Problem mit der Betriebserlaubnis

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  • letzter anlauf ;)



    Ich dachte das z.B. die S53 Beachracer den Tomaselli lenker standartmäßig verbaut hat oder etwa nicht?
    Auf den ganzen Fotos, die man findet scheints ja so.


    hast du ne S53?
    nein, denn du hast jetzt ne S51E


    also war dieser lenker nicht original verbaut


    Reicht den Grünen dann auch das von mutschy.de heruntergeladene Gutachten (ist ja nicht dieser rote Zettel)?


    kommt immer auf die laune der bolizei an
    manch einer machts mit, der andere nicht


    Du hast doch nen anderen Lenker verbaut, da will ich ma die ABE sehen!"
    Und was ist, wenn ich damit rumfahre, und "erwischt" werde?Ich meine es muss ja nichtmal ne Verkehrskontrolle sein, es kann ja auch ein Unfall sein oder so?


    fahren mit erloschener abe (fürs ganze fahrzeug)
    macht glaube 15 taler
    bei nem unfall siehts schon beschissener aus


    kann sein, daß du der versicherung alles zurückzahlen musst was sie ausgegeben hat
    endet meißt in ner privatinsolvenz bei nem personenschaden


    Und kann mir noch ein Bauteil von der S53 in die Quere kommen, oder darf man die alle tauschen?
    Ich meine damit speziell die Lichteinrichtungen, Vorder- und Rücklichthöhe.
    Oder was kann da noch passieren?
    Oder darf man die Teile wirklich uneingeschränkt tauschen?


    kannste tauschen





    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Okay, also hab ich quasi nix schlimmeres zu befürchten, wenn sie mich mit dem Lenker anhalten.
    Dann bin ich ja schonmal beruhigt, dachte schon die kommen einem dann gleich mit Führerscheinentzug und sonstewas. :lol:
    Naja bei nem Unfall bin ich eh blöd dran, wegen AOA 1.
    Naja gut, dann drucke ich mir mal das Gutachten von Mutschy aus.
    Und danke für die Hilfe ;)


    Aber was ist dann wegen der 60 km/h Regelung?
    Ich meine, na klar die S51 wurde nur bis 1990 gebaut, aber erkläre das mal nem Grünen im tiefsten Bayern oder so.
    Ich meine wir oft liest man von Leuten, die sich darüber aufregen, das die Grünen keine Simson kennen, und die dann erstmal das gegenteil beweisen müssen, und dann muss das mit den 60 km/h noch bewiesen werden. :rolleyes:


    Aber wenn das so stimmt, das in keiner BE das Baujahr eingetragen ist, dann könnten die doch niemandem was nachweisen oder?Was ziehen die dann zu rate, wenn nirgendwo das BJ 1990 eingetragen ist außer auf dem Typenschild?
    Gibt es irgendwo OFFIZIELLE Listen, das die S51 nur bis 1990 gebaut wurde?Also nicht Wikipedia oder so, sondern Listen wo die einem auch abnehmen das das der Wahrheit entspricht?


    Ich habe von S53 geredet, weil ich überlegt habe die Leute dort mal anzurufen und die darauf hinzuweisen, das sie da offensichtlich nen "Druckfehler" begangen haben müssen.Um den Kram vielleicht zu reklamieren, und dann ne neue mit S53 drauf zu bekommen.
    War ja immerhin auch nicht billig die neue BE. :cursing:


    mfg schied1er

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • @ sternburg:


    Ich bewundere deine ausdauer mit dem kerl :D


    wunder mich selbst immer wieder darüber


    Aber was ist dann wegen der 60 km/h Regelung?
    Ich meine, na klar die S51 wurde nur bis 1990 gebaut, aber erkläre das mal nem Grünen im tiefsten Bayern oder so.
    Ich meine wir oft liest man von Leuten, die sich darüber aufregen, das die Grünen keine Simson kennen, und die dann erstmal das gegenteil beweisen müssen, und dann muss das mit den 60 km/h noch bewiesen werden. :rolleyes:


    wofür ist die abe da?
    geldbörsenfüllung sicherlich nicht


    da stehen nicht umsonst 60km/h eingetragen
    also musste nix beweisen


    Aber wenn das so stimmt, das in keiner BE das Baujahr eingetragen ist, dann könnten die doch niemandem was nachweisen oder?Was ziehen die dann zu rate, wenn nirgendwo das BJ 1990 eingetragen ist außer auf dem Typenschild?
    Gibt es irgendwo OFFIZIELLE Listen, das die S51 nur bis 1990 gebaut wurde?Also nicht Wikipedia oder so, sondern Listen wo die einem auch abnehmen das das der Wahrheit entspricht?


