Abblendlicht ständig an

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  • Ich verstehe nicht so ganz warum dann die batterie schlechter aufläd?

    und das bei deinem nickname... :g_nono:


    Ganz einfach: weil die Batterie von der gleichen Spule geladen wird, die auch das Rücklicht versorgt. Und das ist auf Stellung II bekanntlicher weise auch eingeschaltet. Somit steht weniger Leistung für die Batterieladung zur Verfügung.
    Du kannst natürlich nun hergehen und das Rücklichtglühobst rausdrehen :) dann darfst du aber nachts nicht mehr Fahren. :D


    So, was ist nun besser?! :confused:

    -------------------| Gruß triso |-------------------
    ----------:_shoot:plaste-roller:_sword: ----------
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  • darum und auch bei 12 V besser so


    Bei den 12V-Anlagen hängt das Rücklicht nicht mehr an der Ladespule. Deswegen bringt diese Schaltungsänderung dort gar nichts, und sie ist dort auch nicht erlaubt. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die 6V-Modelle.


    Ganz im Gegenteil sogar: Die 12V-Modelle haben ab einem bestimmten Baujahr gar keine Schalterstellung "Fahren ohne Licht" mehr.

  • Also wenn ein ZADI eingebaut ist, dann sind die entsprechenden Kontakte vorhanden:
    Zadi Zündschlossbelegung

    Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

  • Ganz einfach: weil die Batterie von der gleichen Spule geladen wird, die auch das Rücklicht versorgt. Und das ist auf Stellung II bekanntlicher weise auch eingeschaltet. Somit steht weniger Leistung für die Batterieladung zur Verfügung.
    Du kannst natürlich nun hergehen und das Rücklichtglühobst rausdrehen :) dann darfst du aber nachts nicht mehr Fahren. :D


    So, was ist nun besser?! :confused:

    Aber wenn ich jetzt auf Stellung I fahre um auf "ohne tagfahrlicht" umgeklemmt habe dann ist doch garkein verbraucher an, rücklicht nicht und vorderlicht auch nicht?! dann ist doch garkein Verbraucher außer der Batterie an und müsste denn och gut laden?

  • Aber wenn ich jetzt auf Stellung I fahre um auf "ohne tagfahrlicht" umgeklemmt habe dann ist doch garkein verbraucher an, rücklicht nicht und vorderlicht auch nicht?! dann ist doch garkein Verbraucher außer der Batterie an und müsste denn och gut laden?

    Möchtest du denn ohne Licht auf der Straße fahren? ;)

  • Aber wenn ich jetzt auf Stellung I fahre um auf "ohne tagfahrlicht" umgeklemmt habe dann ist doch garkein verbraucher an, rücklicht nicht und vorderlicht auch nicht?! dann ist doch garkein Verbraucher außer der Batterie an und müsste denn och gut laden?

    Sicher, abgesehen davon, dass es verboten ist. Aber wenn es sich dein Geldbeutel und dein Punktekonto in Flensburg leisten können, warum nicht :) Bist du in der Probezeit?


    Ich versteh nicht, was dir an der Tagfahrstellubng net passt?!

    -------------------| Gruß triso |-------------------
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  • Wollte ich auch immer so schalten.
    Wegen Lichthupe undso.
    Punkte gibts dafür keine, nur ein Bußgeld von 10 €.
    Das Problem ist eher, das man bei nem Unfall ne Teilschuld bekommt( in so ziehmlich jedem Fall).
    Ich dachte immer, gut ist ja deine eigene Sicherheit, wenn du ohne Licht fahren willst dann fahr, sollte ja keinen stören.
    Das Problem besteht bei der Versicherung die dir gleich ne Teilschuld aufbrummt.
    Sonst würde ich wohl auch ohne Licht am Tag fahren ;)


    Oder wie siehts aus wenn man ohne Licht am Tag fährt und nen Unfall baut?


    mfg Robert

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Naja hat sich jetzt erledigt, ich habe meine Informationen die ich haben wollte ;)
    Was jeder macht und nicht ist seine sache und ob man jetzt immer licht hat oder erst auf Stellung II, aber die möglcihkeit hat auch mal das licht ganz abzuschalten ist egal.

  • Könnte trotzdem mal jemand sagen was passiert, wenn man ohne Licht am Tag fährt und nen Unfall baut?

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Könnte trotzdem mal jemand sagen was passiert, wenn man ohne Licht am Tag fährt und nen Unfall baut?

    - ist doch logisch, ohne Licht verstößt das Gesetzt (StvO) und du wirst mit an den Pranger gestellt.
    Ich selbst finde es nicht Reif im Kopf ohne Licht zu fahren...

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