KBA Papiere Stress?!

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  • Hi,
    habe mit nem Kumpel seine S51 neuaufgebaut nachdem er ziemlich heftig runter gefahren wurde. Neuer Rahmen wurde auch verbaut für den wir keine Papiere haben, diese wollten wir dann einfach über den KBA beantragen (hab ich schon paar mal gemacht).
    Auf dem Typenschild steht nur S51 und das Moped selbst ist ne rechte Bastelbude, keiner hat ne Ahnung was das genau für ein Modell ist, also N, E oder was weiß ich.
    So, dann haben wir den Antrag ausgefüllt, Lenker hoch und bei Bordspannung 12 Volt angegeben wegen der verbauten Vape (hatte ich bei meiner Kr51/2 auch angegeben und gab keine Probleme).
    Jetzt kam ein Anruf das das Ding nicht mehr original wäre und sich da nix machen lässt mit neuen Papieren vom KBA und das wir zum TÜV gehen sollen.
    Kann das jetzt nicht so ganz nachvollziehn warum das jetzt nicht gehen soll. Und kann ich das genaue Modell anhand der Fahrgestellnummer herausfinden?


    Hätte den Antrag jetzt einfach nocheinmal ausgefüllt mit flachem Lenker (so wie die Tussi das gesagt hat) und einer genaueren Bezeichnung (wenn ich die rausfinde).
    Glaubt ihr geht das in Ordnung so?


    Grüße,
    Pascal

  • Zum hunderttausendsten Mal: In den Antrag kommen die Daten des Originalzustands. Umbauten, eintragungspflichtig oder nicht, werden danach (!) in die neuen Papiere eingetragen oder eben auch nicht.

  • Oh okai..aber warum hat das dann schon 2 mal mit Vape direkt funktioniert und diesmal wird gemeckert? Dachte das geht so in Ordnung..nunja dann versuch ichs mal mit original Angaben, ich meld mich wieder wenns Mecker gibt :rolleyes:

  • komisch bei mir hatte das auch fuktioniert.ich hab in meinen papieren auch bei lichtleistung 12v 42w/21 halogen stehn.ich hatte auch angegeben lenker hoch.und es gab keine problehme.

    Benzin im Blut und WD 40 als Aftershave.


    S 51 Comfort
    KR 51/2 Luxus

  • Das kann man machen bei Fahrzeugen, wo es so eine Ausführung ab Werk gab. Bei einer Schwalbe zum Beispiel gibt die Angabe "12V" todsicher negativen Bescheid.

  • Kann dir gerne meine Papiere abfotografiern^^
    Ne S51 gabs doch ab 89 auch mit 12 Volt..also sollte das doch auch funzen.

  • Ist Baujahr 88, da gabs soweit ich weiß noch keine mit 12 Volt. Modell hab ich keine Ahnung, Rahmen steht ja nur S51 drauf. Enduro Pott, keine Blinker, kein ori Lack, kein ori Motor, wer soll da noch wissen was es für eine is^^

  • Hau ansonsten mal ein Foto rein... hat dein Rahmen eine Endurostrebenaufnahme?


    Wenn Nein wurde ansonsten eine S51B2-4 bis 1989 gebaut, dann hast du eine Simme mit 6V E-Zündung.


    Alternativ such dir hier ein Modell aus und übernehm die Angaben, achte aber auf die Baujahre: http://www.mopedfreunde-oldenb…ml/simson_s51.html#s51b24

  • kein mensch kann mir erzählen das polizisten bei einer Kontrolle messen wieviel Volt du hast?!
    ob 6 o. 12 volt ist das nicht schnuppe? oder kriegen die dich damit an den sack?

    [quote='mutschy',index.php?page=Thread&postID=772926#post772926]


    Tuning is in meinen Augen nichts weiter, als Geld auszugeben, was man nich hat, um Leute zu beeindrucken, die man nich kennt :thumbup:

  • Hallo!
    Bei mir war es genauso als ich für meinen SR50 KBA Papiere haben wollte. Da habe ich auch einen Anruf von einer Dame vom KBA bekommen. Die hat mir aber netterweise gesagt was eingetragen werden sollte und mir gesagt, wenn ich ihr verspreche zurückzubauen bekomme ich die Papiere.
    Das habe ich natürlich getan und die Papiere auch bekommen. Fand ich schon nett.
    Auch ich bin der Meinung, das sich kein Polizist hinstellt und die Spannung mißt. Auch schraubt keiner den Seitendeckel ab und schaut was für eine Zündung da drin ist.
    Jetzt kommen wieder die mit der Betriebserlaubnis. Dazu kann ich nur sagen, das ich nicht mit einer 6V Kiste mit Unterbrecherzündung herumfahre, wenn es moderne Teile und Elektronik gibt.
    Wer das gerne möchte soll es tun. Als junger Mensch hatte ich auch solch eine Simme und weis um die Vor und Nachteile.
    Viele Grüße
    Wolfgang

  • Das ist ein ganz separates Thema - die Lichtmaschine unterliegt keiner Prüfpflicht, die Beleuchtungseinrichtungen (also die Lampen selbst) aber sehr wohl. Hierbei zählt aber der Wechsel der Leuchtmittel von 6V auf 12V bei gleicher Bauform und Wattzahl nicht als Umbau.


    Umbau auf E-Zündung war auch in der DDR schon erlaubt.


    Das ist aber für die KBA-Papiere alles unwichtig. Dort muss der Originalzustand rein - und wenn etwas Eintragungspflichtiges am Fahrzeug ist, dann lässt man das hinterher in die neuen Papiere eintragen.

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