H4 Scheinwerfer eintragen ?

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  • Soweit ich weiß muss man den Scheinwerfer eintragen lassen! Ich habe ihn mir selber eingebaut und habe ihn allerdings nicht eintragen lassen! Bin inzwischen mehrmals Kontrolliert worden und bislang ist er niemanden aufgefallen!


    Bei den Ochsenaugen denke ich, dass man diese nicht eintragen lassen muss sofern diese eine eine Zulassung für den Betrieb in Zweirädern haben!


    sollte ich falsch liegen, dann berichtigt mich bitte ;) !


    Grüße Jens

    SIMSON 4EVER :thumbup:
    suche Sponsor für meinen Aufwändigen Lebensstil :thumbup:

  • Für beides brauchst du natürlich eine 12V-Elektrik, für H4 zwingend die leistungsfähige VAPE. Ich nehme an, das ist klar.


    Grundsätzlich müssen die Leuchten für den Einsatzzweck typgeprüft sein, und der korrekte Anbau muss begutachtet werden - wenn man dabei überhaupt etwas falsch machen kann.


    Der Scheinwerfer muss also einer für Zweiräder sein - und falschmachen kann man im Lampenhalter der Schwalbe dann nichts mehr. Die Laschen des Reflektors greifen in die Aussparungen des Lampenrings, fertig. Sorgfältig einstellen!


    Bei den Blinkern kann man schon beim Thema Einsatzzweck scheitern: Die allermeisten Lenkerenden-Blinker sind heute nur noch "für vorne" typgeprüft, Prüfnummer 11. Warum? Ab Erstzulassung 1.1.1987 müssen Motorräder hinten feste Blinker haben, Lenkerenden-Blinker zählen nur noch als vordere, selbst wenn sie auch nach hinten leuchten.


    Hein Gericke hat für uns Alteisen-Fahrer aber noch welche, die für beides geprüft sind - auf dem vorderen Glas ist die 11, auf dem hinteren Glas die 12.


    http://www.hein-gericke.de/cat…rch/result/?q=ochsenaugen


    Dem Stil zuliebe würde ich an die KR51/2 die schwarzen montieren und an die KR51/1 die verchromten. Das passt dann zum restlichen Dekorstil des Lenkers.


    Ich habe mir die heute selbst erst geholt, aber noch nicht angebaut. Hau rein!


    Der Vollständigkeit halber: Anstatt H4 kannst du im gleichen Laden auch diese Lampe kaufen:
    http://www.hein-gericke.de/hal…mpe-12volt-35-35watt.html
    Damit hast du 35 Watt Halogen im originalen Scheinwerfer - legal. Damit fahre ich schon eine Weile, ist schön und auch im dunklen Wald auf nasser Straße genug Licht.



    Von den Louis-Ochsenaugen lass mal die Finger besser weg ... erstens sind die nur für vorne typgeprüft, zweitens scheint die Qualität alles andere als toll zu sein. Lies mal die Kundenbewertungen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Auxburger ()

  • Danke schon mal für eure schnellen Antworten.



    Werde in einem halben Jahr 16 und da hab ich mir gedacht, dass ich mit ne Vape holt. Einfach wegen der Zuverlässigkeit.
    Und einen H4 Scheinwerfer für mehr Licht und die Blinker weil die dezenter sind und auch gut passen.


    Wisst ihr ungefähr was sowas kostet den Scheinwerfer eintragen zu lassen ?

  • Lies einfach nochmal, was ich geschrieben habe, und versteh's diesmal ganz :) dann fragst du das nicht mehr. Man kann den Scheinwerfer nur richtig einbauen, deswegen muss das nicht eingetragen werden.

  • Die Scheinwerfereinsätze für die Simsons oder die universellen sind zu 99% E geprüft d.h. es muss weder der Anbau überprüft noch eingetragen werden


    Großes E = anbauen und freuen (Wenn die Scheinwerfer einen haben, dann das große "E")
    Kleines e = Muss in manchen Fällen eingetragen werden oder darf nicht überall angebaut werden


    Das ist mein Kenntnissstand

  • Mein Fehler :D :D


    Wisst ihr was man sonst noch so austauschen könnte zur Zuverlässigkeit bzw. um besser gesehen zu werden oder zu sehen ??

  • Kinders, zu was schreibe ich mir hier einen Wolf?


    Wenn du einen E-geprüften Scheinwerfereinsatz in das vorhandene, passend gleichgroße Scheinwerfergehäuse einbaust, dann gibt's da nichts zu begutachten und abzunehmen.



    Mit VAPE, Halogenlicht und modernen Blinkern hast du alles getan, was in Sachen Sichtbarkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern geht. Rück- und Bremslicht, vor allem auch der Bremslichtkontakt, müssen dann noch in Ordnung sein, und alles wird gut.


    Ach doch, ein moderner Zündkerzenstecker anstatt dieses Pressblech-Unfugs darf auch noch sein.

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