Welchen Vergasertyp?

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  • Jungs, wat macht ihr denn hier für nen stress??? versteh ich nich. mein tread bezog sich doch nur auf die frage welcher gaser besser wäre u was die vor u nachteile beider teile sind...so und nun streiten sich hier die schöngeister wer recht und wer keins hat, wer was besser weis und wer nicht......man man man, um so mehr objektive meinungen gepostet werden um so besser is das doch für den fragenden...schon mal überlegt?! vor allem konstruktiv und dafür etwas weniger besserwisserich wäre genau das richtige....nehmts mir mal nich übel aber ein wenig muss ich schon über manch gewisse banalität schmunzeln...aber danke trotzdem-mir haben die antworten auf meine frage auf jeden fall weitergeholfen!


    gruß & schöne ostern noch....Jörg

  • So und nun ich mal .



    Ich Zitiere aus der Reparaturanleitung für S51 2. Auflage :


    Einstellung des Leerlaufes 16N3


    Die Leerlaufeinstellung darf aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nur an Betriebswarmen Motor unter Zuhilfenahme von entsprechenden Messeinrichtungen( Abgastester,Drehzahlmesser ) vorgenommen werden !



    So viel dazu.


    Mir ist es egal.Aber wenn wir schon dabei sind :D .



    Würde auch den 16N1-11 nehmen :thumbup: .

  • Es nunmal Suboptimal sich nen N3 ans Moped zu Basteln wenn man nicht die passenden Messmittel hat um ihn (Fachgerecht!) einzustellen.
    Da kann ich doch direkt (wenn er denn Original dran war) beim N1 bleiben ,Oder seh ich das was Verkehrt ?


    Ja, siehst du verkehrt - genauso wie SimsonAlex sich (schon wieder) nur die Rosinen aus der Gesetzeslage herauspickt, die zu seiner "Argumentation" passen.


    Der N3 liefert bessere Abgas- und Verbrauchswerte als der N1. Deswegen wurde er entwickelt und eingesetzt.


    Abgas messen muss man nur an Fahrzeugen, die den Abgasgesetzen unterliegen, wie mehrfach gesagt, ab Mitte/Ende 1980er Jahre. An diesen Fahrzeugen darf man noch nicht einmal einen N1 montieren, sonst erlischt die Betriebserlaubnis (STVZO §19.2).


    In der Summe: An neueren Fahrzeugen gibt's nichts zu diskutieren, der N3 muss draufbleiben. Am älteren Fahrzeug darf man ihn montieren und genauso nach Gefühl einstellen wie den N1.


    Das ist die Faktenlage - für den albernen Glaubenskrieg haben wir hier an sich eine Kindergarten-Sektion ("Stammtisch").

  • Ne Auxburger so ist es nicht !


    Du darfst auch den 16N1-11 bis 1989 verbauen ! Man sollte sich mal informieren.Außerdem du mit deiner Abgasnorm.



    Du bekommst von mir nun die Grüne Umweltplakette :rolleyes: .



    Wie ich schon mal zu dir sagte : laß uns ein Thema auf machen wo wir das klären !

  • SimsonGirl80: Grundsätzlich müssen Fahrzeuge die Abgasgesetze erfüllen, die bei ihrer ersten Inbetriebnahme galten. Die Schwalbe fiel auch 1986 noch nicht unter die neuen Gesetze. Trotzdem wurde für sie noch ein 16N3 entwickelt, der 16N3-1. Du hast also freie Auswahl.


    Simson-Alex: Seit wann ist STVZO 19.2 "mein" Gesetz? Umbauten, die das Abgasverhalten verschlechtern, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wie sagtest du grade so überheblich? Du solltest dich mal informieren. Denn hieraus ergibt sich zwingend, dass Rückrüsten einer werkseitig mit 16N3 oder BING ausgestatteten S51 auf 16N1 eben nicht gestattet ist.


    Du willst das nicht wahrhaben, weil's nicht in dein Weltbild passt, aber Fakt ist Fakt. Da gibt's nichts zu klären und nichts zu diskutieren - nur lesen und begreifen würde schon reichen.

  • Das heißt doch im Klartext, man kann nicht für ein Verbrechen bestraft werden, dass zur der Zeit seiner Ausübung nicht strafbar war, oder wie sehe ich das ?
    Wenn ich jetzt also eine Simson hab, die zur Zeit der Inbetriebnahme mit einem 16N1-.. augerüstet war, darf dieser weiterhin benutzt werden.
    Wenn jedoch zur Zeit der Inbetriebnahme ein 16N3-. verbaut war, ist eine Rückrüstung nicht möglich.
    Oder liege ich da jetzt völlig verkehrt ?


    lg fuenfzigccm

  • Nö du willst nicht ein sehen das es nicht so ist !


    Zeige mir doch mal in einer KBA wo da der Vergaser ein getragen ist ? Das ist ja schließlich ein Daten Auszug des Fahrzeuges.Weiter ist es so das bis 89 weiter ab Werk der 16N1-11 verbaut wurde.



    Außerdem wusste ich auch noch nicht das unsere Sim zur AU müssen.Wenn du es so auslegst mit erlöschen der ABE !

  • unsere mopeds müssen auch nicht zum tüv, trotzdem darf man nicht einfach irgend etwas umbauen.
    bei den vergasern hat der auxburger schon recht. 1986 wurden die n3 vergaser eingeführt, weil es auch in der ddr gesetze zum umweltschutz gab. warum oder ob bis 89 noch die n1 vergaser verbaut wurden weiß ich auch nicht, vieleicht lagen noch genügen rum, oder in anderen ländern, in die exportiert wurde, galten andere umweltnormen.

    geht nich und kann ich nich sind die brüder von will ich nich

  • @ auxburger ich wollte auch gerade sagen, woher wollste denn wissen welcher gaser verbaut war???? in der abe hab ich noch nie nen vergasertypen gelesen ...

    Overpowered...underbreaked...driven by a MANIAC


    :dma_smile2:


    Die deutsche Sprache ist Freeware, du kannst sie benutzen, ohne dafür zu bezahlen. Sie ist aber nicht Open Source, also darfst du sie nicht verändern, wie es dir gerade passt.

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