Eine rechtlich frage

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  • hallo zusammen, ich habe für ein kleine geld eine SR50/1 Baujahr 1993 erworben (Baujahr steht nur auf dem typenschild).


    Und nun zu meiner Frage:


    Durch das Baujahr hat diese SR50 ja nur eine zugelassene höchstgeschwindigkeit von 50 km/h(steht auch in der betriebserlaubnis). was passiert mir rechtlich wenn ich trotz orginalzustand schneller unterwegs bin.


    mir reicht auch schon wenn ich einen link bekomme wo ich diesen sachverhalt fundiet nachlesen kann.


    Vielen dank im voraus und immer gute fahrt.

  • dasselbe wie jedem Tuner passieren kann:


    Erlöschen der ABE, Versicherungsbetrug, Fahren ohne Führerschein, also das übliche volle Programm

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Da muss man gar nicht weit lesen. Wenn das Fahrzeug aufgrund von Verschleiß, Zerfall, Rost, Zündzeitpunktwanderung oder sonstwie "ganz von alleine" schneller geworden ist, dann ist das genauso illegal wie absichtlich. Die Verantwortung liegt auch hierfür beim Fahrer.

  • was passiert mir rechtlich wenn ich trotz orginalzustand schneller unterwegs bin.

    Nix, alle Mopeds die nicht über Drehzahlbegrenzer sondern Drosselung wie längeren Krümmer, Reduzierungen oder andere Spülung gedrosselt sind fahren in der regel schneller als angegeben ! Das ist kein Tuning, diese Tolleranz müssen sie gelten lassen !

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Nix, alle Mopeds die nicht über Drehzahlbegrenzer sondern Drosselung wie längeren Krümmer, Reduzierungen oder andere Spülung gedrosselt sind fahren in der regel schneller als angegeben ! Das ist kein Tuning, diese Tolleranz müssen sie gelten lassen !

    der Halter/Fahrer ist für den Verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges verantwortlich!
    Das heißt er muss auch dafür sorgen das die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird!


    Es gibt aber soweit ich weiß 10% Toleranz oder so, also wenn sie 50 laufen darf geht die Toleranz bis 55km/h, ich bin mir aber da nich ganz sicher...

    Seit dem 30.8.08 und fast 6200Kilometern mit dem (getunten) Mofa nicht einmal aufgehalten :thumbup:
    Seit dem 11.11.09 und knappen 18000 Kilometern auf dem Moped 6 mal angehalten X(

  • Also erstens ist klar müsste man wissen um welche Geschwindigkeit es geht ! Zu meiner Jugendzeit hätte man schon von über 80% aller 50'er die ABE im Verkaufsraum der Händler beschlagnahmen müssen... fast jede schaffte minimum 60. Und wenn fest steht das alles i.O. ist, nix "bearbeitet", so wie ab Werk vorgesehen, was kann ich denn dafür wenn ich über 60 schaffe ?? Das hätte ich gern schriftlich von rechtlicher Stelle, das ich verantwortlich bin !

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Oder ein neues Typenschild besorgen, Daten übernehmen und nur Baujahr ändern.



    Schmelzsicherungen werden von elektronischen Schaltungen durch Wegbrennen geschützt.

  • :D ja schon witzig wollte nur wissen was da auf mich zu kommt und im handumdrehen habe ich eine astreins anleitung zur urkundenfälschung.


    aber vielen dank nochmals

  • Du musst vielleicht noch eins wissen: Heute haben die Fahrzeuge elektronische Geschwindigkeitsbegrenzer. Das heißt, egal ob Solofahrt oder zu zweit, bergauf oder bergab, Gegenwind oder Rückenwind, bei 45 km/h ist Schicht.


    Ältere Fahrzeuge haben das nicht. Sie sind lediglich so konstruiert und abgestimmt (Motorleistung, Übersetzung), dass sie unter Normalbedingungen ihre Höchstgeschwindigkeit genau erreichen - vollbeladen, in der Ebene, ohne Wind.


    Unter günstigeren Bedingungen, z.B. im Solobetrieb, sind diese Fahrzeuge durchaus ein Stückchen schneller, und das darf auch so sein. Sie sind unter ungünstigen Bedingungen ja dann auch deutlich langsamer als erlaubt.


    Alle Simsons mit 60 km/h oder 50 km/h sind konstruktiv begrenzt, nur die allerletzten 45 km/h-Modelle hatten elektronische Begrenzer.

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