denn Scheinwerfer und Rücklichter dürfen lt. StVZO nicht getrennt schaltbar sein.
Das war in der DDR auch schon so, deswegen gab's für diese spezielle Schaltung (Scheinwerfer an, Rücklicht aber aus) eine Ausnahmegenehmigung - Nr. 397/87 - und durch den Bestandsschutz der DDR-STVZO im Einheitsvertrag gilt diese Ausnahmegenehmigung weiterhin.
Am Tage fahren sowieso nur Lebensmüde ohne Licht ... ![]()
Als Zweiradfahrer sollte man alles machen damit man gesehen wird.
Das kann dir im Zweifelsfall dein Leben retten.
Dies war nicht nur in der DDR so sondern auch in Westdeutschland.Nur das bei Westmopeds das Rücklicht auch an sein muß.
Seit dem 1. Oktober 1988 ist für Krafträder das Tagfahrlicht durch „Fahren mit Abblendlicht auch am Tage“ durch die Straßenverkehrsordnung (StVO §17 Abs. 2a) gesetzlich geregelt (sogenannte Tagfahrlichtpflicht).
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