Kennzeichen an Linkes Federbein erlaubt?

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  • ich fahre nun seit drei jahren so und binn in etlichen kontrollen geraten und nie hat jemand ernsthaft gemeint ich muss das unbedingt ans schutzblech montieren, es kann natürlich auch daran liegen das ich im tiefsten MV wald wohne, wo es jedem polizist egal is wo das ding hängt, aber es ist halt nur ne vermutung, wo sie immer was zu meckern haben ist der lenker...... wo ich dan jedes mal mein schein rausholen muss das er eingetragen is....







    aber wenn du das sagst, dann ist das wohl so.....

  • denk dran, dass das Versicherungsschild beleuchtet sein muss!


    wer erzählt denn so nen quatsch?!
    da es bauartbedingt nicht möglich bzw vorgesehen war ist es auch keine pflicht


    wie kommts?!


    in der ddr hatte keine simson (außer sperber und die S70) ne pappe hinten dranne, da es einfach keine gab, also brauchste auch jetzt nüscht zu beleuchten
    jeder polizist, der das behauptet quasselt einfach mal kot vor sich hin (schon oft genug erlebt - selbst im brandenburg, welches bekanntlicher weise osten ist


    du sagst es ja selber, kenzeichen müssen beleuchtet sein! ein versicherungsschild nicht!
    ich habe meins unten links an der schwinge, und wurde etliche male von den grünen darauf hingewiesen das schild an dem rechtmäsigen platz zu montieren, woraufhin ich immer frage wo den genau dieser platz sein soll, da es nur ersichtlich von hinten sein muss.........


    hatte meins auch bis jetzt an der schwinge und bisher hat auch keiner großartig mucken gemacht
    habs jetzt jedoch ab gemacht und in den gepäckträger verlegt, da mir die ständigen kontrollen aufn sack gingen, da sie immer dachten ich hätte garkeins dranne


    wobei ich dazu sagen muss, daß ich meins unterm seitengepäckträger montiert hatte
    ging mir aber halt einfach aufn sack min. 1 mal im monat angehalten zu werden...




    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • bei autos auch nicht mehr zwingend notwendig
    da gibts schon welche, "die leuchten von alleine"


    so vorbei mit klugscheißerei






    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • § 60a Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens



    (2) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlußleuchte fest anzubringen; das rote Versicherungskennzeichen (§ 29g) braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 45° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.



    quelle: klich
    somit sollte die frage geklärt sein das man ein schild nicht an die seite machen darf ;)

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