jo, dem stimm ich voll und ganz zu.....

Erste mal Verkehrsunfall
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Die Hauptsache ist, dass es Deinen Knochen gut geht und alles wieder "rückstandsfrei" verheilt ist.
Wenn Du mit dem Ausgleich für den Sachschaden zurecht kommst, dann ist alles im grünen Bereich!
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Ich hoffe du erholst dich wieder gut .
Ich bin ja mal gespannt wie das mit der Schmerzensgeld Sache ausgeht.
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Um das hier mal zu Ende zu bringen:
Den alten Helm musste ich bei der Versicherung abgeben, den wollten die sicherstellen, da er ja offiziell ein verunfallter Helm ist und nicht weitergenutzt werden darf, inoffiziell ists halt so, dass sie sichergehen wollen, dass sie mir keinen Zweithelm finanzieren. War mir egal, den hätt ich ja eh weggeworfen. Der neue Helm ist ein schicker weißer von Takachi. Inzwischen hab ich aber auch schon in den schönen Klarlack ein paar Macken gehauen.
Mit dem Schmerzensgeld hat sich die Versicherung ne ganze Weile Zeit gelassen. Das kam dann erst letzte Woche. Und das auch noch mit nem Brüller. Ich bekam ein Schreiben von der Versicherung, in der sinngemäß stand, dass ich aufgrund der Geringfügigkeit meiner Verletzungen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hätte (mit irgendwelchen Prozess-Referenzen, wers glaubt). Aber, und hier zitier ich jetzt,
Zitatwollen wir um die Angelegenheit nunmehr gütlich zu erledigen entgegenkommenderweise den vorgenannten Betrag (200 Ocken) zur Verfügung stellen.
Zum Schreien, oder? Weil Versicherungen ja gemeinhein davon leben, so entgegenkommend und sozial zu sein, Geld ohne Rechtsgrundlage im Volk zu verteilen. Ob da vielleicht jemand ein schlechtes Gewissen hat? Oder eigentlich meine Ansprüche sehr wohl geltend sind, und ich nur höflichst hinauskomplimentiert werde? Naja. Ich will ja nich meckern. 200 Oi auf den Schadenersatz drauf ist nicht schlecht, konnt ich gut gebrauchen. Aber ich mutmaße mal, ein Anwalt hätte da noch mehr rausgeholt. Meine Meinung dazu hab ich ja oben schon kundgetan.
Was mit dem Unfallverursacher passiert ist, weiß ich nicht. Den Strafantrag hab ich ja fallengelassen. Ob er trotzdem Ärger vom Staatsanwalt bekommen hat? Ich seh sein Auto des öfteren in der Straße, wos passiert ist, vielleicht treff ich ihn ja nochmal und wir klönen noch ein bisschen.
So. Ende der Geschichte.
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Das is ne Standard Mache von den Versicherungen.
Dadurch hoffen sie dich zufrieden zu stellen ohne jegliches Schuldeingeständnis.
Anspruch auf Schmerzensgeld hast du aber trotzdem und der verjährt auch erst nach drei Jahren. -
ein was versteh ich nich ,
unfälle können ma passieren , aber warum krigt der ne anzeige wegen personalschaden ?
der hat das ja immerhin auch nich mit absicht gemacht
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Körperverletzung ist nunmal eine Straftat, die entsprechend strafrechtlich untersucht und verfolgt wird. Der Materialschaden und die Versicherungssache sind eine Angelegenheit zwischen zwei natürlichen Personen, also was zivilrechtliches.
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ein bekanter , hatte mal nen leichten blechschaden veruhrsacht ,, und sollte auch ne anzeige bekommen , ( nicht vom unfallgegner)
ich will ja damit nur ausdrücken das der fahrer nicht gesagt hat , och ein mopedfahrer den roch ich ma um ,
aber ich glaub ich weis worauf du hinaus willst
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ein bekanter , hatte mal nen leichten blechschaden veruhrsacht ,, und sollte auch ne anzeige bekommen , ( nicht vom unfallgegner)
ich will ja damit nur ausdrücken das der fahrer nicht gesagt hat , och ein mopedfahrer den roch ich ma um ,
aber ich glaub ich weis worauf du hinaus willst
Das ist egal, warum der Unfallverursacher jemanden verletzt hat. Fakt ist, dass es eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung geschrieben wird (Pflicht), wenn andere Beteiligte verletzt wurden (kann auch mal nur ein leichter Schmerz sein).
Aber diese Straftaten werden für gewöhnlich eingestellt.
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So wirds wohl auch gewesen sein. Ich bekam ja, wie beschrieben, von der Polimanzei das Formular für einen Strafantrag geschickt. Hatte ich nicht in die Wege geleitet, weil der Vorsatz nicht gegeben war, und es dem Kerl ehrlich leid tat. Da wollt ich ihm nicht auch noch sowas an den Hals hängen. Wer weiß, wo sowas in Führungszeugnissen auftaucht und was ihm das später im Leben vermiesen könnte.
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Eine Anzeige gibt es idR. nur wenn du das verlangt hast. Hierbei gibt es auch eine Frist von 6 Wochen.
Die Polizei hätte dich eigentlich fragen müssen ob du eine machen willst oder nicht. -
Eine Anzeige gibt es idR. nur wenn du das verlangt hast. Hierbei gibt es auch eine Frist von 6 Wochen.
Die Polizei hätte dich eigentlich fragen müssen ob du eine machen willst oder nicht.Kleiner Tipp: Legalitätsprinzip, relative und absolute Antragsdelikte, Offizialdelikt, Strafantragsfristen
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