    da streiten sich die geister
    wird es sicherlich irgendwo geben, aber glaube nicht, daß sie in den händen der polizei is


    Ich habe von S53 geredet, weil ich überlegt habe die Leute dort mal anzurufen und die darauf hinzuweisen, das sie da offensichtlich nen "Druckfehler" begangen haben müssen.Um den Kram vielleicht zu reklamieren, und dann ne neue mit S53 drauf zu bekommen.
    War ja immerhin auch nicht billig die neue BE. :cursing:



    alter jetz sei zufrieden mit dem wat de hast und weck nich noch schafende hunde


    lass die abe jetz so wie se is und erfreu dich, daß du "illegaler weise" mit deinem hobel jetz 60 fahren darfst
    is ja fast ne anstandsschelle wert dein gedanke





    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Okay, nun hab ichs verstanden :D
    Danke für die Hilfe vor allem Danke an Sternburg Export ;)


    mfg schied1er

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Sag mal,


    so langsam wird es merkwürdig..sorry.


    Die Polente hat das Baujahr auf der Plakette an deinem Rahmen... die Papiere sind offizielle KBA-papiere... woher sollst du denn wissen das das Baujahr dazugehört?
    Nimm neben den Papieren die Originalrechnung dazu mit.
    Gleichzeitig verweisst Du auf die Sonderregelung nach §80fortfolgende des Einigungsvertrages in dem DDR-Fahrzeugen ein Bestandsschutz garantiert wird solange sie vor dem Februar 1992 zugelassen wurden.


    Und ergänzend dazu §19 Absatz 3 der Fahrschulverordnung die noch genau dasselbe erwähnt nämlich das in Klasse "M" auch die Fahrzeuge der ehemaligen DDR erwähnt sind die "BESTANDSSCHUTZ" haben und daher 60 fahren dürfen und nicht gedrosselt werden müssen.


    Und nebenbei .... Schei** auf die S53 ... du hast eine S51 nun mit S53 Anbauteilen da du sie a) tauschen darfst und b) neben der Optik die Bedienungsordnung im Lenkerbereich besser ist... :lol: :lol:


    Und in der Rechnung vom KBA sollte nochmal ein weiterer Zettel drinnen gewesen sein der die Paragraphen nochmal nannte... nun lerne die auswendig und wenn sie noch weitermeckern wollen sie dich ficken..sorry

  • OK dann entschuldige ich mich an dieser Stelle nochmal...ich hatte dein Alter nicht nachgeschaut Schied1er.


    Aber manchmal ist die Geduld strapaziert wenn du alle Infos bekommst und noch immer eine Bestätigung willst was dir schon gesagt wurde.


    Nimms nicht krumm und ich hoffe das Du nun alle Fragen gelöst hast.


    Genauso ist es wichtig das du die beiden Paragraphen kennst und nennen kannst... denn dann hast du ansonsten einen Wissensvorteil gegenüber den Beamten .. so das du im Zweifel höflich sie darum bitten kannst ob sie mal in der Zentrale fragen ob ein ostdeutscher Kollege anwesend ist.
    Das hatte ich schon 1mal in Hamburg machen lassen und die Diskussion ging schnell zu meinen Gunsten aus.
    Die Wahrscheinlichkeit einen "Ossi" (nicht negativ gemeint) zu treffen der die Sonderregeln nicht kennt ist sehr gering...
    jedenfalls nach meiner Erfahrung.

  • @Fozzie:
    Kein Problem, ich denke ihr solltet nicht so sehr aufs Alter schauen, ich muss auch lernen wann Schluss ist ;)


    Aber wo kriege ich diesen Paragraphen von der Fahrschulverordnung her?
    Habe grade ein wenig gegoogelt und da nix gefunden.


    Den Paragraphen aus dem Einigungsvertrag habe ich schon gefunden.


    Ich werde mir dann beide Ausdrucken und immer mitführen, genauso wie das Teilegutachten und die Betriebserlaubnis. :thumbup:


    mfg schied1er


    Edit:
    SimsonS50B1:
    Ja, ich habe vor im Herbst dieses Jahres A1 zu machen, davor darf ich doch eh nicht fahren.Warum soll ich dann nicht gleich meine genauen "Vorraussetzungen" nennen?

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Ich hatte eine Kopie davon Einigungsvertrag und Fahrschulverordnung bei den KBApapieren dabei...schau ansonsten noch mal rein... vielleicht hast Du sie hinter der Rechnung übersehen.

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