Fragen wegen Einbruchsversuche!

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  • naja wird aber schwer zu beweisen das du ein Fakiertraining machst, und nicht das nagelbrett dort versteckt angebracht hast um die Alarmanlage zu spaaren und jemanden dabei zu verletzen.



    naja bin weder anwalt noch richter, wär aber trotzdem vorsichtig mit sowas.

  • quatsch, wenn sich jemand selbst bei einer straftat verletzt, kann man doch nix dafür,ist ja keiner gezwungen da einzusteigen.
    ist auch etwas völlig anderes, wie wenn mna den dieb erwischt und verhaut.

    Das liegst du 100% falsch,auch wenns gerecht wäre.


    Es gab mal einen Beitrag im Fernsehen,wo jemand sein Auto ständig aufgebrochen wurde,und immer eine Neue Anlage geklaut wurde.
    Der Besitzer hatte dann irgendwann mal die Schnauze gestrichen voll,und hat ein Bündel Angelhaken ins Handschuhfach gehängt...


    Irgendwann als der Dieb wieder zuschlug hing er dann an den Haken fest,verlor 2 und ein halben Finger,und der Besitzer des Autos wurde einer sehr sehr hohen Geldstrafe
    verurteilt bzw. Schmerzensgeld,wieviel genau weiß ich nicht mehr.
    Eine Satte Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung gabs noch obendrauf.



    So ist unsere Justitz nun mal...

  • Mir währe das egal, wie soll man sich heutzutage noch wehren?
    Man liest aber letzter Zeit öfters das bei Überfällen auf ein z.B. Zeitungskiosk, die Kassierer heiß Wasser oder mit anderen Gegenstände sich zu Wehr setzen.


    Ich weis der Dieb/Verbrecher hat immer mehr Schutz von der Justiz.


    Es gab sogar mal ein Fall da wurde eine Frau immer Vergewaltig, eines Tages war die Frau mit Rasierklingen da unten präpariert. Der Vergewaltiger bekam auch recht.
    Wir leben in einem falschen Land ebbend, hier hat man Rechte als Verbrecher, aber nicht als Opfer.

    Ohne mich wird allet besser

  • Ist ja hart, also ich persönlich kann moralisch nichts falsches daran fest stellen? verbrecher ist zweitrangig das opfer muss klar bevorzugt werden auch rechtlich!

  • Hallo,


    das ist aber genau das Problem, denn der Täter wird in der Rechtssprechung in solchen Fällen dann auch zum Opfer. :_shoot: :_sword:


    Gruß aus KO

  • Tja...wenn ihr mal einen Einbrecher in eurer Wohnung erwischt bietet ihm am besten ne Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen an und hofft, dass die Polizei da ist bevor er aufgegessen hat. :thumbup: Man darf solche Leute ja nichtmal irgendwo einschliessen während man auf die Polizei wartet, selbst wenn man den Dieb dazu nichtmal anfassen muss gibts Ärger. Verdrehte Welt. :a_zzblirre:

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