Schwalbe KR 51/1 ohne Blinker erlaubt oder nicht?

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  • Moin Moin
    Möchte gerne die Blinker von meiner Schwalbe demontieren.
    Ist es erlaubt mit der Schwalbe ohne Blinker zu fahren? ?(


    Vielleicht kann mir da ja jemand weiter helfen.

  • In meinen Papieren steht aber nix von Blinkern. Aber wenn das nicht legal ist ,schade schade.
    Dachte auch schon ans austragen ,aber steht ja nix drin von Blinkern. ?(


    PS: Aber schon mal vielen dank ,für die schnelle Antwort :thumbup:

  • Zu dem geht ohne Blinker der Gasdrehgriff ab bei der Schwalbe :D

  • Ja normal wohl, habe da Alu Lenkerendstücke für, sieht gut aus.
    Aber was bringt mir das, wenn ich ohne Blinker nen Unfall baue, dann lass ich das lieber...

  • Das stimmt allerdings.
    Sicherheit geht vor ,nur ständig die Batterie aufzuladen ist nervig, fahre ja nicht so oft.

  • Dann mach was anderes - etwas einfaches und erlaubtes, das die Batterieladung verbessert.


    Am Zündlichtschalter die Kabel 59 und 56 abziehen (rot-weiß und schwarz-weiß) und direkt miteinander verbinden, gut isoliert natürlich. Das rot-weiße nicht verwechseln mit dem rot-grauen. Alternativ alles dranlassen und eine Kabelbrücke zwischen den Klemmen 56 und 86 hinzufügen.


    So brennt der Scheinwerfer schon auf Schalterstellung 1, das Rücklicht bleibt tagsüber aus und die Batterie wird geladen. Das ist uns erlaubt gemäß Ausnahmegenehmigung DDR 397/87.

  • Die ersten Schwalben waren doch ohne Blinker?! oder nicht

    Nein! Bei der Modellreihe der KR51/2 gab es Blinker... bei der KR50 war kein Blinker und bei der KR51 und KR51/1 waren welche verbaut ....


    Auxburger hat Recht... :a_bowing:

    2 Mal editiert, zuletzt von Fozzie ()

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