Was darf man sich an das Auto kleben?

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  • Hey Leutz!


    Das Kennzeichnen eines Fahrschulfahrzeugs dient der Kenntlichmachung einer Ausbildungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr. Das Schild "Fahrschule" dient vor allem der Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer, besondere Vorsicht, Rücksicht und Umsicht walten zu lassen, da der Lenker dieses gekennzeichneten Fahrzeugs noch nicht wie die durchschnittliche Gesamtheit der Kraftfahrer reagieren könnte.


    Wird dies Schild nicht angebracht, und der Fahrschüler baut einen Unfall, kann der Fahrschüler für keinen Schaden belangt werden. Steht ein Fahrschulfahrzeug im Parkverbot, ist das Knöllchen nur für den Fahrlehrer, und nicht für den Fahrschüler...


    Das Kennzeichnen von Baufahrzeugen dient ebenso der Verkehrssicherheit, da z.B. in Autobahnbaustellen dieses Fahrzeug aus der eigentlichen Fahrspur ausscheren könnte, um in den Baustellenbereich einzufahren...


    Keines der von Andy-Peer genannten Magnetschilder kann vor einem "Knöllchen" schützen, da für die Ausnahmegenehmigung für Parkverbote lokal, also auf Stadt- oder Gemeinde, bzw. Landkreisebene zunächst für das Fahrzeg oder gar Flotte von Fahrzeugen beantragt werden, und vor allem stichhaltig begründet werden muss.


    Die Verwendung der Magnetschilder mit Namen militärischen Diensten, oder BOS, also Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ohne "Mitgliedschaft" in selbigen kann neben dem "Knöllchen" fürs Falschparken außerdem als Amtsanmaßung ausgelegt werden....


    Magnetschilder sehen eh komisch anner Simson aus... :lol:



    Greetz
    FOXX

    Stau heißt nur, daß die Straße zu 100% ausgelastet ist!


    Gebrauchs- und Reparaturanweisungen sind nur Liebesbriefe von Entwicklungs-Ingenieur zu Instandsetzungs-Ingenieur. Der Rest wird überbewertet!


    Wegen meiner Anstrengungen, die Errungenschaften des Sozialismus zu verteidigen, habe ich heute eine Belobigung vom Btl.-Chef erhalten. Das Foto vor der entfalteten Truppenfahne wird am Samstag 14:00 Uhr gemacht!

  • Es ist auch verboten, ein Fahrschulfahrzeug mit dem Magnetschild zu kennzeichnen, wenn keine Ausbildungsfahrt getätigt wird. Es ist sogar problematisch wenn der Fahrlehrer den Schüler 1km entfernt abholen will, dann muss er theoretisch für die Fahrt bis zum Schüler das Schild abmachen. (Laut Regierungspräsidium Dresden) Werbung ist da was anderes... Wenn ich für ne Fahrschule Werbung am Fahrzeug mache, kann sich auch jeder denken, dass das nen Fahrschulfahrzeug ist. Ohne irgendein rechtliches Problem. Wenn du also zum Beispiel für ne Baufirma Werbung machst, die dir am besten noch Geld dafür rüberwachsen lässt, dann ist das ideal.


    Grüße

  • BOS-Mässig hat man auch mit dem Privatfahrzeug Sonder- und Wegerechte, man darf auf dem Weg zur Rettungswache sogar gegen die Einbahnstrasse fahren. Aaaaaber...Wenn was passiert, dann wird man dafür genauso belangt, wie wenn man das auf dem Weg zm Einkauf macht. Das gilt auch, wenn man mit dem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs ist.


    Wenn man an einer Ampel geblitzt wird, weil man Rot ignoriert, oder auch wegen Geshwindigkeitsübertretung geblitzt wird, und man nachweisen kann, dass man auf dem Weg zur Rettungswache war, und sonst nichts passiert ist, wird das Vergehen nicht belangt. Fährt an aber keine 80 Km/h, sondern 120 in einer Ortschaft, dann ist die Verhältnismässigkeit nicht mehr gegeben, und es liegt dann im Ermessen des Richters, ob er dich freispricht, oder nicht.


    Magnetschilder oder Saugnapfschilder wie "Einsatzfahrt" oder "Eilige Arzneimittel" werden meistens auch erst mal registriert, du musst dann aber nauchweisen, ob du zur Rettungswache gefahren bist, oder nen Kurierdienst fährst.


    Der Medikamentenkurier hat es in der Regel nicht eiliger, als ein Pizzaexpress, wenn doch, dann wird das Medikament, oder die Spenderniere (bei Organtransport) von einem RTW oder NEF mit Blaulicht transportiert. Ggf sogar mit einem Hubschrauber, bei Spenderorganen.

    Seid nett zur Umwelt, fahrt (VW)-Bus.

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