Frage an alle Motorregenerierer: Gilt als Handwerk und unterliegt der Meisterpflicht?

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  • Hallo,


    mich interessiert mal die Meinung / Erfahrung von allen Leuten hier, die handwerkliche Dienstleistungen (lackieren, Motoreninstandsetzung, strahlen & pulverbeschichten, einspeichen usw) anbieten. Ich habe versucht, mich über das Thema handwerkliche Dienstleistungen ohne Meisterbrief (speziell im KFZ- und Zweiradsektor) recht ausführlich zu informieren. Die Infos, die ich bekommen habe, deuten alle darauf hin, dass handwerkliche Arbeiten hier im Fahrzeugbereich einen Meisterbrief erfordern.


    Was passiert, wenn man ohne Meisterbrief solche Dienstleistungen anbietet, ist auf dieser Homepage recht gut beschrieben:


    http://www.buhev.de


    Die Jungs sind eine Vereinigung, die sich dafür einsetzt, den Meisterzwang im Handwerk abzuschaffen bzw zu lockern.



    Anderes Beispiel: Wenn man eine Gewerbeanmeldung macht, muss man u.a. die Tätigkeit des Gewerbes genau definieren (zb. Handel mit Motorrädern). Vom Sachbearbeiter wird dann mit angekreuzt, ob die Gewerbetätigkeit dem Handwerk der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer zugeordnet wird. Wird die Tätigkeit dem Handwerk zugeordnet, bekommt man in der Regel 2 - 3 Wochen nach Gewerbeanmeldung ein Schreiben von der Handwerkskammer, worin auf die Meisterpflicht hingewiesen wird.


    Die Handwerkskammer scheint solche Verstöße (aus ihrer Sicht) recht hart zu ahnden und zu bestrafen. Das geht von Unterlassungserklärung bis hin zu unzähligen Klagen vor Gericht.


    Ein Freund von mir war bei der Handwerkskammer und hat sich informiert, wie es aussieht, wenn er defekte / reparaturbedürftige Motorräder kauft, sie wieder richtet und dann verkauft. Aussage der Handwerkskammer war, dass das ohne Meisterbrief verboten sei und beim Entdecken mit einer Klage vor Gericht wegen Verstoß gegen die Handwerksordnung (HwO) geahndet werden würde.



    Ich weiß jetzt nicht, wie hart die Jungs von der Handwerkskammer drauf sind, da es ja auch hier einige Leute gibt, die mit Sicherheit Dienstleistungen ohne Meisterbrief o.ä. anbieten.


    Hat jemand hier mit dem Verhalten der HWK Erfahrung? Gerne auch per PN. Ich stehe selber vor dem Problem mit dem Meisterbrief und suche dort eine Lösung.


    Danke,
    Henrik

  • du kannst jedearbeit am ausführen solange es nur service ist und nicht mehr
    mit angemeldetem kleingewerbe ist das völlig legal

  • ja das ist ein zwiespältiges messer wenn man elektricker sit darf man leider nicht bei einer alten dame den lichtschalter tauschen wenn man ein gewerbe angemeldet hat..


    ich denke das ist bei vielen anderen gewerben ähnlich

  • Hi,


    Ja, so ist das.


    Deswegen nennt sich 'ne Tischlerei, die keinen Meister/ Sitzmeister hat
    auch Inneneinrichter.


    Qualitätssicherung ist das.



    solong...

  • Kirche im Dorf lassen.


    Gibt ja auch Altgesellenregelungen und dergleichen..
    Defacto ist das Internet eh ein rechtsfreier Raum (.. auch wenn gerne versucht wird, das Gegenteil zu erreichen.) Also interessiert ja sowie keinen, wer hier was warum machen kann oder wollen wir schlafende Hunde wecken?
    Machen wir uns am besten nicht mehr graue Haare als nötig.


    Für diejenigen die ernsthaft in die Selbstständigkeit gehen wollen ist es eh ratsamer auf traditionelle Weise verbindliche Informationen zu beschaffen.


    Viele Grüße


    huj

  • Sonderfall: Handwerklich geprüfter Betrieb.
    Da verdient die HWK was an der Prüfung und du darfst dein Gewerbe ausführen, nur nicht Ausbilden.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Also, meine kenne sagt: alle Dienstleistungen brauchen den Meisterbrief. Habe schon vor Jahren versucht eine Selbstständikeit im Kfz-Bereich zu gründen. Der Meisterbrief ist die Voraussetzung für jegliche legale Geschäftseröffnung. Ist eine Versicherungsgeschichte. Wenn Du einen anderen Pass hast geht das. "Gewohnheitsrecht". Ist so.

    Früher waren alle Glieder geschmeidig, nur eins war steif. Heute sind alle Glieder steif und nur eins ist geschmeidig...

  • Keine Ahnung.
    IHK hatte nur mal ein Schreiben geschickt,was auf mich nicht zutraf und ich durfte es entsorgen.
    Bei der Gewerbeanmeldung schreibst Du rein,was alles umfaßt.
    Ich hatte da nen ellenlangen Text.
    An-und Verkauf von Kleinkrafträdern und Teilen,Simson-Motoreninstandsetzung.


    Nach ungesicherten Angaben,brauch man keinen Meisterbrief,wenn es für die Arbeiten Reperaturanleitungen gibt,wie es ja bei den Simson der Fall ist.
    Daher habe ich bei den Motoren auch extra Simson angegeben.


    Wie gesagt,Schwierigkeiten gab es nie


    Oder doch: Schwierigkeiten bereiten nur die Schreiben der behörden. Wer das immer verstehen soll... :cursing:

  • Also ich wurde nach Anmeldung beim Gewerbeamt von nem Formular der Handwerkskammer behelligt. Auf einem beigelegten Handzettel stand die sogenannte "Kleinunternehmerregelung", welche besagt, dass ein "nicht erheblicher Anteil" eines Handwerkes, welches außerdem innerhalb von 3 Monaten erlernbar ist, auch ohne Meisterbrief oder Diplom ausgeübt werden darf. Nach einer mündlichen Konsultation mit dem Leiter der Ausnahmegenehmigungsstelle war der Deal perfekt ;)


    Kann bei Bedarf das Schreiben auch mal einscannen.

  • Also ich hab jetzt keine Erfarung im KFZ Bereich,


    aber vor einigen Jahren wurde die Meisterregelung gelockert und für bestimmte Handwerke Abgeschaft.


    In meinem Beruf, Uhrmacher, kann jeder Geselle ein Eigenes geschäft aufbauen und unter bestimmten vorraussetzungen sogar Ausbilden.


    Bei anderen Handwerken, insbesondere Handwerke die nicht das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefärden soll das genauso sein.


    Welche es im Einzelnen betrifft müsste man sich dann aber bei Offizieller Seite erkundigen.




    Geibt auch andere regelungen, mal anhand eines Lakierers beschrieben.




    Jeder mit entsprechender Grundkenntnis aber ohne Meisterbrief darf eine Lakierbetrieb auf machen.


    Aber zum beispiel im KFZ-Bereich, darf dieser dann nur Ausbesserungsarbeiten und Schädenbeseitigung machen, keine Komplettlakierung eines KFZ.

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